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Beschlussvorlage

Denkmalliste der Stadt Gladbeck hier: Eintragung „Haus Küster“, Buersche Straße 35, 45964 Gladbeck

16/0274 Kulturausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 16/0274 des Kulturamtes befasst sich mit der Eintragung des Objekts „Haus Küster“ in der Buersche Straße 35 in die Denkmalliste der Stadt Gladbeck. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe hat die Stadtverwaltung im Mai 2016 mit der Bitte kontaktiert, das Gebäude gemäß den Vorgaben des Denkmalschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen als Baudenkmal einzustufen.

Das betreffende Gebäude befindet sich im Eigentum der Stadt Gladbeck und wird derzeit von der Arbeiterwohlfahrt (AWO) als Tagespflegeeinrichtung für pflegebedürftige Senioren genutzt. Die fachliche Bewertung des Denkmalwertes liegt der Vorlage bei. Seitens des Amtes für Soziales und Wohnen sowie des Amtes für Immobilienwirtschaft bestehen keine Einwände gegen die Einstufung als Denkmal.

Da die Entscheidung über die Eintragung in die Denkmalliste als Aufgabe der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Gladbeck erfolgt, wurde die Entscheidungskompetenz hierfür dem Kulturausschuss übertragen. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, dem fachlichen Urteil des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe zu folgen und das Objekt offiziell als Baudenkmal in die städtische Denkmalliste aufzunehmen. Finanzielle Auswirkungen durch diese Entscheidung werden nicht ausgewiesen.

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