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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohner nach § 15 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 2Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 3Genehmigung der Tagesordnung
- 4Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses am
- 5Bestellung eines stellvertretenden SchrifführersZur Vorlage · 11/0331 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 11/0331 des Jugendhilfeausschusses befasst sich mit der Neubesetzung der Funktion eines stellvertretenden Schriftführers für die Protokollführung des Ausschusses. Gemäß der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist über die Beschlüsse des Ausschusses eine Niederschrift zu erstellen, die vom Ausschussvorsitzenden sowie einem vom Ausschuss zu bestellenden Schriftführer zu unterzeichnen ist.
Aufgrund eines Wechsels innerhalb der Stadtverwaltung in das Dezernat V ist die bisherige Nachfolgeregelung für die Position des stellvertretenden Schriftführers nicht mehr aktuell. Die Verwaltung schlägt daher vor, eine neue Bestellung vorzunehmen.
Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, dass für die Fertigung der Niederschriften über die Sitzungen des Jugendhilfeausschusses ein Stadtamtmann als stellvertretender Schriftführer bestellt wird. Mit dieser Neubesetzung sollen die Anforderungen an die Dokumentation der Ausschusssitzungen weiterhin sichergestellt werden. Es entstehen durch diese personelle Änderung keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt.
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- 6Alkoholprävention -Programm FREDZur Vorlage · 11/0330 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 11/0330 des Amtes für Jugend und Familie dient der Information des Jugendhilfeausschusses über das Programm „FreD“ (Frühintervention bei erstauffälligen Drogenkonsumenten). Das Angebot, welches von der Koordinationsstelle Sucht des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe entwickelt wurde, setzt bei dem beginnenden Konsum von legalen und illegalen Drogen an. Ziel der Maßnahme ist es, durch eine frühzeitige Intervention einer möglichen Abhängigkeit bei Jugendlichen, Heranwachsenden und jungen Erwachsenen entgegenzuwirken.
Das Programm richtet sich an Personen, die ein riskantes Konsumverhalten zeigen oder durch den Konsum von Substanzen strafrechtlich auffällig geworden sind, ohne dass bereits eine Abhängigkeit vorliegt. Im Rahmen der Ausschusssitzung ist die Vorstellung des Konzepts durch eine Fachkraft der Drogenberatung WestVest vorgesehen.
Mit der Vorlage wird beantragt, dass der Jugendhilfeausschuss den Bericht zur Kenntnis nimmt. Für die Umsetzung des Programms im Rahmen dieser Sitzung sind keine finanziellen Auswirkungen im Haushalt vorgesehen.
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- 7Beschlusscontrolling 1. Halbjahr 2011Zur Vorlage · 11/0334 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Jugendhilfeausschuss der Stadt Gladbeck steht die Vorlage 11/0334 zur Beratung an. Gegenstand der Beschlussvorlage des Amtes für Jugend und Familie ist das Beschlusscontrolling für das erste Halbjahr 2011.
Mit der Vorlage wird der Bericht über die im betreffenden Zeitraum gefassten Beschlüsse vorgelegt. Der Entwurf sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss den vorliegenden Bericht zur Kenntnis nimmt. Aus den Unterlagen geht hervor, dass durch die Vorlage keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Die entsprechende Beschlussliste für das erste Halbjahr 2011 ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Die Federführung der Vorlage liegt beim Amt für Jugend und Familie.
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- 8WeihnachtsbeihilfeZur Vorlage · 11/0337 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 11/0337 des Amtes für Jugend und Familie sieht die Gewährung einer einmaligen Weihnachtsbeihilfe für das Jahr 2011 vor. Die Leistung in Höhe von 65,00 Euro soll Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen zugutekommen, die sich im Zuständigkeitsbereich des Amtes für Jugend und Familie befinden und Hilfe zur Erziehung in Form von Familienpflege, Heimpflege oder in sonstigen betreuten Wohnformen erhalten.
Nach den geltenden Richtlinien über die Gewährung wirtschaftlicher Erziehungshilfen sind Weihnachtsbeihilfen für Kinder in Tagespflege oder in Tagesgruppen nicht vorgesehen, da diese Kinder weiterhin überwiegend im elterlichen Haushalt unterhalten werden. Die Beihilfe wird als pflichtige Leistung eingestuft, da die pauschalierten Leistungen nicht alle anfallenden Kosten abdecken. Für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, die außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Amtes für Jugend und Familie untergebracht sind, gelten die an dem jeweiligen Ort der Einrichtung geltenden Sätze.
Der Beschlussentwurf sieht vor, die Zahlung im Dezember 2011 vorzunehmen. Die finanziellen Auswirkungen werden in der Ergebnisrechnung mit einem einmaligen Aufwand von 9.000 Euro angegeben, wobei die erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
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- 9Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz im Rahmen des Appeltatenfestes - Bericht der VerwaltungZur Vorlage · 11/0373 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 11/0373 des Amts für Jugend und Familie dient als Bericht der Verwaltung über den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz im Rahmen des Appeltatenfestes. Die Verwaltung bewertet den Verlauf der Veranstaltung als erfolgreich und gut besucht.
