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Mitteilungsvorlage

Lärmsanierung an Schienenwegen in Gladbeck

17/0239

✦ KI-Zusammenfassung

Die Mitteilungsvorlage 17/0239 des Amtes für Planen, Bauen, Umwelt informiert den Umweltausschuss über geplante Lärmsanierungsmaßnahmen an Schienenwegen im Stadtgebiet von Gladbeck. Hintergrund sind die Lärmaktionspläne der Jahre 2009 und 2013, die eine Lärmbelastung an der Bahnstrecke zwischen Bottrop und Gelsenkirchen-Buer aufzeigten. Da die Zuständigkeit für die Lärmaktionsplanung an Schienenwegen bundesweit auf das Eisenbahn-Bundesamt übertragen wurde, erfolgt die Umsetzung im Rahmen eines freiwilligen Investitionsprogramms des Bundes.

Die Deutsche Bahn hat der Stadtverwaltung im März 2017 mitgeteilt, dass im Gladbecker Schienennetz Lärmsanierungen durchgeführt werden sollen. Für den Bereich des Bahnhofs Gladbeck-West und des Nordparks sind aktive Schallschutzmaßnahmen in Form von zwei Lärmschutzwänden vorgesehen. Für Gebäude, die außerhalb des Wirkungsbereichs dieser Wände liegen oder trotz der Maßnahmen Grenzwerte überschreiten, ist ein passiver Schallschutz vorgesehen. Die Vereinbarungen über den passiven Schallschutz werden von der Deutschen Bahn direkt mit den betroffenen Eigentümern getroffen. Das Programm gilt für Gebäude, die vor dem 1. April 1974 errichtet wurden, wobei die Finanzierung der Maßnahmen vollständig durch den Bund erfolgt.

Der Zeitplan sieht für die Jahre 2017 und 2018 die Beauftragung von Ingenieurbüros für Detailplanungen, wie etwa Baulärm- und Artenschutzgutachten, sowie Abstimmungsgespräche mit der Stadt und betroffenen Institutionen vor. Die Umsetzung der Maßnahmen ist für den Sommer 2019 geplant. Für die Stadt Gladbeck entstehen durch das Vorhaben keine finanziellen Auswirkungen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 211 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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