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Beschlussvorlage

Zuschüsse 2020

20/0218 21.07.2020

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 20/0218 des Amtes für Soziales und Wohnen regelt die Verteilung von Zuschüssen für das Jahr 2020. Im Rahmen des Ergebnisplans 2020 sind im Produkt 05.02.01, welches die Beratung, Betreuung und den Service für Menschen in besonderen Lebenslagen umfasst, Mittel in Höhe von 20.685 Euro für die Bezuschussung von Begegnungsstätten für Seniorinnen und Senioren vorgesehen.

Nach der Prüfung der Verwendungsnachweise für das Jahr 2019 ist die Auszahlung der Mittel für das laufende Jahr möglich. Die Verteilung der Gelder erfolgt auf Basis eines abgestimmten Punktesystems, welches die Art und Anzahl der von den verschiedenen Trägern unterhaltenen Begegnungsstätten berücksichtigt. Dabei entspricht ein Punktwert einem Betrag von 195,15 Euro.

Der Beschlussentwurf sieht vor, dass die Träger der freien Wohlfahrtspflege im Jahr 2020 insgesamt einen Kommunalzuschuss in Höhe von 20.686 Euro zur Unterhaltung der Seniorenbegegnungsstätten erhalten. Die Aufteilung der einzelnen Zuschüsse richtet sich nach der beigefügten Anlage. Die Ausschussmitglieder des Ausschusses für Soziales, Senioren und Gesundheit sollen die Verteilung der Mittel gemäß dieser Anlage beschließen. Es sind keine finanziellen Auswirkungen über die bereits im Haushalt vorgesehenen Mittel hinaus oder klimarelevante Auswirkungen zu verzeichnen.

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