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Beschlussvorlage

Verpflichtung der sachkundigen Bürgerinnen/Bürger

14/0295

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 14/0295 des Amtes für Soziales und Wohnen befasst sich mit der Regelung zur Verpflichtung von Ratsmitgliedern, Ausschussmitgliedern sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertretern in der Stadt Gladbeck. Grundlage der Vorlage ist der Paragraph 5 der Hauptsatzung der Stadt Gladbeck, der die Verpflichtung des Bürgermeisters sowie der Mitglieder des Rates und der Ausschüsse regelt.

Der Entwurf sieht vor, dass die Verpflichtung und Einführung der Stellvertreter des Bürgermeisters sowie der übrigen Ratsmitglieder durch ein formelles Verfahren erfolgt. Dabei bekunden die Betroffenen durch das Erheben von den Plätzen ihr Einverständnis mit einer festgelegten Formel. In dieser Erklärung verpflichten sich die Mitglieder, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen, die Gesetze zu beachten und ihre Pflichten zum Wohle der Stadt Gladbeck gewissenhaft zu erfüllen. Diese Regelung gilt in gleicher Weise für die Verpflichtung von Ausschussmitgliedern, die nicht dem Rat angehören, wobei die Verpflichtung durch die jeweiligen Ausschussvorsitzenden erfolgt.

Aus der Vorlage geht hervor, dass durch diese Maßnahme keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt entstehen. Die Vorlage wurde zur Entscheidung für die Sitzung des Ausschusses für Soziales, Senioren und Gesundheit am 26. August 2014 vorgelegt.

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