Schulorganisation Bestimmung der Zügigkeit für die Schulen in der Sekundarstufe I
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0493 des Amts für Bildung und Erziehung sieht die Festlegung der maximalen Zügigkeit für städtische Schulen der Sekundarstufe I in Gladbeck ab dem Schuljahr 2013/14 vor. Ziel der Anpassung ist es, die Aufnahmekapazitäten der Schulen an die demografische Entwicklung, die Schulorganisation sowie die verfügbaren Raumkapazitäten anzupassen. Bei der Ermittlung der Grenzen wurden die vorhandenen Schulräume, pädagogische Konzepte zur Schülerförderung, der Ganztagsbereich sowie Anforderungen zur Inklusion berücksichtigt.
Die vorgeschlagene Zügigkeit umfasst für die Erich-Fried-Schule zwei Parallelklassen, für die Anne-Frank-Realschule, die Erich Kästner-Realschule, die Werner-von-Siemens-Realschule, das Ratsgymnasium, das Heisenberg-Gymnasium sowie das Riesener-Gymnasium jeweils drei Parallelklassen. Die Ingeborg-Drewitz-Gesamtschule soll mit sechs Parallelklassen geführt werden. Für das Ratsgymnasium und die Ingeborg-Drewitz-Gesamtschule wird zudem eine Begrenzung der Schülerzahlen in der Klasse 5 vorgeschlagen, sofern integrative Lerngruppen eingerichtet werden. Dies soll der Schulleitung ermöglichen, die Klassengrößen flexibel zu gestalten.
Die Verwaltung soll zudem ermächtigt werden, bei Anmeldeüberhängen Abweichungen von diesen Kapazitätsgrenzen zuzulassen, um der Schulwahlfreiheit der Erziehungsberechtigten zu entsprechen. Dabei soll eine ausgewogene Verteilung der Neuaufnahmen angestrebt werden. Die Schulen wurden im Rahmen des Schulgesetzes beteiligt. Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat, die Zügigkeit ab dem 1. August 2013 festzulegen und die Verwaltung zur Regelung von Abweichungen zu ermächtigen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 120711100494
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20121128163344
Verwandte Vorlagen
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