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Beschlussvorlage

Errichtung einer Grundschule am Standort Bottroper Straße 55 durch Zusammenlegung der Aloysius- und Lutherschule

10/0531 Schulausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 10/0531 des Amts für Bildung und Erziehung sieht die Errichtung einer neuen Grundschule am Standort Bottroper Straße 55 vor. Geplant ist die Zusammenlegung der Aloysius- und der Lutherschule, um auf Basis des Schulentwicklungsplans der Stadt Gladbeck für die Schuljahre 2007/08 bis 2013/14 einen zukunftsfesten Schulstandort zu sichern.

Hintergrund der Maßnahme sind prognostizierte Rückgänge der Schülerzahlen an beiden bisherigen Standorten. Während die erforderliche Schülerzahl für einen geordneten zweizügigen Schulbetrieb bei 192 Kindern liegt, würden die Einzelentwicklungen der Schulen diesen Wert nicht erreichen. Durch die Zusammenlegung wird eine Schülerzahl von voraussichtlich 209 Kindern für das Schuljahr 2013/14 angestrebt, was einen zweizügigen, teils dreizügigen Unterricht sowie eine Optimierung der Schulorganisation, der Lehrerstellen und der Raumausnutzung ermöglichen soll.

Die Verwaltung geht davon aus, dass durch die Zusammenlegung keine zusätzlichen Kosten für den Schulträger entstehen und das wohnortnahe Grundschulangebot erhalten bleibt. Das Verfahren sieht die Beteiligung der Schulkonferenzen sowie ein Bestimmungsverfahren der Erziehungsberechtigten über die Schulart vor. Der Errichtungsbeschluss bedarf der Genehmigung durch die Bezirksregierung Münster. Der Zeitplan sieht einen Schulbeginn zum 24. August 2012 vor. Der Schulausschuss hat beauftragt, die Schulkonferenzen der beteiligten Schulen gemäß den gesetzlichen Vorgaben einzubinden.

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