Beschaffung von Fahrzeugen durch die Stadt Gladbeck
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung zum Thema Fahrzeugbeschaffung der Stadt Gladbeck legt eine Neuerung der Beschaffungsrichtlinien vor. Hintergrund ist ein Antrag aus einer Sitzung des Umweltausschusses vom Juni 2017, der eine Prüfung der Einbeziehung von Elektrofahrzeugen sowie einen Bericht über die Erfahrungen mit Erdgasantrieben forderte. Seit einem Beschluss aus dem Jahr 2003 galt für die Stadt grundsätzlich die Vorgabe, bei Fahrzeugbeschaffungen Erdgasantriebe zu bevorzugen.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass sich Erdgasfahrzeuge insbesondere bei PKW und leichten Nutzfahrzeugen des Zentralen Betriebshofs bewährt haben, während im Bereich der Klein-LKW aufgrund der Reichweite und des Wartungsaufwands wirtschaftliche Nachteile bestehen. Bei schweren Nutzfahrzeugen und Spezialmaschinen, wie etwa Kehrmaschinen, ist das Angebot an alternativen Antrieben derzeit noch begrenzt und mit höheren Kosten verbunden.
Hinsichtlich Elektrofahrzeugen berichtet die Verwaltung von positiven Erfahrungen bei der Nutzung im Stadtgebiet, weist jedoch auf die geringere Reichweite und die Abhängigkeit von der Ladeinfrastruktur hin. Während Elektrofahrzeuge lokal emissionsfrei arbeiten und geringere Wartungskosten aufweisen können, bieten Erdgasfahrzeuge Vorteile bei der Wirtschaftlichkeit und der Verfügbarkeit im PKW-Bereich.
Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, dass bei künftigen Fahrzeugbeschaffungen der Stadt Gladbeck grundsätzlich zu prüfen ist, ob in der jeweiligen Fahrzeugklasse ein Fahrzeug mit Erdgasantrieb oder Elektroantrieb verfügbar ist. Beide Antriebssysteme sollen als gleichwertig betrachtet und bei Verfügbarkeit konventionellen Verbrennungsmotoren vorgezogen werden.
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