Zur Durchführung wurden verschiedene Maßnahmen umgesetzt, darunter die Einrichtung einer gemeinsamen Einsatzleitstelle aus der Polizei, dem Amt für öffentliche Ordnung sowie dem Amt für Jugend und Familie. Zu den weiteren Maßnahmen gehörten mobile Polizeiwachen, eine verstärkte Beleuchtung des Platzes hinter dem Rathaus sowie die Durchführung von Jugendschutzkontrollen. Zur Deeskalation wurden Fachkräfte sowie eine Gruppe libanesischer Väter eingesetzt, um Aggressionen unter jungen Menschen frühzeitig zu schlichten. Zudem wurden Präventionsangebote zu den Themen Alkohol und Drogen, wie etwa Promilletests und ein Präventionsstand, bereitgestellt.
Nach 22:00 Uhr kam es zu vereinzelten tätlichen Auseinandersetzungen hinter dem Rathaus, die durch die Polizei und den kommunalen Ordnungsdienst beendet wurden. Gegen fünf Personen über 21 Jahren, die nicht aus Gladbeck stammten, wurden Anzeigen erstattet. Die Verwaltung gibt an, dass für die Durchführung der Maßnahmen keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Der Entwurf sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nimmt.
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- 10Gladbecker Bündnis für Familie- Erziehung, Bildung, Zukunft hier: Anträge auf MittelfreigabeZur Vorlage · 11/0324 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 11/0324 des Amts für Jugend und Familie befasst sich mit Anträgen auf Mittelfreigabe für verschiedene Projekte des Gladbecker Bündnisses für Familie – Erziehung, Bildung, Zukunft. Die entsprechenden Projektvorschläge wurden in den Werkstätten des Bündnisses sowie in der zuständigen Steuerungsgruppe erarbeitet und als Empfehlung an das federführende Amt sowie den Jugendhilfeausschuss weitergeleitet.
Gegenstand der Vorlage sind drei spezifische Maßnahmen. Die erste Maßnahme umfasst die Vermittlung interkultureller Kompetenzen im Bereich der Jugendförderung. Die zweite Maßnahme mit dem Titel „Ausweg“ befasst sich mit der Vermittlung sozialer Kompetenzen und der Gewaltprävention im Kontext von häuslicher Gewalt in Familien mit Migrationshintergrund. Die dritte Maßnahme sieht eine kontinuierliche Familienberichterstattung sowie eine Familienbefragung vor, die auf den letzten Familienbericht aus dem Jahr 2007 aufbaut.
Für die Umsetzung der Projekte sind finanzielle Mittel aus dem Fonds des Bündnisses für Familie vorgesehen. Die Vorlage weist für die Projekte a und c einmalige Aufwendungen in Höhe von 27.500 Euro aus, während für das Projekt b jährliche Aufwendungen in Höhe von 7.200 Euro für den Zeitraum von 2011 bis 2014 veranschlagt sind. Der Entwurf sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss der Durchführung der drei Maßnahmen zustimmt und dem Haupt- und Finanzausschuss die Freigabe der erforderlichen Mittel empfiehlt.
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- 11Gladbecker Kinder- und Jugendförderplan 2010 - 2014Zur Vorlage · 11/0333 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 11/0333 des Amts für Jugend und Familie legt den Gladbecker Kinder- und Jugendförderplan für den Zeitraum 2010 bis 2014 vor. Grundlage für die Erstellung dieses Plans ist das Kinder- und Jugendfördergesetz in Nordrhein-Westfalen. Dieses Gesetz verpflichtet die Kommune, auf Basis der kommunalen Jugendhilfeplanung einen Förderplan für eine gesamte Wahlperiode des Rates zu entwickeln.
Der Plan dient dazu, die gesetzlichen Aufgaben zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit sowie des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes zu erfüllen. Als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist die Stadt verpflichtet, im Rahmen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit die Bereitstellung geeigneter Einrichtungen, Dienste, Veranstaltungen und Fachkräfte sicherzustellen. Dabei sollen die Haushaltsmittel in einem angemessenen Verhältnis zu den insgesamt bereitgestellten Mitteln für die Jugendhilfe stehen.
Für den Zeitraum des Förderplans sind jährliche Aufwendungen sowie Auszahlungen in Höhe von 1.884.721 Euro im Haushalt vorgesehen. Die Verwaltung wird im Rahmen der Sitzung des Jugendhilfeausschusses mündlich zu den Inhalten des Plans berichten. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss dem Kinder- und Jugendförderplan 2010–2014 zustimmt.
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- 12Integriertes Handlungskonzept Innenstadt -Gladbecker KinderzimmerZur Vorlage · 11/0325 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 11/0325 des Jugendhilfeausschusses befasst sich mit der Weiterentwicklung des Rahmenkonzepts „Gladbecker Kinderzimmer“ im Rahmen des integrierten Handlungskonzepts Innenstadt. Im Vorfeld der aktuellen Sitzung hatte der Ausschuss die Verwaltung beauftragt, das bestehende Konzept auf Basis fachlicher Diskussionen unter Einbeziehung der freien Träger sowie der Arbeitsgemeinschaft „Tagesbetreuung für Kinder“ weiterzuentwickeln.
