Sitzung des Ausschusses für Soziales, Senioren und Gesundheit
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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohner nach § 15 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 2Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 3Genehmigung der Tagesordnung
- 4Niederschrift über die letzte öffentliche Sitzung des Ausschusses am 19.05.2020
- 5Sachstand Corona-Auswirkungen im Bereich Soziales, Senioren und GesundheitZur Vorlage · 20/0260 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 20/0260 des Amtes für Soziales und Wohnen informiert den Ausschuss für Soziales, Senioren und Gesundheit über den Sachstand der Auswirkungen der Corona-Pandemie in den zuständigen Fachbereichen.
Um das Infektionsrisiko für die Bevölkerung und das Personal der Stadtverwaltung zu minimieren, wurde der Publikumsverkehr in den Bereichen Soziales, Senioren und Gesundheit zu Beginn der Pandemie eingeschränkt. Während die Fachbereiche primär telefonische Beratungen und Hilfestellungen anboten, waren persönliche Vorsprachen in Ausnahmefällen unter Einhaltung von Hygienevorschriften möglich. Die Auszahlung von Leistungen nach dem SGB XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz, dem Wohngeldgesetz sowie dem Unterhaltsvorschussgesetz war durchgehend sichergestellt. Seit dem 24. Juni 2020 können persönliche Vorsprachen nach vorheriger Terminvereinbarung wieder stattfinden.
Im Jobcenter wurden die Abteilungen Leistung sowie Markt und Integration getrennt und die Arbeit teilweise über Telearbeit fortgesetzt. Parallel dazu erfolgte die Einführung der E-Akte sowie der Bezug eines neuen Gebäudes.
Für Senioren und Menschen mit Behinderungen wurden Veranstaltungen und die Arbeit der Seniorenbüros vorübergehend eingestellt. Zur Aufrechterhaltung sozialer Kontakte wurden digitale Angebote wie das „Senioren-TV“ sowie musikalische Darbietungen für Bewohner stationärer Einrichtungen genutzt. Die Wiederöffnung der Seniorenbüros Nord und Süd ist für den 17. August geplant. Zudem laufen Gespräche mit Kooperationspartnern über eine modifizierte Wiederaufnahme der Arbeit in Begegnungsstätten. Die Werkstätten sowie Wohnstätten für Menschen mit Behinderungen haben die Arbeit unter den geltenden Bedingungen wieder aufgenommen.
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- 6Bundesteilhabegesetz (BTHG) - StatusberichtZur Vorlage · 20/0216 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 20/0216 des Amtes für Soziales und Wohnen informiert den Ausschuss für Soziales, Senioren und Gesundheit über den aktuellen Status des Bundesteilhabegesetzes (BTHG). Mit der dritten Reformstufe zum 1. Januar 2020 wurde die Eingliederungshilfe aus dem Fürsorgesystem des Sozialgesetzbuchs XII herausgelöst. Seit diesem Zeitpunkt bildet das Recht der Rehabilitation ein eigenständiges Leistungsrecht auf Grundlage des zweiten Teils des SGB IX.
In der Folge mussten existenzsichernde Leistungen beim örtlichen Sozialhilfeträger bzw. den Delegationskommunen beantragt werden. Die Verwaltung berichtet von einer Phase der Verunsicherung unter den beteiligten Akteuren, darunter Antragsteller, Betreuer sowie Einrichtungen und Träger, die neue Vertragswerke erstellen und Kosten ermitteln mussten. Die Kommunen waren zudem mit der beratenden Unterstützung der Betroffenen befasst.
Die Umstellung der insgesamt 220 Leistungsfälle konnte vor dem Jahreswechsel 2019/2020 abgeschlossen werden. Für die Bewältigung dieser Aufgaben wurde eine zusätzliche Vollzeitstelle in der Entgeltgruppe EG 9c/A10 geschaffen. Die hierfür anfallenden Personalkosten in Höhe von etwa 67.300 Euro werden von der Stadt Gladbeck getragen. Der Entwurf sieht vor, dass die Mitglieder des Ausschusses den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nehmen.
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- 7Die Landesbehindertenbeauftragte NRW: Frau Claudia Middendorf berichtet über ihre ArbeitZur Vorlage · 20/0214 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage 20/0214 des Amtes für Soziales und Wohnen sieht vor, dass die Landesbehindertenbeauftragte für Nordrhein-Westfalen im Ausschuss für Soziales, Senioren und Gesundheit über ihre Tätigkeit berichtet. Der Bericht ist für die Sitzung des Ausschusses am 18. August 2020 vorgesehen.
Die Aufgaben der Landesbeauftragten umfassen die Interessenvertretung für Menschen mit Behinderungen sowie für Patientinnen und Patienten und deren Angehörige. Zu den Funktionen gehören die Vernetzung der Betroffenen sowie die Vertretung ihrer Anliegen in Gremien auf Landesebene. Die Beauftragte nimmt zudem Beschwerden entgegen, die beispielsweise Themen wie mangelnde Barrierefreiheit oder Behandlungsfehler betreffen können. In diesem Zusammenhang erfolgt die Erteilung von Auskünften, die Vermittlung von Beratungsangeboten oder die Information von Aufsichtsbehörden. Systematische Problemstellungen werden an die Landesregierung oder andere Entscheidungsträger weitergeleitet, um Verbesserungen zu ermöglichen.
