Denkmalliste der Stadt Gladbeck hier: Eintragung der Katholischen Pfarrkirche St. Elisabeth, Maria-Theresien-Str. 4, 45964 Gladbeck
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung legt dem Kulturausschuss einen Beschlussentwurf zur Eintragung der katholischen Pfarrkirche St. Elisabeth in der Maria-Theresien-Straße als Baudenkmal in die Denkmalliste der Stadt Gladbeck vor. Grundlage für diesen Vorgang ist eine Anweisung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL), das Objekt gemäß dem Denkmalschutzgesetz NRW unter vorläufigen Schutz zu stellen und in die Denkmalliste aufzunehmen.
Der LWL begründet den Denkmalwert mit der Bedeutung des Bauwerks für die Geschichte der Menschen in Gladbeck-Ellinghorst sowie mit architekturgeschichtlichen Gründen. Die Kirche, ein Werk des Architekten Otto Spengler, wird als früher Vertreter der Ausbauphase des Bistums Essen nach 1958 beschrieben. Besonders hervorgehoben werden der spezifische Bautyp einer Chorturmkirche mit Atrium sowie die Ausstattung mit Skulpturen von Gottfried Kappen.
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens äußerte die Katholische Propsteipfarrei St. Lamberti Einwendungen gegen die Unterschutzstellung. Die Vertretung der Kirchengemeinde hinterfragte die Trennschärfe der historischen Begründung und kritisierte die wissenschaftlichen Argumente zur Architektur. Zudem wurde angeführt, dass die architektonische Gestaltung bereits zur Zeit der Einweihung 1961 als unzeitgemäß betrachtet wurde.
Die zuständige Fachabteilung prüfte die fachlichen Belange des LWL sowie die Einwendungen der Kirchengemeinde. Nach Abwägung aller Aspekte empfiehlt die Verwaltung die Einstufung als Denkmal, da die fachlichen Argumente des LWL als nachvollziehbar erachtet werden. Finanzielle Auswirkungen durch den Beschluss werden nicht verzeichnet.
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