Bundesteilhabegesetz (BTHG) - Statusbericht
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 20/0216 des Amtes für Soziales und Wohnen informiert den Ausschuss für Soziales, Senioren und Gesundheit über den aktuellen Status des Bundesteilhabegesetzes (BTHG). Mit der dritten Reformstufe zum 1. Januar 2020 wurde die Eingliederungshilfe aus dem Fürsorgesystem des Sozialgesetzbuchs XII herausgelöst. Seit diesem Zeitpunkt bildet das Recht der Rehabilitation ein eigenständiges Leistungsrecht auf Grundlage des zweiten Teils des SGB IX.
In der Folge mussten existenzsichernde Leistungen beim örtlichen Sozialhilfeträger bzw. den Delegationskommunen beantragt werden. Die Verwaltung berichtet von einer Phase der Verunsicherung unter den beteiligten Akteuren, darunter Antragsteller, Betreuer sowie Einrichtungen und Träger, die neue Vertragswerke erstellen und Kosten ermitteln mussten. Die Kommunen waren zudem mit der beratenden Unterstützung der Betroffenen befasst.
Die Umstellung der insgesamt 220 Leistungsfälle konnte vor dem Jahreswechsel 2019/2020 abgeschlossen werden. Für die Bewältigung dieser Aufgaben wurde eine zusätzliche Vollzeitstelle in der Entgeltgruppe EG 9c/A10 geschaffen. Die hierfür anfallenden Personalkosten in Höhe von etwa 67.300 Euro werden von der Stadt Gladbeck getragen. Der Entwurf sieht vor, dass die Mitglieder des Ausschusses den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nehmen.
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