Bildungs- und Teilhabepaket
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 11/0347 des Sozialamtes befasst sich mit der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets sowie der Finanzierung der Mittagsverpflegung für bestimmte Personengruppen. Der Ausschuss für Soziales, Senioren und Gesundheit hatte die Verwaltung zuvor beauftragt zu prüfen, wie eine Leistungsgewährung für Personenkreise ermöglicht werden kann, die nicht unmittelbar durch das Bildungs- und Teilhabepaket abgedeckt sind, aber dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie dem SGB VIII unterliegen.
Durch die Einrichtung des Landesfonds „Alle Kinder essen mit“ durch den Gesetzgeber wurden neue rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen. Dieser Härtefallfonds ermöglicht es Kommunen in Nordrhein-Westfalen, Leistungen für die nicht im Bildungs- und Teilhabepaket berücksichtigten Personen zu erbringen. Die Förderrichtlinien des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales bilden hierfür die Grundlage.
Für die Stadt Gladbeck ergibt sich daraus eine Änderung der Kostenstruktur beim städtischen Eigenanteil von 20 Prozent pro Mahlzeit. Während die bisherige Berechnungsgrundlage jährliche Kosten von etwa 35.000 Euro umfasste, reduziert sich dieser Bedarf auf circa 6.000 Euro jährlich, da die Mehrheit der Kinder nun über das Bildungs- und Teilhabepaket abgedeckt ist. Die Verwaltung plant, einen Antrag bei der Bezirksregierung zu stellen, um sich im Rahmen der Haushaltssicherung von der Übernahme des Eigenanteils befreien zu lassen. Der Entwurf sieht vor, dass der Ausschuss den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nimmt.
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