Bebauungsplan Nr. 183 Gebiet: Schulstraße / Schlägelstraße Offenlegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 230208 sieht die Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 183 für das Gebiet Schulstraße / Schlägelstraße vor, wodurch der bestehende Bebauungsplan Nr. 114 aufgehoben werden soll. Das Vorhaben umfasst die Entwicklung von Wohnraum in Form von Reihen-, Doppel- und Einfamilienhäusern sowie die Errichtung einer Kindertagesstätte im Südosten des Gebiets. Die Planung beinhaltet ökologische Elemente wie eine Grünachse, die Pflanzung von etwa 60 Laubbäumen sowie Dach- und Fassadenbegrünungen. Die Bebauung soll dem KfW-55-Standard entsprechen und Wärmepumpenheizungen nutzen.
Im Rahmen der Beteiligungsverfahren äußerten verschiedene Behörden Stellungnahmen. Die Bezirksregierung Arnsberg wies auf Bergbauflächen hin, wobei die Stadtverwaltung keine aktuellen Einwirkungen feststellte. Die Bezirksregierung Münster meldete Bedenken hinsichtlich der Immissionsschutzabstände zu den Kraftwerken Scholven, Zweckel und der INEOS Phenol GmbH an. Die Stadtverwaltung erachtet die Planung jedoch als angemessen, da die Anzahl der Wohneinheiten gegenüber dem alten Plan reduziert wurde und die Immissionsrichtwerte der TA Lärm eingehalten werden.
Hinsichtlich der Entwässerung ist ein Trennsystem vorgesehen, bei dem Niederschlagswasser über ein neues Regenklärbecken in ein bestehendes Rückhaltebecken geleitet wird. Die Untere Bodenschutzbehörde forderte eine Prüfung von Altlasten, wofür ein Schadstofffreiheitsnachweis vorliegt. Weitere Anforderungen der Naturschutz-, Wasser- und Bauaufsichtsbehörden betreffen den Artenschutz, die Einhaltung der Wasserschutzgebietsverordnung sowie die Festsetzung von Trauf- und Firsthöhen. Die Vorlage schlägt die Zustimmung zum Entwurf des Bebauungsplans, die Erweiterung des Geltungsbereichs um die Flurstücke 119 und 169 sowie die öffentliche Auslegung vor.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20230515140600-0
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