Sitzung des Umweltausschusses
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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohner nach § 15 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 2Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 3Genehmigung der Tagesordnung
- 4Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Umweltausschusses am 19.06.2017
- 5Lärmsanierung an Schienenwegen in GladbeckZur Vorlage · 17/0239 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage 17/0239 des Amtes für Planen, Bauen, Umwelt informiert den Umweltausschuss über geplante Lärmsanierungsmaßnahmen an Schienenwegen im Stadtgebiet von Gladbeck. Hintergrund sind die Lärmaktionspläne der Jahre 2009 und 2013, die eine Lärmbelastung an der Bahnstrecke zwischen Bottrop und Gelsenkirchen-Buer aufzeigten. Da die Zuständigkeit für die Lärmaktionsplanung an Schienenwegen bundesweit auf das Eisenbahn-Bundesamt übertragen wurde, erfolgt die Umsetzung im Rahmen eines freiwilligen Investitionsprogramms des Bundes.
Die Deutsche Bahn hat der Stadtverwaltung im März 2017 mitgeteilt, dass im Gladbecker Schienennetz Lärmsanierungen durchgeführt werden sollen. Für den Bereich des Bahnhofs Gladbeck-West und des Nordparks sind aktive Schallschutzmaßnahmen in Form von zwei Lärmschutzwänden vorgesehen. Für Gebäude, die außerhalb des Wirkungsbereichs dieser Wände liegen oder trotz der Maßnahmen Grenzwerte überschreiten, ist ein passiver Schallschutz vorgesehen. Die Vereinbarungen über den passiven Schallschutz werden von der Deutschen Bahn direkt mit den betroffenen Eigentümern getroffen. Das Programm gilt für Gebäude, die vor dem 1. April 1974 errichtet wurden, wobei die Finanzierung der Maßnahmen vollständig durch den Bund erfolgt.
Der Zeitplan sieht für die Jahre 2017 und 2018 die Beauftragung von Ingenieurbüros für Detailplanungen, wie etwa Baulärm- und Artenschutzgutachten, sowie Abstimmungsgespräche mit der Stadt und betroffenen Institutionen vor. Die Umsetzung der Maßnahmen ist für den Sommer 2019 geplant. Für die Stadt Gladbeck entstehen durch das Vorhaben keine finanziellen Auswirkungen.
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- 630 Jahre Umweltpreis der Stadt GladbeckZur Vorlage · 17/0237 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage 17/0237 des Amtes für Planen, Bauen, Umwelt informiert den Umweltausschuss über das 30-jährige Bestehen des Gladbecker Umweltpreises. Seit der Einführung des Preises im Jahr 1988 wurden bis einschließlich 2016 insgesamt 625 Einsendungen registriert. Die Preisgelder, die bis Ende 2016 eine Summe von 252.185 Euro erreichten, werden von lokalen Unternehmen bereitgestellt. Zu den finanziellen Unterstützern gehören die Deutsche Rockwool Mineralwoll GmbH, die INEOS Phenol GmbH, die Pilkington Deutschland AG, die Emscher Lippe Energie GmbH sowie die Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft mbH. Die Unternehmen INEOS Phenol GmbH, Pilkington Deutschland AG und Deutsche Rockwool Mineralwoll GmbH beteiligen sich seit der ersten Verleihung an der Finanzierung.
Die Preisverleihung findet in der Regel kurz vor Weihnachten statt, wobei die Teilnehmer Urkunden sowie Geld- oder Sachpreise erhalten. Die Vorlage hebt die regionale Bedeutung des Preises und die mediale Berichterstattung hervor. Für das laufende Jahr ist die Verleihung für den 19. Dezember geplant, wobei die Einsendefrist für Bewerbungen am 15. Oktober 2017 endet. Durch die Unterstützung der Unternehmen weist die Stadt Gladbeck in den entsprechenden Ausschreibungen und Pressemitteilungen auf die finanzielle Beteiligung hin. Für die Durchführung der Preisverleihung entstehen keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen im Haushalt. Der Umweltausschuss wird gebeten, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.
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- 7Wasserversorgungskonzept für die Stadt GladbeckZur Vorlage · 17/0238 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage 17/0238 des Amtes für Planen, Bauen, Umwelt informiert den Umweltausschuss über die Erstellung eines Wasserversorgungskonzepts für die Stadt Gladbeck. Hintergrund ist eine Änderung des Landesrechts in Nordrhein-Westfalen, die Gemeinden dazu verpflichtet, ein Konzept über den Stand und die zukünftige Entwicklung der Wasserversorgung sowie die Sicherstellung der Löschwasserversorgung zu erstellen.
