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Tagesordnung
- 1Einführung und Verpflichtung der sachkundigen Bürger/-innenZur Vorlage · 14/0344 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 14/0344 des Amtes für Bildung und Erziehung dient der Information des Schulausschusses über das Verfahren zur Einführung und Verpflichtung von sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern. Die Vorlage basiert auf den Regelungen des § 6 der Hauptsatzung der Stadt Gladbeck, welche die Verpflichtung des Bürgermeisters sowie der Rats- und Ausschussmitglieder regelt.
Gemäß § 5 Absatz 2 der Hauptsatzung erfolgt die Verpflichtung und Einführung von Stellvertreterinnen und Stellvertretern des Bürgermeisters sowie der übrigen Ratsmitglieder durch ein förmliches Verfahren. Dabei bekunden die Mitglieder durch das Erheben von ihren Plätzen ihr Einverständnis mit einer vom Bürgermeister vorgesprochenen Formel. Der Inhalt dieser Formel sieht die Zusage vor, die Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen, die Gesetze zu beachten und die Pflichten zum Wohle der Stadt Gladbeck gewissenhaft zu erfüllen. Dieses Verfahren gilt in entsprechender Weise auch für die Verpflichtung von Ausschussmitgliedern, die nicht dem Rat angehören, wobei die Verpflichtung durch die jeweiligen Ausschussvorsitzenden erfolgt. Die Vorlage wurde dem Schulausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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- 2Bestellung einer Schriftführung und einer stellvertretenden Schriftführung für die Fertigung der NiederschriftenZur Vorlage · 14/0345 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0345 des Amtes für Bildung und Erziehung befasst sich mit der Bestellung einer Schriftführung sowie einer stellvertretenden Schriftführung für die Erstellung der Niederschriften im Schulausschuss.
Gemäß der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist vorgeschrieben, dass über die Beschlüsse der Ausschüsse Niederschriften aufzunehmen sind. Diese Protokolle müssen vom Ausschussvorsitzenden sowie von einer vom Ausschuss zu bestellenden Schriftführerin oder einem Schriftführer unterzeichnet werden. Bisher erfolgte die Fertigung der Niederschriften über die Sitzungen des Schulausschusses durch Beschäftigte der Verwaltung des Amtes für Bildung und Erziehung.
Der Entwurf sieht vor, eine Stadtamtsrätin als Schriftführerin und einen Städtischen Verwaltungsrat als stellvertretenden Schriftführer für diese Aufgabe zu bestellen. Die Vorlage wurde vom Ersten Beigeordneten zur Entscheidung im Schulausschuss vorgelegt.
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- 3Fragestunde für Einwohner nach § 15 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 4Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 5Genehmigung der Tagesordnung
- 6Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses am
- 7Besetzung von SchulleitungsstellenZur Vorlage · 14/0346 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/0346 des Amtes für Bildung und Erziehung befasst sich mit der Regelung der Vertretung des Schulträgers in den erweiterten Schulkonferenzen bei der Besetzung von Schulleitungsstellen. Gemäß § 61 des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen erfolgt die Wahl der Schulleitung durch die jeweilige Schulkonferenz. In diesem Verfahren ist der Schulträger durch ein stimmberechtigtes Mitglied sowie durch bis zu drei weitere beratende Teilnehmende vertreten.
Die Vorlage geht auf eine Entscheidung des Schulausschusses aus dem Jahr 2007 zurück, die Vertretungsfrage nicht für jeden Einzelfall neu zu regeln, sondern eine generelle Bestimmung festzulegen. Die Zuständigkeit für die Benennung dieser Vertretungen liegt gemäß § 50 Abs. 2 der Gemeindeordnung beim Rat.
Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass der Rat die Mitglieder mit Stimmrecht sowie die stellvertretenden Mitglieder und die beratenden Mitglieder ohne Stimmrecht offiziell bestimmt. Mit der Verabschiedung des Beschlusses wird die personelle Besetzung der Schulträgervertretung für die anstehenden Wahlvorgänge in den Schulkonferenzen festgelegt. Es werden keine finanziellen Auswirkungen durch diese Regelung erwartet. Der Schulausschuss hat die Vorlage zur Vorberatung und Empfehlung vorgelegt, damit eine Entscheidung im Rat erfolgen kann.
