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Beschlussvorlage

Dichtheitsprüfung privater Hausanschlüsse

11/0209

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 11/0209 des Ingenieuramtes befasst sich mit der Anpassung der Entwässerungssatzung der Stadt Gladbeck. Hintergrund der Neuregelung ist die Novellierung des Landeswassergesetzes, insbesondere die Umsetzung der Anforderungen aus § 61 a LWG. Eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe der Verwaltung hat hierzu verschiedene Optionen geprüft.

Die Verwaltung empfiehlt die Umsetzung der sogenannten Variante 3. Nach diesem Modell sollen Teilstücke privater Entwässerungsanlagen, die sich auf öffentlichen Flächen wie Straßen oder Gehwegen befinden, ausschließlich durch die Stadt Gladbeck überprüft und saniert werden. Die Unterhaltung der restlichen privaten Anlagen soll weiterhin in der Verantwortung der Hauseigentümer verbleiben.

Die neue Satzung soll zudem verkürzte Prüffristen für private Entwässerungsanlagen im Wasserschutzgebiet nördlich der Reden- und Tunnelstraße vorsehen. Für die übrigen Stadtteile besteht die Möglichkeit, gestaffelte Fristenverlängerungen festzulegen.

Nach einer Informationsveranstaltung für die Fraktionsmitglieder im Mai 2011 ist vorgesehen, auf Basis der empfohlenen Variante 3 einen Satzungsentwurf inklusive einer entsprechenden Fristenregelung und einer Gegenüberstellung der alten und neuen Satzung zu erstellen. Dieser Entwurf soll den Fraktionen kurzfristig zugehen und im Juli sowohl im Haupt- und Finanzausschuss als auch im Rat zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Der Beschlussentwurf sieht vor, die Verwaltung mit der Erstellung dieses Entwurfs zu beauftragen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 190 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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