Die Stadt Gladbeck wird primär durch die Rheinisch-Westfälische-Wasserwerksgesellschaft mbH (RWW) mit Trinkwasser versorgt. Da die notwendige Datenbasis bei der RWW vorliegt, hat das Unternehmen angeboten, das Konzept für Gladbeck zu erarbeiten. Die Erstellung erfolgt in Abstimmung mit der Stadt und dem Kreis Recklinghausen. Für die Ausarbeitung ist die Unterstützung der Stadtverwaltung erforderlich, insbesondere durch die Bereitstellung von Bevölkerungsdaten sowie die Beteiligung interner Fachdienststellen.
Das Konzept soll den aktuellen Bestandszustand, voraussichtliche Entwicklungen sowie zukünftige Maßnahmen zur Sicherstellung der Versorgung enthalten. Die Untere Wasserbehörde und das Gesundheitsamt erhalten im Prozess die Möglichkeit zur Stellungnahme. Die Vorlage sieht vor, dass das fertige Konzept in der ersten Jahreshälfte 2018 dem Umweltausschuss und dem Rat zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt wird. Eine Fortschreibung des Konzepts ist alle sechs Jahre vorgesehen. Für die Erstellung der Vorlage sind keine finanziellen Auswirkungen verzeichnet.
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- 8Beschaffung von Fahrzeugen durch die Stadt GladbeckZur Vorlage · 17/0240 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung zum Thema Fahrzeugbeschaffung der Stadt Gladbeck legt eine Neuerung der Beschaffungsrichtlinien vor. Hintergrund ist ein Antrag aus einer Sitzung des Umweltausschusses vom Juni 2017, der eine Prüfung der Einbeziehung von Elektrofahrzeugen sowie einen Bericht über die Erfahrungen mit Erdgasantrieben forderte. Seit einem Beschluss aus dem Jahr 2003 galt für die Stadt grundsätzlich die Vorgabe, bei Fahrzeugbeschaffungen Erdgasantriebe zu bevorzugen.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass sich Erdgasfahrzeuge insbesondere bei PKW und leichten Nutzfahrzeugen des Zentralen Betriebshofs bewährt haben, während im Bereich der Klein-LKW aufgrund der Reichweite und des Wartungsaufwands wirtschaftliche Nachteile bestehen. Bei schweren Nutzfahrzeugen und Spezialmaschinen, wie etwa Kehrmaschinen, ist das Angebot an alternativen Antrieben derzeit noch begrenzt und mit höheren Kosten verbunden.
Hinsichtlich Elektrofahrzeugen berichtet die Verwaltung von positiven Erfahrungen bei der Nutzung im Stadtgebiet, weist jedoch auf die geringere Reichweite und die Abhängigkeit von der Ladeinfrastruktur hin. Während Elektrofahrzeuge lokal emissionsfrei arbeiten und geringere Wartungskosten aufweisen können, bieten Erdgasfahrzeuge Vorteile bei der Wirtschaftlichkeit und der Verfügbarkeit im PKW-Bereich.
Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, dass bei künftigen Fahrzeugbeschaffungen der Stadt Gladbeck grundsätzlich zu prüfen ist, ob in der jeweiligen Fahrzeugklasse ein Fahrzeug mit Erdgasantrieb oder Elektroantrieb verfügbar ist. Beide Antriebssysteme sollen als gleichwertig betrachtet und bei Verfügbarkeit konventionellen Verbrennungsmotoren vorgezogen werden.
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- 9Beschlusskontrolle - Beschlussliste 1. Halbjahr 2017Zur Vorlage · 17/0243 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage 17/0243 des Amtes für Immobilienwirtschaft dient der Information des Umweltausschusses über die Beschlusskontrolle des ersten Halbjahres 2017. Der Inhalt der Vorlage umfasst eine beigefügte Liste, welche die in den öffentlichen Sitzungen des genannten Zeitraums gefassten Beschlüsse dokumentiert.
Mit der Vorlage wird der Umweltausschuss ersucht, die vorliegende Beschlussliste zur Kenntnis zu nehmen. Aus dem Dokument geht hervor, dass durch die Vorlage keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Die zuständige Fachabteilung hat den Entwurf zur Kenntnisnahme für die Sitzung des Ausschusses am 31. August 2017 vorbereitet.
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- 10Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 11Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden
- 12Mitteilungen des Dezernenten