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- 8Projekt zur Energie- und Wassereinsparung an Gladbecker SchulenZur Vorlage · 14/0369 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 14/0369 des Amtes für Bildung und Erziehung informiert den Schulausschuss über den aktuellen Stand des Projekts zur Energie- und Wassereinsparung an Gladbecker Schulen. Das im Jahr 1997 beschlossene Vorhaben verfolgt das Ziel, durch eine Änderung des Nutzerverhaltens die Verbräuche von Energie und Wasser sowie die damit verbundenen Betriebskosten und Schadstoffemissionen zu senken. Zudem sollen Schülerinnen und Schüler zu einem dauerhaft umweltbewussten Verhalten motiviert werden.
Nach einer Neuausrichtung des Projektes mit einem modifizierten Anreizsystem zum 1. Januar 2013 wurde zur Sicherstellung einer intensiven zentralen Projektbegleitung die Einstellung einer Klimaschutzmanagerin bzw. eines Klimaschutzmanagers beschlossen. Auf Basis eines Förderbescheides des Projektträgers Jülich, der 85 Prozent der Sach- und Personalkosten abdeckt, wurde ein Auswahlverfahren durchgeführt.
Die Stadt Gladbeck hat daraufhin eine Klimaschutzmanagerin mit Wirkung vom 1. Juli 2014 für eine Dauer von drei Jahren eingestellt. Die neue Fachkraft wird die Schwerpunkte ihrer künftigen Arbeit im Rahmen der Sitzung vorstellen. Für die Umsetzung des Projekts sind keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen für die Stadt zu verzeichnen.
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- 9Geschäftsbericht der Musikschule der Stadt GladbeckZur Vorlage · 14/0347 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage 14/0347 des Amtes für Bildung und Erziehung dient der Kenntnisnahme des Geschäftsberichts der Musikschule der Stadt Gladbeck in der Sitzung des Schulausschusses am 8. September 2014. Der Bericht umfasst die aktuelle Arbeit und die Entwicklung der Musikschule unter Berücksichtigung der bildungs-, kultur-, jugend- und sozialpolitischen Aufgaben sowie der Rahmenbedingungen des Haushaltssanierungsplans der Stadt Gladbeck.
Die Vorlage beschreibt, dass sich die Angebote, Zielgruppen und Einflüsse der Musikschule aufgrund sich verändernder gesellschaftlicher Rahmenbedingungen entwickeln. Es ist beabsichtigt, die Berichterstattung künftig regelmäßig nach den Sommerferien durchzuführen. Ziel dieser regelmäßigen Berichterstattung ist eine betriebswirtschaftliche Betrachtung, die im Einklang mit dem kommunalen Bildungs- und Kulturauftrag der Musikschule steht.
Die Leitung der Musikschule wird den aktuellen Geschäftsbericht in der Sitzung des Ausschusses vorstellen. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch die Vorlage keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Die Zuständigkeit für die Vorlage liegt beim Ersten Beigeordneten.
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- 10Auszeichnung der Erich-Fried-Schule mit dem 'Berufswahl-SIEGEL' als Schule mit vorbildlicher BerufsorientierungZur Vorlage · 14/0343 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage 14/0343 des Amtes für Bildung und Erziehung informiert den Schulausschuss über die Verleihung des „Berufswahl-SIEGEL“ an die Erich-Fried-Schule. Das Projekt, welches von den Arbeitgeberverbänden Ruhr/Westfalen initiiert wurde, dient der Auszeichnung von Schulen, die über die curricularen Vorgaben hinaus Maßnahmen zur Berufs- und Studienorientierung entwickeln und diese systematisch in den Schulalltag integrieren.
Das Gütesiegel fungiert als Zertifikat für Qualität in der Vorbereitung von Schülerinnen und Schülern auf den Übergang in die Berufswelt oder das Studium. Die Zertifizierung erfolgt durch eine Jury, die sich aus Vertretern von Unternehmen, Verbänden, Kammern, der Schulaufsicht, Lehrkräften, Auszubildenden, Eltern sowie Gewerkschaften zusammensetzt. Die Auszeichnung ist für einen Zeitraum von drei Jahren gültig, nach dessen Ablauf eine Rezertifizierung möglich ist.
