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Beschlussvorlage

Beratung der Haushaltssatzung 2011 einschließlich Anlagen / Haushaltssicherungskonzept

11/0166 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 11/0166 des Amtes für kommunale Finanzen dient der Beratung der Haushaltssatzung 2011 der Stadt Gladbeck, einschließlich der Anlagen und des Haushaltssicherungskonzepts. In der Vorlage sind alle von der Verwaltung benannten Änderungsnotwendigkeiten sowie die Ergebnisse aus der Beratung im Haupt- und Finanzausschuss in einem Gesamtänderungsverzeichnis berücksichtigt.

Die überarbeiteten Unterlagen umfassen die Haushaltssatzung 2011, ein Gesamtänderungsverzeichnis mit dem Ergebnisplan, dem konsumtiven Finanzplan, dem investiven Finanzplan sowie einem Verzeichnis der Haushaltsvermerke. Zudem liegen eine Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals und eine Prioritätenliste bei.

Die finanzplanerischen Prognosen der Vorlage geben an, dass das Eigenkapital zum Ende des Finanzplanungszeitraums 2014 einen Betrag von 1,07 Millionen Euro erreichen soll. Ab dem Jahr 2025 wird mit einem positiven Eigenkapital von rechnerisch 0,04 Millionen Euro gerechnet, während ab dem Jahr 2020 im Ergebnisplan wieder ein geringer Überschuss erzielt werden kann.

Der Beschlussentwurf sieht vor, die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 inklusive des Haushaltssicherungskonzepts gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen zu verabschieden. Gleichzeitig soll die entsprechende Dringlichkeitsliste beschlossen werden.

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