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Beschlussvorlage

Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 2 Satz 1 GO NRW- Gladbecker Kinder- und Jugendförderplan 2021-2025

21/0069 22.02.2021 Jugendhilfeausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 21/0069 des Jugendhilfeausschusses befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung bezüglich des Gladbecker Kinder- und Jugendförderplans für den Zeitraum 2021 bis 2025. Der öffentliche Träger der Jugendhilfe ist gesetzlich dazu verpflichtet, für die Dauer der Ratswahlperiode einen entsprechenden Förderplan zu erstellen.

Das Amt für Jugend und Familie hat diesen Plan im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft Jugend gemäß § 78 SGB VIII sowie in Abstimmung mit den Trägern der freien Jugendhilfe erarbeitet. Der Entwurf des Förderplans wurde dem Ausschuss bereits in einer Sitzung im Dezember 2020 vorgestellt, wobei die Möglichkeit zur Einreichung von Änderungswünschen eingeräumt wurde.

Im Rahmen einer interfraktionellen Besprechung der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses im Januar 2021 wurde mitgeteilt, dass bis zu einem festgelegten Stichtag keine Änderungswünsche eingegangen sind. Aufgrund dieser Situation wurde eine Dringlichkeitsentscheidung durch die Bürgermeisterin und den Ausschussvorsitzenden getroffen. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht nun die formale Genehmigung dieser Dringlichkeitsentscheidung vor. Finanzielle Auswirkungen durch die Verabschiedung des Plans werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.

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