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Beschlussvorlage

Änderung der Baumschutzsatzung

11/0235 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Das Ingenieuramt hat eine Beschlussvorlage zur Änderung der Baumschutzsatzung der Stadt Gladbeck vorgelegt. Ziel der Änderung ist die Neugestaltung des Paragrafen 2 Absatz 5, um die bisherige Regelung praxisgerechter zu formulieren und Unklarheiten in der Anwendung zu vermeiden. Die Verwaltung begründet den Änderungsbedarf mit der Tatsache, dass die bisherige Fassung der Satzung als uneindeutig eingestuft wurde und in der Vergangenheit zu Verwaltungsstreitverfahren zu Ungunsten der Stadt geführt hat.

Nach dem Entwurf sind Bäume auf privaten Flächen, die weniger als 6,00 Meter zur Außenwand von Wohngebäuden oder Aufenthaltsräumen gewerblicher Gebäude stehen, nur dann vom Schutz der Satzung ausgenommen, wenn ihr Abstand zur öffentlichen Verkehrsfläche mehr als 6,00 Meter beträgt oder sich innerhalb eines Radius von 8,00 Metern ein Baum in der öffentlichen Verkehrsfläche befindet. Die Messung des Abstands erfolgt dabei von der Gebäudeaußenwand bzw. von Baumrinde zu Baumrinde in einer Höhe von 1,00 Meter über dem Erdboden. Gebäude wie Garagen, Gartenlauben oder Lagerhallen sind von dieser Regelung nicht umfasst.

Zudem wird eine bisherige Ausnahmeregelung für Gebäude, die durch zwei gegenüberliegende Verkehrsflächen erschlossen werden, aus dem Paragrafen 2 gestrichen und in den Bereich der Ausnahmen und Befreiungen unter Paragraf 6 verschoben. Mit der Änderung der Satzung sind keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt verbunden. Der Entwurf sieht die Verabschiedung der beigefügten Änderungssatzung vor.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 211 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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