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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohner nach § 15 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 2Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 3Genehmigung der Tagesordnung
- 4Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses am
- 5.aSchulorganisation Bericht der Verwaltung zur Elsa-Brändström-SchuleZur Vorlage · 10/0525 · Beschlussvorlage
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Die Verwaltung berichtet im Rahmen der Vorlage 10/0525 über die organisatorischen Maßnahmen zur Verbesserung der Schulraumsituation an der Elsa-Brändström-Schule. Nachdem die Anmietung von Räumlichkeiten im Gebäudekomplex Oswald Schulze aufgrund von Brandschutzauflagen und Unverhältnismäßigkeit der Kosten nicht realisiert werden konnte, wurde eine Teilstandortlösung umgesetzt.
Ab dem 15. November 2010 werden die Klassenverbände der Jahrgänge 5 bis 7, die am Ganztagsangebot teilnehmen, in das Gebäude der ehemaligen Willy-Brandt-Schule ausgelagert. Diese Maßnahme ist befristet und endet mit dem Ablauf des Schuljahres 2010/11. Die Einrichtung des Teilstandorts erfolgte durch eine Dringlichkeitsentscheidung des Rates der Stadt Gladbeck vom 2. November 2010. Die zuständige Schulaufsicht hat die Genehmigung dieser Maßnahme angekündigt. Die Auslagerung dient dazu, im Hauptgebäude der Elsa-Brändström-Schule Umbaumaßnahmen zu ermöglichen, um die notwendigen Räumlichkeiten für den erweiterten Ganztagsbetrieb, wie etwa einen Speiseraum mit Küche und ein Schülercafé, bereitzustellen.
Für die Umsetzung der baulichen Maßnahmen und die Einrichtung von Schulcontainern stehen im Haushalt 2010 Mittel in Höhe von 189.000 Euro im Ergebnisplan sowie 55.000 Euro im Investivplan zur Verfügung. Die Schulkonferenz sowie die Schulleitung haben der Konzeption zugestimmt. Nach Ablauf des laufenden Schuljahres soll das Gebäude in der Feldhauser Straße der Fröbelschule übergeben werden.
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- 5.bSchulorganisation b) Schulraumnutzung c) Antrag der CDU-Ratsfraktion nach § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine AusschüsseZur Vorlage · 10/0532 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 10/0532 des Amts für Bildung und Erziehung befasst sich mit der Schulraumnutzung in Gladbeck. Grundlage der Vorlage ist der bereits verabschiedete Schulentwicklungsplan für die Schuljahre 2009/10 bis 2014/15, der neben dem Teilplan für Grundschulen auch die Sekundarstufen I und II sowie Förderschulen umfasst. Dieser Plan basiert auf den Vorgaben des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen und enthält Prognosen zum voraussichtlichen Schüleraufkommen sowie entsprechende Handlungsempfehlungen.
Zur Bewertung der aktuellen Situation wird der vorhandene Schulraumbestand mit dem Raumprogramm des Landes abgeglichen. Nach einer schulfachlichen Auswertung der Verwaltung bestehen in der Gladbecker Schullandschaft Schulraumdefizite. Die Verwaltung führt dazu aus, dass die in einem Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt ausgewiesenen Flächenüberschüsse für bestimmte Schulformen beim Vergleich mit den tatsächlichen Raumanforderungen an den Schulstandorten nicht Bestand haben. Zudem wird darauf hingewiesen, dass eine Schulentwicklungsplanung, die sich immobilienwirtschaftlichen Strategien unterordnet, nicht den schulrechtlichen Anforderungen entspricht.
Der Rechnungsprüfungsausschuss wird sich in seiner nächsten Sitzung mit den Ergebnissen der überörtlichen Prüfung der Gemeindeprüfungsanstalt befassen. Die Verwaltung wird zudem in der Sitzung zum Standortkonzept für kommunale Schulen und zu Teilaspekten berichten. Die Vorlage enthält zudem einen Antrag der CDU-Ratsfraktion, für den keine finanziellen Auswirkungen verzeichnet sind.
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- 6Bericht zum Stand der Arbeit im Qualitätszirkel 'Offene Ganztagsschule'Zur Vorlage · 10/0524 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 10/0524 des Amtes für Bildung und Erziehung dient der Berichterstattung über den aktuellen Stand der Arbeit im Qualitätszirkel „Offene Ganztagsschule“. Das Gremium wurde mit dem Ziel ins Leben gerufen, gemeinsam mit der Jugendhilfe einheitliche Standards für den offenen Ganztag zu erarbeiten. Grundlage für diese Tätigkeit sind die Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Elternbeiträgen sowie die bestehende Kooperationsvereinbarung für den offenen Ganztag.
Der Qualitätszirkel setzt sich aus Vertretern der Schulen, aller OGS-Träger, des OGS-Personals sowie Mitarbeitenden aus dem Amt für Jugend und Familie und dem Amt für Bildung und Erziehung zusammen. Zu den verabschiedeten Aufgabenbereichen gehören die Schaffung von Qualitätsstandards, die fachliche Weiterentwicklung, der Austausch von Ideen sowie die Stärkung der Bedeutung der offenen Ganztagsschulen. Zudem sollen eine einheitliche Sprache gefunden und die Kenntnis über externe Angebote erweitert werden.
