Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Gladbeck bereitet die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans vor. Der aktuell gültige Plan wurde am 4. Juli 2019 vom Rat der Stadt beschlossen. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Brandschutz-, Hilfeleistungs- und Katastrophenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (BHKG NRW) ist eine solche Fortschreibung spätestens alle fünf Jahre durchzuführen.
Für die Erstellung der neuen Planung im Jahr 2024 wurde ein externer Dienstleister beauftragt. Die Vergabe erfolgte über eine öffentliche Ausschreibung, an der zwei Unternehmen teilnahmen. Den Zuschlag erhielt das Büro Forplan Dr. Schmiedel. Ein Auftaktgespräch zur Aufnahme der Arbeiten ist für das erste Quartal des Jahres geplant. Die Abstimmung des Leistungsverzeichnisses sowie die Bewertung der Angebote wurden in Zusammenarbeit mit der Organisationsabteilung durchgeführt.
Die vorliegende Mitteilungsvorlage dient dazu, den Ausschuss für Sicherheit, Ordnung und Feuerwehr über den aktuellen Stand zu informieren. Der Ausschuss soll den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nehmen. In der Vorlage werden keine wesentlichen Auswirkungen auf das Klima oder die Finanzen ausgewiesen.
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