Die Erich-Fried-Schule wurde im Rahmen eines Prüfverfahrens für ihre Konzeption zur passgenauen Vorbereitung auf die Arbeitswelt ausgezeichnet. Im Rahmen der Sitzung des Schulausschusses am 8. September 2014 wird die Berufswahlkoordinatorin der Schule die entsprechenden schulischen Konzepte vorstellen. Für die Umsetzung der Auszeichnung sind keine finanziellen Auswirkungen zu verzeichnen.
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- 11Amt für Bildung und Erziehung Struktur und OrganisationZur Vorlage · 14/0348 · Mitteilungsvorlage
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Im Rahmen der Sitzung des Schulausschusses am 8. September 2014 wurde eine Mitteilungsvorlage des Amtes für Bildung und Erziehung zur Kenntnisnahme vorgelegt. Gegenstand der Vorlage mit der Nummer 14/0348 ist die Vorstellung der internen Struktur und Organisation des Amtes für Bildung und Erziehung.
Die zuständige Leitung des Amtes präsentiert die organisatorischen Abläufe und die Aufbaustruktur der Behörde im Rahmen einer PowerPoint-Präsentation. Ziel der Vorlage ist die Information des Ausschusses über die Funktionsweise der Verwaltungseinheit. Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Schulausschuss den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nimmt. Die Federführung für diese Mitteilung liegt beim Amt für Bildung und Erziehung.
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- 12Gladbecker Bündnis für Familie - Erziehung, Bildung, Zukunft Bericht zum Projekt 'Neue Wege in der Elternarbeit'Zur Vorlage · 14/0349 · Mitteilungsvorlage
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Im Rahmen der Sitzung des Schulausschusses am 8. September 2014 wird ein Bericht zum Projekt „Neue Wege in der Elternarbeit“ vorgelegt. Das Projekt wurde im Schuljahr 2013/14 an der Ingeborg-Drewitz-Gesamtschule durchgeführt und ist Teil des Gladbecker Bündnisses für Familie – Erziehung, Bildung, Zukunft.
Ziel der Initiative war die Intensivierung der Elternarbeit durch ein Informationsangebot, das speziell auf die Bedürfnisse der Eltern zugeschnitten ist. Das Angebot stand allen Eltern offen und zielte darauf ab, Kompetenzen zu vermitteln, um Kinder bei der Erreichung von Bildungs- und Erziehungszielen zu unterstützen. Durch die Förderung von Transparenz und Information sollte eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Eltern und der Schule aufgebaut werden.
Für die Durchführung des Projektes erhielt die Ingeborg-Drewitz-Gesamtschule eine Projektförderung in Höhe von 1.650,00 Euro. Über die Umsetzung der Maßnahmen wird durch die didaktische Leiterin der Schule sowie durch den zuständigen Sozialarbeiter der Schule berichtet. Der Schulausschuss wird den vorliegenden Bericht zur Kenntnis nehmen.
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- 13Berichtswesen Beschluss-Controlling - Beschlussliste 1. Halbjahr 2014 - Beschlüsse in öffentlicher SitzungZur Vorlage · 14/0350 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage 14/0350 des Amtes für Bildung und Erziehung dient der Information des Schulausschusses im Rahmen der Sitzung am 8. September 2014. Gegenstand der Vorlage ist das Berichtswesen im Bereich des Beschluss-Controllings.
Konkret wird dem Ausschuss die Beschlussliste für das erste Halbjahr 2014 vorgelegt. Diese Liste umfasst die Beschlüsse, die in öffentlichen Sitzungen gefasst wurden. Die Vorlage ist als Mitteilung zur Kenntnisnahme konzipiert, um die Dokumentation der getroffenen Entscheidungen im Rahmen der behördlichen Überwachung der Beschlusslage zu vervollständigen. Die Federführung der Vorlage liegt beim Schulausschuss, wobei die Unterzeichnung durch den Ersten Beigeordneten erfolgt.
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- 14Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden
- 15Mitteilungen des Dezernenten