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Beschlussvorlage

Dringlichkeitsentscheidung gem. § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW - Sportplatzsituation in Gladbeck

12/0287 Sportausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0287 des Amts für Integration und Sport befasst sich mit der aktuellen und künftigen Sportplatzsituation in Gladbeck. Die Verwaltung legt dar, dass Kriterien wie eine hohe Nutzungsfrequenz sowie die parallele Nutzung durch Schulen als wesentliche Parameter für Entscheidungen, etwa zur Installation von Kunstrasenbelägen, dienen.

Das Stadtgebiet verfügt derzeit über elf Tennisplätze, einen Kunstrasenplatz sowie drei Rasensportplätze, wobei die Nutzung der Anlagen weitgehend in der Eigenverantwortung der elf ansässigen Fußballvereine liegt. Die Auslastung der Sportanlagen variiert dabei stark: Während Anlagen an der Dorstener Straße, der Hegestraube und am Jahnplatz eine hohe Frequenz aufweisen, sind Anlagen am Kortenkamp, am Dahlmannsweg und am Krusenkamp stark unterausgelastet.

Die Vorlage führt zudem die Entwicklung der Mitgliederzahlen in den lokalen Fußballvereinen sowie demografische Prognosen auf. Diese zeigen für die kommenden Jahre einen Rückgang der Kinder- und Jugendzahlen sowie der Gesamtbevölkerung in Gladbeck auf.

Die Verwaltung empfiehlt dem Sportausschuss, weitere Entscheidungen zur künftigen Sportplatzsituation vertieft im Rahmen der laufenden Sportstättenbedarfsanalyse zu treffen. Dabei sollen die aufgezeigten Parameter, insbesondere die Nutzungsintensität und die demografische Entwicklung, berücksichtigt werden.

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