Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Ordnung und Feuerwehr
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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohner:innen nach § 15 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 2Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 3Genehmigung der Tagesordnung
- 4Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses am
- 5Beschaffungsvorgang eines Feuerwehrfahrzeugs Bericht der FeuerwehrZur Vorlage · 24/0081 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Sicherheit, Ordnung und Feuerwehr setzt sich in seiner Sitzung am 21. Februar 2024 mit dem Bericht zur Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeugs auseinander (Vorlage 24/0081). Die Maßnahme basiert auf dem im Juli 2019 verabschiedeten Brandschutzbedarfsplan und folgt einem Fahrzeugkonzept, dessen Umsetzung sukzessive über die Haushaltsjahre erfolgt.
Die Durchführung der Beschaffung erfolgt durch die zentrale Vergabestelle unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sowie der städtischen Dienstanweisung für Beschaffungen. Die technische Spezifikation wird durch ein von der Feuerwehr erstelltes Leistungsverzeichnis definiert, welches den aktuellen Stand der Technik und geltende DIN-Normen berücksichtigt.
Der Beschaffungsvorgang ist in zwei separate Vergabeabschnitte unterteilt. Das erste Los umfasst die Ausschreibung von Fahrgestell und Aufbau, um eine einheitliche Verantwortlichkeit zu gewährleisten und Schnittstellenprobleme zwischen Herstellern zu vermeiden. Die feuerwehrtechnische Beladung wird als zweites Los separat ausgeschrieben. Diese zeitliche Trennung dient dazu, die Gewährleistungsansprüche der technischen Geräte sicherzustellen, da die Fertigstellung des Fahrzeugs bis zu 36 Monate in Anspruch nehmen kann. Der Bericht der Verwaltung ist zur Kenntnisnahme vorgesehen.
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- 6Fortschreibung des BrandschutzbedarfsplansZur Vorlage · 24/0082 · Mitteilungsvorlage
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Die Stadtverwaltung Gladbeck bereitet die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans vor. Der aktuell gültige Plan wurde am 4. Juli 2019 vom Rat der Stadt beschlossen. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Brandschutz-, Hilfeleistungs- und Katastrophenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (BHKG NRW) ist eine solche Fortschreibung spätestens alle fünf Jahre durchzuführen.
Für die Erstellung der neuen Planung im Jahr 2024 wurde ein externer Dienstleister beauftragt. Die Vergabe erfolgte über eine öffentliche Ausschreibung, an der zwei Unternehmen teilnahmen. Den Zuschlag erhielt das Büro Forplan Dr. Schmiedel. Ein Auftaktgespräch zur Aufnahme der Arbeiten ist für das erste Quartal des Jahres geplant. Die Abstimmung des Leistungsverzeichnisses sowie die Bewertung der Angebote wurden in Zusammenarbeit mit der Organisationsabteilung durchgeführt.
Die vorliegende Mitteilungsvorlage dient dazu, den Ausschuss für Sicherheit, Ordnung und Feuerwehr über den aktuellen Stand zu informieren. Der Ausschuss soll den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nehmen. In der Vorlage werden keine wesentlichen Auswirkungen auf das Klima oder die Finanzen ausgewiesen.
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- 7Sicherheitskoordinator für den Bevölkerungsschutz Vorstellung des neuen Mitarbeiters Richard Schulze-HolthausenZur Vorlage · 24/0083 · Mitteilungsvorlage
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Die Stadt Gladbeck hat zum 1. Januar 202
Die Stadt Gladbeck hat zum 1. Januar 2024 die neu geschaffene Stelle eines Sicherheitskoordinators für den Bevölkerungsschutz personell besetzt. Richard Schulze-Holthausen übernimmt diese Funktion, die im Rahmen des Stellenplans 2023 mit Zustimmung des Rates eingerichtet wurde. Die Position ist als Stabsstelle der Ordnungsdezernentin Breil unterstellt.
Die Einrichtung dieser Stelle erfolgt vor dem Hintergrund zunehmender Anforderungen an das Krisenmanagement, etwa durch die Auswirkungen des Klimawandels, Cyberangriffe oder internationale Krisenlagen. Laut Verwaltungsvorlage sind die bisherigen personellen Ressourcen nicht mehr ausreichend, um die Komplexität der aktuellen Gefährdungslagen zu bewältigen. Schulze-Holthausen bringt 35 Jahre Erfahrung aus dem Feuerwehrdienst der Stadt Coesfeld in die neue Aufgabe ein.
Zu seinem Aufgabenbereich gehören die Sicherung der Arbeitsfähigkeit des Stabes für Einsatzleitung, die Vor- und Nachbereitung von Übungen sowie die Abstimmung mit der zuständigen Katastrophenschutzbehörde des Kreises Recklinghausen und Betreibern kritischer Infrastruktur. Darüber hinaus wird er an Maßnahmen zur Verbesserung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet mitwirken, die Geschäftsführung im Ausschuss für Sicherheit, Ordnung und Feuerwehr übernehmen sowie in Sicherheitsnetzwerken wie der SiKo Ruhr oder dem DEFUS tätig sein.
