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Beschlussvorlage

Bildungs- und Teilhabepaket

11/0199 Schulausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 11/0199 des Amts für Bildung und Erziehung befasst sich mit der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets, das am 29. März 2011 in Kraft getreten ist. Ziel der Regelung ist die Förderung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus Familien mit geringem Einkommen, sofern diese Leistungen nach dem SGB II, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.

Die Zuständigkeit für die Umsetzung innerhalb des SGB II liegt beim Kreis Recklinghausen, wobei die Durchführung grundsätzlich über das Jobcenter erfolgt. Für Empfänger von Kinderzuschlag und Wohngeld sind die Länder zuständig, wobei eine Übertragung der Zuständigkeit auf die Kommunen derzeit noch an fehlenden landesrechtlichen Regelungen scheitert.

Das Paket umfasst sechs Leistungskomponenten: die Übernahme der Kosten für Schulausflüge und Klassenfahrten, einen Zuschuss zum Mittagessen in Bildungseinrichtungen, Leistungen zur sozialen und kulturellen Teilhabe für Personen bis 18 Jahre, Mittel für den persönlichen Schulbedarf, Kosten für die Schülerbeförderung sowie Mittel für ergänzende Lernförderung. Während der persönliche Schulbedarf automatisch ohne Antrag gewährt wird, ist für die weiteren Leistungen ein gesonderter Antrag erforderlich. Die Ansprüche für die Bildungskomponenten erstrecken sich bei Besuch einer Schule ohne Ausbildungsvergütung bis zum 25. Lebensjahr. Die Umsetzung im Kreis Recklingenhausen orientiert sich an der Arbeitshilfe des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 200 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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