Anwendung der Baumschutzsatzung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 22/0180 befasst sich mit der Anwendung der Baumschutzsatzung in Gladbeck. Die im Jahr 1995 verabschiedete Satzung umfasst sowohl Straßenbäume als auch Bäume auf privaten Grundstücken. Ziel der Regelung ist die Sicherstellung des Baumbestandes zur Erhaltung des Naturhaushalts, der Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes sowie zur Förderung der Biodiversität und des Stadtklimas.
Der Bericht, der dem Betriebsausschuss zur Kenntnis vorgelegt wurde, erläutert die praktische Umsetzung und die wesentlichen Inhalte der Satzung. Dabei werden unter anderem die Funktionen der Bäume als Sauerstoffspender und Luftfilter sowie klimarelevante Aspekte wie die CO2-Bindung und die Kühlung innerstädtischer Bereiche durch Verdunstungskälte thematisiert. Da die Anwendung der Baumschutzsatzung im Rahmen der Aufgaben des ZBG regelmäßig Fragen zur Umsetzung aufwirft, dient die Vorlage der Information über die Inhalte der Satzung. Der Betriebsausschuss soll den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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