Die Arbeitsgemeinschaft hat in ihrer Sitzung am 10. August 2011 das nun vorliegende Konzept einvernehmlich beschlossen. Die Umsetzung des Vorhabens ist mit jährlichen Aufwendungen in Höhe von 102.000 Euro in der Ergebnisrechnung verbunden. Diese Mittel werden aus den Projektmitteln des integrierten Handlungskonzepts „Familienfreundliche Stadtmitte“ bereitgestellt. Für die Umsetzung der Maßnahmen stehen die erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung. Der Entwurf sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss den vorliegenden Bericht über das Ergebnis der Konzeptentwicklung zur Kenntnis nimmt.
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- 13Ausbauprogramm für die Betreuung unter dreijähriger Kinder in Gladbeck - Sachstandsbericht und weitere Planung a) Bericht der Verwaltung b) Antrag der Ratsfraktionen SPD/Bündnis 90 Die Grünen v. 25.7.2011 gem. § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine AusschüsseZur Vorlage · 11/0332 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 11/0332 des Amtes für Jugend und Familie dient als Sachstandsbericht und Planungsgrundlage für das Ausbauprogramm der Betreuung unter dreijähriger Kinder in Gladbeck. Der Jugendhilfeausschuss befasst sich damit mit der Umsetzung der seit 2009 beschlossenen schrittweisen Erweiterung der Betreuungsplätze.
Nach aktuellem Stand umfasst das Angebot 412 Plätze, verteilt auf 295 Plätze in Kindertageseinrichtungen und 117 Plätze in der Kindertagespflege. Während das Ziel für die Kindertagespflege erreicht wurde, liegt das Angebot in den Kindertageseinrichtungen um 40 Plätze hinter dem geplanten Wert. Der Versorgungsgrad für Kinder unter drei Jahren stieg von 19,1 % im Vorjahr auf 22,9 % im Kindergartenjahr 2011/2012 an. Die ursprüngliche Planung basierte auf einer Quote von 32 %, wobei landesweit mittlerweile ein Versorgungsgrad von mindestens 35 % empfohlen wird.
Hinsichtlich der Finanzierung stellt die Verwaltung fest, dass das Land Landesmittel als fachbezogene Pauschale bewilligt hat, was die Bewilligungsprozesse für freie Träger vereinfacht. Die zweckentsprechende Verwendung der für 2011 bereitgestellten Mittel muss jedoch bis zum 31.12.2011 erfolgen, was aufgrund der kurzfristigen Bereitstellung des Bescheids und der notwendigen Abstimmung mit den Trägern einen engen Zeitrahmen für die Umsetzung schafft. Zudem bleibt die Mitfinanzierung weiterer geplanter Maßnahmen durch Bund und Land aufgrund ungeklärter Kostenverteilungen zwischen den Ebenen ungewiss. Der Entwurf sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss den Bericht zur Kenntnis nimmt.
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- 14Schulsozialarbeit nach dem Bildungs- und TeilhabepaketZur Vorlage · 11/0360 · Beschlussvorlage
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Im Jugendhilfeausschuss der Stadt Gladbeck wird über die Umsetzung der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bundesprogramms Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) beraten. Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung befasst sich mit einem Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90 Die Grünen zur Ausgestaltung dieser Maßnahmen.
Nach den Vorgaben der Landesministerien soll die Umsetzung der Schulsozialarbeit vorrangig an Orten mit entsprechendem Bedarf erfolgen und eng mit bestehenden kommunalen Angeboten der Jugend- und Schulsozialarbeit verknüpft werden. Für den Kreis Recklinghausen stehen bis Ende 2013 jährliche Mittel in Höhe von 4,34 Millionen Euro zur Verfügung, wobei die Stadt Gladbeck aufgrund ihres Anteils an der Kreisumlage voraussichtlich mit einem Betrag von etwa 520.800 Euro beteiligt wäre. Dies entspräche rechnerisch einer Kapazität von acht bis neun Stellen für die Stadt.
Der Fokus der geplanten Maßnahmen liegt auf der Begleitung von Kindern und Eltern während der Grundschulzeit bis zum Übergang in die Sekundarstufe I sowie auf der Unterstützung in Förderschulen. Die Fachkräfte sollen als Vermittler in Konfliktlagen agieren und die soziale sowie kulturelle Integration fördern. Zur Konkretisierung der Standorte und Aufgaben wurde eine Arbeitsgruppe aus verschiedenen Ämtern der Stadtverwaltung sowie eine gemeinsame Arbeitsgruppe mit dem Kreis Recklinghausen eingerichtet.
Der Entwurf sieht vor, dass der Ausschuss das zuständige Dezernat mit der Erstellung eines umfassenden Konzepts beauftragt. Zudem soll die Verwaltung angewiesen werden, sich beim Kreis Recklinghausen für eine entsprechende Verteilung der Mittel einzusetzen.
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- 15Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 16Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden
- 17Mitteilungen des Dezernenten