Seit September 2010 wird der Qualitätszirkel durch eine Förderung der Serviceagentur „Ganztägig Lernen“ am Institut für Soziale Arbeit e. V. Münster extern moderiert und fachlich begleitet. Die Entwicklung der Standards orientiert sich dabei an den Bedürfnissen von Fachkräften, Eltern, Lehrkräften und Schülerinnen sowie Schülern. Die bisherigen Ergebnisse des Gremiums werden in der Sitzung des Schulausschusses durch Vertreter der Schulen sowie durch die zuständigen Fachabteilten mündlich vorgestellt. Es entstehen durch die Vorlage keine finanziellen Auswirkungen.
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- 7Gladbecker Bündnis für Familie - Erziehung, Bildung, Zukunft Evaluation des Einsatzes von Integrationshelfer/-innen in den Grundschulen und Förderschulen sowie des Einsatzes von Schulhelfer/-innen in der Abteilung emotionale und soziale Entwicklung der RoßheideschuleZur Vorlage · 10/0527 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 10/0527 des Amts für Bildung und Erziehung befasst sich mit der Evaluation verschiedener Förderprojekte, die durch den Fonds des Gladbecker Bündnisses für Familie – Erziehung, Bildung, Zukunft finanziert werden. Im Fokus stehen die Wirksamkeit des Einsatzes von Integrationshelferinnen und Integrationshelfern in Grundschulen sowie in Förderschulen sowie der Einsatz von Schulhelfern in der Abteilung für emotionale und soziale Entwicklung der Roßheideschule.
Seit dem Schuljahr 2005/2006 werden in den zweiten Jahrgängen mehrerer Grundschulen Integrationshelfer eingesetzt, um die sprachliche Entwicklung und Lernmotivation von Kindern, insbesondere aus Migrantenfamilien, zu fördern. Die jährlichen Honorarkosten für diese Maßnahme belaufen sich bei 15 Klassen auf 24.000 Euro. Seit 2007/2008 umfasst das Projekt auch Förderschulen, wobei die jährlichen Aufwendungen hier 2.400 Euro pro Schule betragen.
Zusätzlich wird seit dem Schuljahr 2007/2008 der Einsatz von Schulhelfern an der Roßheideschule gefördert. Ziel ist die Unterstützung sozial schwieriger Schüler sowie die Förderung emotionaler Stabilität und sozialer Fertigkeiten in den Jahrgangsstufen 1 bis 6. Die jährlichen Kosten für diese Lerngruppen belaufen sich auf 6.000 Euro pro Gruppe.
Die jährlichen Gesamtkosten für die Integrations- und Schulhelfer-Projekte betragen 40.800 Euro. Zur Überprüfung der Maßnahmen wurden durch das Bündnis Zuschussmittel für eine Evaluation bereitgestellt, deren Ergebnisse durch eine Sozialwissenschaftlerin in der Sitzung präsentiert werden.
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- 8Errichtung einer Grundschule am Standort Bottroper Straße 55 durch Zusammenlegung der Aloysius- und LutherschuleZur Vorlage · 10/0531 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 10/0531 des Amts für Bildung und Erziehung sieht die Errichtung einer neuen Grundschule am Standort Bottroper Straße 55 vor. Geplant ist die Zusammenlegung der Aloysius- und der Lutherschule, um auf Basis des Schulentwicklungsplans der Stadt Gladbeck für die Schuljahre 2007/08 bis 2013/14 einen zukunftsfesten Schulstandort zu sichern.
Hintergrund der Maßnahme sind prognostizierte Rückgänge der Schülerzahlen an beiden bisherigen Standorten. Während die erforderliche Schülerzahl für einen geordneten zweizügigen Schulbetrieb bei 192 Kindern liegt, würden die Einzelentwicklungen der Schulen diesen Wert nicht erreichen. Durch die Zusammenlegung wird eine Schülerzahl von voraussichtlich 209 Kindern für das Schuljahr 2013/14 angestrebt, was einen zweizügigen, teils dreizügigen Unterricht sowie eine Optimierung der Schulorganisation, der Lehrerstellen und der Raumausnutzung ermöglichen soll.
Die Verwaltung geht davon aus, dass durch die Zusammenlegung keine zusätzlichen Kosten für den Schulträger entstehen und das wohnortnahe Grundschulangebot erhalten bleibt. Das Verfahren sieht die Beteiligung der Schulkonferenzen sowie ein Bestimmungsverfahren der Erziehungsberechtigten über die Schulart vor. Der Errichtungsbeschluss bedarf der Genehmigung durch die Bezirksregierung Münster. Der Zeitplan sieht einen Schulbeginn zum 24. August 2012 vor. Der Schulausschuss hat beauftragt, die Schulkonferenzen der beteiligten Schulen gemäß den gesetzlichen Vorgaben einzubinden.
