Bildungs- und Teilhabepaket Statusbericht
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 11/0172 des Sozialamtes dient als Statusbericht zum Bildungs- und Teilhabepaket für den Ausschuss für Soziales, Senioren und Gesundheit. Das Paket, welches auf einem Beschluss von Bundestag und Bundesrat basiert, zielt darauf ab, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen zu unterstützen. Anspruchsberechtigt sind Personen, die Leistungen nach dem SGB II, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.
Die Umsetzung der Leistungen im Bereich SGB II erfolgt durch die gemeinsame Einrichtung des Jobcenters, wobei der Kreis Recklinghausen als Träger der Leistungen für Bildung und Teilhabe fungiert. Für Empfänger von Kinderzuschlag oder Wohngeld ist die Auszahlung an die Kommunen derzeit noch von landesrechtlichen Regelungen abhängig.
Der Leistungsumfang umfasst die Übernahme der Kosten für Klassenfahrten und Ausflüge, die Kosten für die Schülerbeförderung sowie die Kosten für eine angemessene Lernförderung. Zudem werden Zuschüsse zur Mittagsverpflegung in Schulen und Kindertagesbetreuungen gewährt. Ein besonderer Bestandteil ist die soziale und kulturelle Teilhabe, für die monatlich 10 Euro zur Verfügung stehen. Für den persönlichen Schulbedarf wird ab dem Schuljahr 201 als Pauschale ohne Antrag ein Betrag überwiesen. Während der Schulbedarf automatisch gewährt wird, ist für die übrigen Leistungen ein gesonderter Antrag erforderlich. Die Umsetzung im Kreis Recklinghausen orientiert sich an der Arbeitshilfe des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.
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