Eintragung der evangelischen Petruskirche in die Denkmalliste der Stadt Gladbeck
✦ KI-Zusammenfassung
Der Kulturausschuss der Stadt Gladbeck behandelt die Eintragung der evangelischen Petruskirche in die Denkmalliste der Stadt. Ein Antrag der LWL-Denkmalpflege vom August 2025 sieht vor, das Objekt in der Vehrenbergstraße 84 in den Denkmalschutz aufzunehmen. Eine vorläufige Unterschutzstellung erfolgte bereits im Oktober 2025.
Die Begründung für den Denkmalwert stützt sich auf die historische, architektonische und städtebauliche Bedeutung des Gebäudes. Die Kirche gilt als Zeugnis für den Aufbau der evangelischen Gemeinde in Gladbeck-Rosenhügel während der 1950er- und 1960er-Jahre sowie als Teil der städtebaulichen Struktur des Viertels. Architekturgeschichtlich wird die Bedeutung durch die konzentrische Anordnung von Altar, Kanzel und Taufbecken sowie die Verbindung zur Tradition des Architekten Rudolf Schwarz hervorgehoben.
Der Denkmalumfang umfasst das Kirchengebäude mit Vordach sowie bauzeitliche Ausstattungsstücke wie den Altar, die Kanzel, das Taufbecken, die Bronzeglocken von 1967 und die Orgel aus dem Jahr 1971. Neuere Ausstattungselemente sind nicht Teil des Denkmalschutzes. Die Stadt Gladbeck folgt dem Antrag des LWL. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, die Eintragung der Petruskirche in die Denkmalliste unter der laufenden Nummer 62 zur Kenntnis zu nehmen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 172 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 251712100559
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20251218123031-0