Sitzung des Ausschusses für Soziales, Senioren und Gesundheit
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Tagesordnung
- 1Verpflichtung der sachkundigen Bürgerinnen/BürgerZur Vorlage · 14/0295 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/0295 des Amtes für Soziales und Wohnen befasst sich mit der Regelung zur Verpflichtung von Ratsmitgliedern, Ausschussmitgliedern sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertretern in der Stadt Gladbeck. Grundlage der Vorlage ist der Paragraph 5 der Hauptsatzung der Stadt Gladbeck, der die Verpflichtung des Bürgermeisters sowie der Mitglieder des Rates und der Ausschüsse regelt.
Der Entwurf sieht vor, dass die Verpflichtung und Einführung der Stellvertreter des Bürgermeisters sowie der übrigen Ratsmitglieder durch ein formelles Verfahren erfolgt. Dabei bekunden die Betroffenen durch das Erheben von den Plätzen ihr Einverständnis mit einer festgelegten Formel. In dieser Erklärung verpflichten sich die Mitglieder, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen, die Gesetze zu beachten und ihre Pflichten zum Wohle der Stadt Gladbeck gewissenhaft zu erfüllen. Diese Regelung gilt in gleicher Weise für die Verpflichtung von Ausschussmitgliedern, die nicht dem Rat angehören, wobei die Verpflichtung durch die jeweiligen Ausschussvorsitzenden erfolgt.
Aus der Vorlage geht hervor, dass durch diese Maßnahme keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt entstehen. Die Vorlage wurde zur Entscheidung für die Sitzung des Ausschusses für Soziales, Senioren und Gesundheit am 26. August 2014 vorgelegt.
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- 2Bestellung von SchriftführerinnenZur Vorlage · 14/0279 · Beschlussvorlage
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Im Ausschuss für Soziales, Senioren und Gesundheit der Stadt Gladbeck steht die Neubesetzung der Funktionen für die Protokollführung an. Gemäß der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist für die Beschlüsse des Ausschusses eine Niederschrift zu fertigen, die vom Ausschussvorsitzenden sowie einer vom Ausschuss zu bestellenden Schriftführerin oder einem Schriftführer zu unterzeichnen ist.
Die vorliegende Beschlussvorlage der Nummer 14/0279 sieht vor, die bisherige Bestellung der Schriftführung zu erneuern. Es wird vorgeschlagen, eine Mitarbeiterin des Stadtamtes als Schriftführerin und eine weitere Mitarbeiterin des Stadtamtes als stellvertretende Schriftführerin für die Fertigung der Niederschriften über die Sitzungen des Ausschusses zu bestellen.
Mit der Neubesetzung dieser Funktionen ergeben sich laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt. Der Entwurf sieht die Bestellung der genannten Personen aus dem Stadtamt vor, um die ordnungsgemäße Dokumentation der Ausschusssitzungen sicherzustellen.
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- 3Fragestunde für Einwohner nach § 15 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 4Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 5Genehmigung der Tagesordnung
- 6Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses am
- 7Patientenbegleitung in GladbeckZur Vorlage · 14/0275 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 14/0275 des Amts für Soziales und Wohnen befasst sich mit dem Projekt Patientenbegleitung in Gladbeck. Das Vorhaben zielt darauf ab, alten und alleinstehenden Menschen emotionalen Beistand sowie praktische Unterstützung bei Krankenhausaufenthalten oder Arztbesuchen zu bieten. Die Begleitung soll den Übergang zwischen dem häuslichen Umfeld und der medizinischen Versorgung erleichtern.
Das Projekt wird durch die Stiftung Wohlfahrtpflege NRW sowie einen Anteil des Generali Zukunftsfonds finanziert und ist bis zum 30. Juni 2015 befristet. Eine wissenschaftliche Begleitung erfolgt durch das Forschungsinstitut FoGera und die Forschungsgesellschaft für Gerontologie e.V. Die Umsetzung in Gladbeck erfolgt in Kooperation zwischen der Arbeiterwohlfahrt, dem St. Barbara-Hospital, der Seniorenberatung der Stadt Gladbeck, dem Seniorenbeirat sowie der Caritas und der Diakonie. Das Angebot ist trägerneutral ausgerichtet und richtet sich an Personen, die über kein privates Unterstützungssystem verfügen.
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Senioren und Gesundheit am 26. August 2014 sollen die Projektkoordinatorinnen über die Inhalte, die Aufgaben sowie den aktuellen Umsetzungsstand berichten. Der Entwurf sieht vor, dass die Mitglieder des Ausschusses den Bericht zur Kenntnis nehmen. Für die Stadt Gladbeck entstehen durch das Projekt keine finanziellen Auswirkungen.
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- 8Beschlusscontrolling 1. Halbjahr 2014Zur Vorlage · 14/0276 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 14/0276 des Amtes für Soziales und Wohnen dient der Information des Ausschusses für Soziales, Senioren und Gesundheit im Rahmen der Sitzung am 26. August 2014. Gegenstand der Vorlage ist das Beschlusscontrolling für das erste Halbjahr 2014.