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- 8Steinstr. 72 - SachstandsberichtZur Vorlage · 24/0084 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage 24/0084 zum Sachstand der Steinstraße 72 informiert den Ausschuss für Sicherheit, Ordnung und Feuerwehr über die Entwicklungen im Zeitraum von November 2023 bis Januar 2024. Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) führte in diesem Zeitraum verschiedene Maßnahmen durch, darunter Kontrollen in Laubengängen, die Beseitigung von Gegenständen sowie die Begleitung von Abschleppmaßnahmen bei unerlaubter Sondernutzung. Zudem wurden im genannten Zeitraum vier Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitete.
Der Bericht umfasst zudem Daten zur Fluktuation in der Steinstraße 72 für die Jahre 2022 und 2023, wobei der Fokus auf bulgarischen und rumänischen Staatsangehörigen liegt. Stand Januar 2024 sind dort insgesamt 235 Personen melderechtlich erfasst, davon 140 bulgarische und 83 rumänische Staatsangehörige. Die Dokumentation weist Zuzüge aus dem Ausland sowie aus anderen deutschen Städten ebenso aus wie Fortzüge ins Ausland und Abmeldungen von Amts wegen.
Neben den ordnungsrechtlichen Maßnahmen werden die Beratungszeiten und die Anzahl der Interessenten verschiedener Angebote, wie etwa des Programms „Bärenstark“, aufgeführt. Die Vorlage verweist zudem auf die Ermächtigung des Bundesmeldegesetzes, bei konkreten Anhaltspunkten Unrichtigkeiten im Melderegister von Amts wegen zu prüfen.
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- 9Kommunaler Ordnungsdienst Gladbeck Bericht zur allgemeinen ordnungsrechtlichen Lage im Jahr 2023Zur Vorlage · 24/0085 · Mitteilungsvorlage
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In der Mitteilungsvorlage 24/0085 berichtet die Verwaltung über die ordnungsrechtliche Lage des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) in Gladbeck für das Jahr 2023. Während im Mai 2023 zwei neue Stellen besetzt wurden, um den Personalstand schrittweise von 10 auf 16 Mitarbeiter bis zum Jahr 2025 zu erhöhen, wurde die weitere Aufstockung für das Jahr 2024 aufgrund der Haushaltslage ausgesetzt. Dies kann Auswirkungen auf geplante Maßnahmen wie verstärkte Schulkontrollen, Bürgersprechstellen oder die Zusammenarbeit mit Streetworkern haben.
Der KOD umfasst aktuell 12 Mitarbeiter in sechs Teams. Im Jahr 2023 wurden insgesamt etwa 4.500 Aufträge bearbeitet, was einen Anstieg gegenüber dem Vorjahr darstellt. Besonders die Präsenzkontrollen an bestimmten Orten nahmen von 135 Einsätzen im Jahr 2022 auf rund 250 Einsätze im Jahr 2023 zu. Auch die Anzahl der Innenstadtkontrollen stieg von 239 auf 355, während die Schulwegkontrollen von 221 auf 290 zunahmen.
Die Gesamteinnahmen aus den Kontrolltätigkeiten sanken von rund 110.000 Euro im Jahr 2022 auf etwa 95.000 Euro im Jahr 2023. Der Bericht führt diesen Rückgang darauf zurück, dass der erhöhte Zeitaufwand für Präsenzkontrollen an bestimmten Standorten die Kapazitäten zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten verringerte. Der Ausschuss für Sicherheit, Ordnung und Feuerwehr nimmt den Bericht zur Kenntnis.
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- 10Beschlusscontrolling 2023Zur Vorlage · 24/0086 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage mit der Nummer 24/0086 befasst sich mit dem Beschlusscontrolling für das Jahr 2023 und liegt dem Ausschuss für Sicherheit, Ordnung und Feuerwehr vor. Gegenstand des Dokuments ist die Vorlage einer Liste zur Kontrolle der getroffenen Beschlüsse im vergangenen Kalenderjahr. Die Verwaltung stellt hierzu die entsprechende Beschlusskontrollliste für 2023 bereit.
Der Entwurf sieht vor, dass der zuständige Ausschuss den Bericht der Verwaltung lediglich zur Kenntnis nimmt. In der Begründung wird auf die Beigabe der entsprechenden Liste verwiesen. Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen sind keine Kosten oder Erträge durch diesen Vorgang verzeichnet. Auch eine wesentliche Klimarelevanz wurde im Rahmen der Prüfung nicht festgestellt, weshalb eine weiterführende Alternativenprüfung nicht durchgeführt wurde. Die Vorlage wurde von der zuständigen Beigeordneten erstellt und dient der Information des Gremiums für die Sitzung am 21. Februar 2024.
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- 11Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 12Mitteilungen der Ausschussvorsitzenden
- 13Mitteilungen der Dezernentin