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- 9Anmeldezahlen Ergebnisse des Einschulungsverfahrens an Grundschulen für das Schuljahr 2011/2012Zur Vorlage · 10/0523 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes für Bildung und Erziehung mit der Nummer 10/0523 informiert den Schulausschuss über die Ergebnisse des Einschulungsverfahrens an den Gladbecker Grundschulen für das kommende Schuljahr 2011/2012. Die Anmeldungen wurden in der Woche vom 8. bis 12. November 2010 durchgeführt.
Insgesamt wurden für das Schuljahr 2011/2012 an den 14 Grundschulen der Stadt Gladbeck 675 Kinder angemeldet. Die Vorlage verweist für die detaillierte Darstellung der Anmeldezahlen sowie den Vergleich zu den Ergebnissen des Vorjahres auf eine beigefügte Zusammenstellung.
Zudem wird in der Vorlage auf einen Beschluss des Rates der Stadt Gladbeck vom 8. Juli 2010 verwiesen, wonach an der Schillerschule keine Eingangsklassen gebildet werden. Die Berichterstattung über die vorliegenden Zahlen erfolgt im Rahmen der Sitzung des Schulausschusses am 29. November 2010 mündlich durch den Ersten Beigeordneten. Finanzielle Auswirkungen aus dieser Information werden nicht ausgewiesen.
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- 10Schulorganisation Bestimmung der Zügigkeit für die Schulen in der Sekundarstufe IZur Vorlage · 10/0530 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 10/0530 des Amtes für Bildung und Erziehung sieht die Festlegung der maximalen Zügigkeit für die städtischen Schulen der Sekundarstufe I ab dem Schuljahr 2011/12 vor. Ziel der Maßnahme ist es, angemessene Klassen- und Schulgrößen zu sichern, basierend auf dem im Juli 2010 verabschiedeten Schulentwicklungsplan. Die Ermittlung der Aufnahmekapazitäten erfolgte unter Berücksichtigung der verfügbaren Unterrichts- und Fachräume sowie der Schülerzahlprognosen.
Die vorgeschlagene Zügigkeit umfasst für die Elsa-Brändström-Schule und die Erich-Fried-Schule jeweils zwei Züge, wobei eine Erhöhung der Erich-Fried-Schule auf drei Eingangsklassen an die Sicherstellung des Schulbetriebs der Elsa-Brändström-Schule gebunden ist. Für die Anne-Frank-Realschule, die Erich-Kästner-Realschule und die Werner-von-Siemens-Realschule werden Kapazitäten von drei bzw. vier Zügen vorgesehen. Die Gymnasien sollen eine ausgewogene Verteilung der Neuaufnahmen anstreben, wobei bei Bedarf eine Erweiterung des Ratsgymnasiums und des Heisenberg-Gymnasiums auf jeweils vier Züge möglich ist. Das Riesener-Gymnasium sowie die Ingeborg-Drewitz-Gesamtschule sind mit sechs bzw. drei Zügen vorgesehen.
Der Rat wird angehalten, die Aufnahmekapazitäten gemäß der Verwaltungsvorlage ab dem 1. August 2011 festzulegen. Zudem soll die Verwaltung ermächtigt werden, im Einvernehmen mit den Schulen in begründeten Einzelfällen Abweichungen von diesen Festlegungen zuzulassen, um die Wahlfreiheit der Erziehungsberechtigten zu berücksichtigen. Finanzielle Auswirkungen aus diesem Beschluss werden nicht ausgewiesen.
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- 11Berichtswesen ProjektberichteZur Vorlage · 10/0522 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 10/0522 des Amtes für Bildung und Erziehung dient der Vorlage von Projektberichten im Schulausschuss. Gemäß der seit 2005 bestehenden Regelung wird über umfangreiche investive Maßnahmen im Schulbereich zweimal jährlich berichtet. Die Berichterstattung erfolgt jeweils in der letzten Sitzung vor der Sommerpause sowie in der letzten Sitzung des Kalenderjahres.
Mit der vorliegenden Vorlage werden die Berichte für das zweite Halbjahr 2010 vorgelegt. Die Dokumentation umfasst den aktuellen Stand der laufenden Projekte im Bereich der schulischen Investitionen. Aus der Vorlage geht hervor, dass für die Berichterstattung finanzielle Auswirkungen bestehen, auf die im zugehörigen Projektbericht verwiesen wird. Die Vorlage wurde durch den Ersten Beigeordneten zur Beratung im Schulausschuss für die Sitzung am 29. November 2010 vorbereitet.
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- 12Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden
- 13Mitteilungen des Dezernenten
- 14Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRWnicht öffentlich
- 15Genehmigung der Tagesordnungnicht öffentlich
- 16Niederschrift über die letzte nichtöffentliche Sitzung des Ausschussesnicht öffentlich
- 17Mitteilungen des Ausschussvorsitzendennicht öffentlich
- 18Mitteilungen des Dezernentennicht öffentlich