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Beschlussvorlage

Schulsozialarbeit nach dem Bildungs- und Teilhabepaket

11/0475 Schulausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 11/0475 des Schulausschusses befasst sich mit der Umsetzung der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bundesprogramms Bildungs- und Teilhabepaket (BuT). Da die Umsetzung nach der Verabschiedung durch den Bund in die Zuständigkeit der Kreise und kreisfreien Städte fällt, wurde durch das Dezernat IV eine Konzeption für die Stadt Gladbeck erarbeitet.

Die Finanzierung der Schulsozialarbeit im Kreis Recklinghausen ist bis zum 31. Dezember 2013 durch jährliche Mittel in Höhe von 4,34 Millionen Euro sichergestellt, wobei die Kosten für die Mittagsverpflegung in Kindertagesbetreuungseinrichtungen und Schulen abgezogen werden. Für die Stadt Gladbeck wurde auf Basis des Anteils der Leistungsberechtigten nach SGB II im Kreisgebiet ein Stellenvolumen von 7,5 Vollzeitstellen errechnet. Ziel ist die Besetzung dieser Stellen zum 2. Januar 2012.

Die Schulsozialarbeit soll als Teil einer präventiven Bildungs- und Sozialpolitik die gesellschaftliche Integration fördern und den Abbau von Folgen wirtschaftlicher Armut unterstützen. Die Maßnahmen sollen in und um Schulen sowie in Zusammenarbeit mit kommunalen Dienststellen und freien Trägern der Jugendsozialarbeit stattfinden. Das Aufgabenspektrum umfasst unter anderem die Vermittlung von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sowie die Vernetzung beteiligter Institutionen. Der Schulausschuss soll der Umsetzung der Schulsozialarbeit auf Grundlage der vorgelegten Konzeption zustimmen.

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