Mit der Vorlage wird der Mitglieder des Ausschusses die Beschlusskontrollliste zur Kenntnis gebracht. Die entsprechende Liste ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Aus dem Dokument geht hervor, dass durch die Vorlage keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Es sind weder einmalige noch jährliche Aufwendungen oder Erträge in der Ergebnisrechnung oder im investiven Finanzplan vorgesehen. Die Vorlage wurde durch den Ersten Beigeordneten im Auftrag der Verwaltung erstellt.
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- 9Zuschüsse 2014Zur Vorlage · 14/0277 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0277 des Amts für Soziales und Wohnen befasst sich mit der Verteilung von Zuschüssen für das Jahr 2014. Im Rahmen des Haushaltsplans 2014 war im Bereich Beratung, Betreuung und Service für Menschen in besonderen Lebenslagen ursprünglich ein Betrag von 43.686 Euro für Zuweisungen und Zuschüsse an andere Bereiche vorgesehen.
Aufgrund des vom Rat der Stadt Gladbeck beschlossenen Haushaltssanierungsplanes ist eine Reduzierung der freiwilligen Zuschüsse an andere Bereiche um 50 Prozent seit dem Jahr 2013 festgesetzt. In der Folge stehen für das Jahr 2014 nach Berücksichtigung dieser Einsparungen insgesamt 20.685 Euro zur Verteilung zur Verfügung. Diese Mittel sind als Zuschüsse für Begegnungsstätten für Seniorinnen und Senioren bestimmt.
Die Verteilung der Mittel erfolgt nach einem etablierten Punktesystem, welches die Art und Anzahl der von den verschiedenen Trägern unterhaltenen Begegnungsstätten berücksichtigt. Der aktuelle Punktwert für die zu verteilenden Gesamtmittel beläuft sich auf 183,05 Euro. Der Beschlussentwurf sieht vor, die Summe von 20.685 Euro an die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege auszuzahlen. Die finanziellen Auswirkungen betreffen die Ergebnisrechnung sowie den investiven Finanzplan durch einen einmaligen Aufwand und eine einmalige Auszahlung in Höhe des genannten Betrages.
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- 10Jobcenter Gladbeck - City-Service - Dienstleistung für Bürgerinnen und BürgerZur Vorlage · 14/0278 · Beschlussvorlage
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Die Gafög-Arbeitsförderungsgesellschaft bietet seit dem 1. August 2014 im Auftrag der Stadt Gladbeck sowie des Jobcenters Kreis Recklinghausen ein neues Dienstleistungsangebot namens City-Service an. Das Projekt umfasst 15 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten, sogenannten Ein-Euro-Jobs, beschäftigt werden. Die Teilnahme richtet sich insbesondere an ältere Langzeitarbeitslose über 50 Jahre, um deren Integrationschancen in den ersten Arbeitsmarkt zu verbessern. Die Tätigkeit ist in der Regel auf neun Monate ausgelegt und wird durch das Jobcenter unterstützt.
Das Projekt ist zunächst auf eine Dauer von drei Jahren angelegt und wird aus den Eingliederungsmitteln des Jobcenters finanziert, sodass keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen für den städtischen Haushalt entstehen. Zu den Aufgaben des City-Services gehören die Behördenwegweisung, touristische Informationen, Hinweise zu Parkplätzen sowie die Unterstützung bei der Innenstadt-Neugestaltung. Zudem leisten die Kräfte Dienste im Bereich der Sicherheit, wie etwa die Meldung von Gefahrenstellen an Fußwegen, und unterstützen die Stadtteilbüros. Auch die Meldung von Verunreinigungen oder illegalen Müllkippen an die zuständigen Stellen gehört zum Aufgabenbereich.
Der Einsatz des City-Services soll das städtische Dienstleistungsangebot ergänzen, ohne die Aufgaben des Kommunalen Ordnungsdienstes zu tangieren. Die Einsatzkräfte sind mit Dienstkleidung ausgestattet. Der Ausschuss für Soziales, Senioren und Gesundheit nimmt den Bericht über die Einführung dieses Angebots zur Kenntnis.
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- 11Antrag der Ratsfraktion Soziales Bündnis in Gladbeck vom 13.08.2014 nach § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse hier: „Aufforderung zur Senkung der Unterkunftskosten'Zur Vorlage · 14/0323 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Soziales Bündnis in Gladbeck hat mit einem Antrag vom 13. August 2014 die Senkung der Unterkunftskosten gefordert. Die entsprechende Beschlussvorlage der Nummer 14/0323 wurde dem Ausschuss für Soziales, Senioren und Gesundheit zur Vorberatung und Empfehlung vorgelegt. Die Sitzung des Ausschusses zur Behandlung des Antrags war für den 26. August 2014 angesetzt.
Aus den Unterlagen geht hervor, dass der Antrag gemäß der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse gestellt wurde. Die Vorlage wurde durch das Amt für Soziales und Wohnen erstellt. Bezüglich der finanziellen Auswirkungen der Maßnahme sind in der Beschlussvorlage keine Veränderungen bei den jährlichen oder einmaligen Erträgen oder Aufwendungen, weder im Personal- noch im Sachaufwand oder Transferaufwand, ausgewiesen. Es sind keine zusätzlichen Haushaltsmittel für die Umsetzung des Antrags in der Vorlage verzeichnet.
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- 12Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 13Mitteilungen des Dezernenten
- 14Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden