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Mitteilungsvorlage

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Gladbeck

17/0238

✦ KI-Zusammenfassung

Die Mitteilungsvorlage 17/0238 des Amtes für Planen, Bauen, Umwelt informiert den Umweltausschuss über die Erstellung eines Wasserversorgungskonzepts für die Stadt Gladbeck. Hintergrund ist eine Änderung des Landesrechts in Nordrhein-Westfalen, die Gemeinden dazu verpflichtet, ein Konzept über den Stand und die zukünftige Entwicklung der Wasserversorgung sowie die Sicherstellung der Löschwasserversorgung zu erstellen.

Die Stadt Gladbeck wird primär durch die Rheinisch-Westfälische-Wasserwerksgesellschaft mbH (RWW) mit Trinkwasser versorgt. Da die notwendige Datenbasis bei der RWW vorliegt, hat das Unternehmen angeboten, das Konzept für Gladbeck zu erarbeiten. Die Erstellung erfolgt in Abstimmung mit der Stadt und dem Kreis Recklinghausen. Für die Ausarbeitung ist die Unterstützung der Stadtverwaltung erforderlich, insbesondere durch die Bereitstellung von Bevölkerungsdaten sowie die Beteiligung interner Fachdienststellen.

Das Konzept soll den aktuellen Bestandszustand, voraussichtliche Entwicklungen sowie zukünftige Maßnahmen zur Sicherstellung der Versorgung enthalten. Die Untere Wasserbehörde und das Gesundheitsamt erhalten im Prozess die Möglichkeit zur Stellungnahme. Die Vorlage sieht vor, dass das fertige Konzept in der ersten Jahreshälfte 2018 dem Umweltausschuss und dem Rat zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt wird. Eine Fortschreibung des Konzepts ist alle sechs Jahre vorgesehen. Für die Erstellung der Vorlage sind keine finanziellen Auswirkungen verzeichnet.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 186 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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