Einführung und Verpflichtung der sachkundigen Bürger/-innen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 14/0344 des Amtes für Bildung und Erziehung dient der Information des Schulausschusses über das Verfahren zur Einführung und Verpflichtung von sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern. Die Vorlage basiert auf den Regelungen des § 6 der Hauptsatzung der Stadt Gladbeck, welche die Verpflichtung des Bürgermeisters sowie der Rats- und Ausschussmitglieder regelt.
Gemäß § 5 Absatz 2 der Hauptsatzung erfolgt die Verpflichtung und Einführung von Stellvertreterinnen und Stellvertretern des Bürgermeisters sowie der übrigen Ratsmitglieder durch ein förmliches Verfahren. Dabei bekunden die Mitglieder durch das Erheben von ihren Plätzen ihr Einverständnis mit einer vom Bürgermeister vorgesprochenen Formel. Der Inhalt dieser Formel sieht die Zusage vor, die Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen, die Gesetze zu beachten und die Pflichten zum Wohle der Stadt Gladbeck gewissenhaft zu erfüllen. Dieses Verfahren gilt in entsprechender Weise auch für die Verpflichtung von Ausschussmitgliedern, die nicht dem Rat angehören, wobei die Verpflichtung durch die jeweiligen Ausschussvorsitzenden erfolgt. Die Vorlage wurde dem Schulausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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Dokumente
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