Die Landesbeauftragte ist seit dem 1. Oktober 2017 in dieser Funktion tätig. Mit der Vorlage wird beantragt, dass die Mitglieder des Ausschusses den Bericht zur Kenntnis nehmen. Es entstehen durch diesen Vorgang keine finanziellen Auswirkungen oder klimarelevanten Auswirkungen.
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- 8Behindertenbeirat der Stadt Gladbeck - Vorstellung der Arbeit und deren AkteureZur Vorlage · 20/0215 · Mitteilungsvorlage
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Das Amt für Soziales und Wohnen hat im Rahmen der Mitteilungsvorlage 20/0215 eine Vorstellung der Arbeit und der Akteure des Behindertenbeirats der Stadt Gladbeck für die Sitzung des Ausschusses für Soziales, Senioren und Gesundheit am 18. August 2020 vorgelegt.
Die Vorlage beschreibt die historische Entwicklung der Interessenvertretung für Menschen mit Behinderung in Gladbeck. Die Arbeitsgemeinschaft Integration von Menschen mit Behinderung (AGI) wurde im Jahr 1987 konstituiert, wobei die Geschäfts- und Schriftführung seit Beginn beim Sozialamt, dem heutigen Amt für Soziales und Wohnen, liegt. Im Jahr 2011 wurde auf Beschluss der Vollversammlung der AGI die Bezeichnung in Behindertenbeirat geändert. Der Rat der Stadt Gladbeck beschloss im Oktober 2011, das Gremium in der Hauptsatzung der Stadt zu verankern.
Der Beirat setzt sich aus Vertretern verschiedener Gruppen zusammen, darunter Mitglieder förderungsfähiger Selbsthilfegruppen, Vertreter von Werkstätten, Vertreter besonderer Wohnformen nach dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) sowie Vertreter von Verbänden und Vereinen, die mit Menschen mit Behinderung arbeiten. Zudem sind Vertreter des Seniorenbeirates und des Jugendbeirates im Gremium vertreten. Bei städtischen Bauvorhaben wird der Beirat beteiligt und um eine Stellungnahme gebeten. Die Vorstellung der Tätigkeiten erfolgt in der Sitzung durch Mitglieder des Vorstandes. Es entstehen durch die Vorlage keine finanziellen Auswirkungen.
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- 9Beschlusscontrolling - 1. Halbjahr 2020Zur Vorlage · 20/0217 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 20/0217 des Amtes für Soziales und Wohnen dient der Information des Ausschusses für Soziales, Senioren und Gesundheit. Gegenstand der Vorlage ist das Beschlusscontrolling für das erste Halbjahr 2020.
Der Entwurf sieht vor, dass die Mitglieder des Ausschusses die beigefügte Beschlusskontrollliste zur Kenntnis nehmen. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch die vorgelegte Information keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Ebenso sind keine wesentlichen klimarelevanten Auswirkungen mit dem Vorgang verbunden. Die Vorlage wurde im Rahmen der Sitzung am 18. August 2020 zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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- 10Zuschüsse 2020Zur Vorlage · 20/0218 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 20/0218 des Amtes für Soziales und Wohnen regelt die Verteilung von Zuschüssen für das Jahr 2020. Im Rahmen des Ergebnisplans 2020 sind im Produkt 05.02.01, welches die Beratung, Betreuung und den Service für Menschen in besonderen Lebenslagen umfasst, Mittel in Höhe von 20.685 Euro für die Bezuschussung von Begegnungsstätten für Seniorinnen und Senioren vorgesehen.
Nach der Prüfung der Verwendungsnachweise für das Jahr 2019 ist die Auszahlung der Mittel für das laufende Jahr möglich. Die Verteilung der Gelder erfolgt auf Basis eines abgestimmten Punktesystems, welches die Art und Anzahl der von den verschiedenen Trägern unterhaltenen Begegnungsstätten berücksichtigt. Dabei entspricht ein Punktwert einem Betrag von 195,15 Euro.
Der Beschlussentwurf sieht vor, dass die Träger der freien Wohlfahrtspflege im Jahr 2020 insgesamt einen Kommunalzuschuss in Höhe von 20.686 Euro zur Unterhaltung der Seniorenbegegnungsstätten erhalten. Die Aufteilung der einzelnen Zuschüsse richtet sich nach der beigefügten Anlage. Die Ausschussmitglieder des Ausschusses für Soziales, Senioren und Gesundheit sollen die Verteilung der Mittel gemäß dieser Anlage beschließen. Es sind keine finanziellen Auswirkungen über die bereits im Haushalt vorgesehenen Mittel hinaus oder klimarelevante Auswirkungen zu verzeichnen.
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- 11Antrag der Ratsfraktion Soziales Bündnis Gladbeck (BIG/DKP) vom 05.08.2020 nach § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse hier: Energiesperren 2019
- 12Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 13Mitteilungen des Dezernenten
- 14Mitteilungen der Ausschussvorsitzenden