Änderung der Baumschutzsatzung
✦ KI-Zusammenfassung
Das Ingenieuramt hat eine Beschlussvorlage zur Änderung der Baumschutzsatzung der Stadt Gladbeck vorgelegt. Ziel der Änderung ist die Neugestaltung des Paragrafen 2 Absatz 5, um die bisherige Regelung praxisgerechter zu formulieren und Unklarheiten in der Anwendung zu vermeiden. Die Verwaltung begründet den Änderungsbedarf mit der Tatsache, dass die bisherige Fassung der Satzung als uneindeutig eingestuft wurde und in der Vergangenheit zu Verwaltungsstreitverfahren zu Ungunsten der Stadt geführt hat.
Nach dem Entwurf sind Bäume auf privaten Flächen, die weniger als 6,00 Meter zur Außenwand von Wohngebäuden oder Aufenthaltsräumen gewerblicher Gebäude stehen, nur dann vom Schutz der Satzung ausgenommen, wenn ihr Abstand zur öffentlichen Verkehrsfläche mehr als 6,00 Meter beträgt oder sich innerhalb eines Radius von 8,00 Metern ein Baum in der öffentlichen Verkehrsfläche befindet. Die Messung des Abstands erfolgt dabei von der Gebäudeaußenwand bzw. von Baumrinde zu Baumrinde in einer Höhe von 1,00 Meter über dem Erdboden. Gebäude wie Garagen, Gartenlauben oder Lagerhallen sind von dieser Regelung nicht umfasst.
Zudem wird eine bisherige Ausnahmeregelung für Gebäude, die durch zwei gegenüberliegende Verkehrsflächen erschlossen werden, aus dem Paragrafen 2 gestrichen und in den Bereich der Ausnahmen und Befreiungen unter Paragraf 6 verschoben. Mit der Änderung der Satzung sind keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt verbunden. Der Entwurf sieht die Verabschiedung der beigefügten Änderungssatzung vor.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 111805100235
- Anlage 1 als DOC öffnen ↗ 20110519094544
- Anlage 2 als DOC öffnen ↗ 20110519094604
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rat
- Änderung einer Ausschussbesetzung - BIG-Ratsfraktion - 23.05.2011
- Bebauungsplan Nr. 99 sowie 99 -2. Änderung- (Teilaufhebung) Gebiet: Gewerbepark Gladbeck-Brauck hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Baugesetzbuch 24.05.2011
- Änderung der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Gladbeck 24.05.2011
- Bebauungsplan Nr. 145 Gebiet: Horster- / Helmut- / Elisabethstraße hier: I. Beschlussfassung über Anregungen II. Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB 25.05.2011
- Bestimmung einer/eines stellv. Ausschussvorsitzenden 11.05.2011
- Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 82. i. V. m. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2010 05.05.2011