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Beschlussvorlage

Beratung der Haushaltssatzung 2013 einschließlich Anlagen

12/0541 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0541 des Amts für kommunale Finanzen befasst sich mit der Beratung der Haushaltssatzung 2013 sowie des dazugehörigen Haushaltssanierungsplans. Grundlage der Vorlage sind neue Berechnungen des Ministeriums für Inneres und Kommunales zur strukturellen Lücke im Rahmen des Stärkungspakts. Durch dieses Korrekturverfahren erhöht sich die Konsolidierungshilfe für die Stadt Gladbeck von rund 4,8 Millionen Euro auf insgesamt etwa 9,26 Millionen Euro. Gleichzeitig führt eine zweite Modellrechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2013 zu einer Reduzierung der Schlüsselzuweisungen für die Stadt um 217.000 Euro.

Um diese finanziellen Veränderungen im Haushalt zu verarbeiten, schlägt die Verwaltung Anpassungen bei den Hebesätzen vor. Die geplante Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B von 530 auf 750 Prozent soll für den Zeitraum von 2013 bis 2020 auf 690 Prozent reduziert werden. Zudem wird die für 2016 vorgesehene Erhöhung der Gewerbesteuer von 480 auf 500 Prozent auf 495 Prozent abgesenkt.

Die Planfortschreibung bis 2021 zeigt, dass ein Haushaltsausgleich mit Landeshilfe im Jahr 2017 erreicht werden kann. Für das Jahr 2021 wird jedoch ein negatives Ergebnis von etwa 800.000 Euro prognostiziert, was eine Anhebung der Grundsteuer B auf 750 Prozent erforderlich machen könnte. Ein Verzicht auf diese Erhöhung oder andere Maßnahmen bliebe von möglichen künftigen Entlastungen durch die Bundesbeteiligung an den Eingliederungshilfen für Behinderte abhängig.

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