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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohner nach § 15 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 2Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 3Genehmigung der Tagesordnung
- 4Niederschrift über die letzte öffentliche Sitzung des Ausschusses
- 5Förderung offener Formen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit hier: Bezuschussung der Träger der freien Jugendhilfe aus Landes- und KommunalmittelnZur Vorlage · 10/0251 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 10/0251 des Amts für Jugend und Familie regelt die Förderung offener Formen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit für das Haushaltsjahr 2010. Grundlage für die Entscheidung des Jugendhilfeausschusses sind die Satzung des Jugendamtes sowie die geltenden Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen für Aufgaben der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe.
Nach der endgültigen Zuweisung der Landesmittel durch das Landesjugendamt Ende Januar 2010 ist die Höhe der Förderung für Angebote der Spielplatzarbeit im Jahr 2010 analog zum Vorjahr festgesetzt. Durch die Kombination aus Landes- und Kommunalmitteln kann die maximale Förderung im Rahmen der bestehenden Richtlinien für die Träger der freien Jugendhilfe realisiert werden. Die Verwaltung schlägt eine Verteilung der Gesamtfördermittel vor, die in einer beigefügten Tabelle detailliert auf die jeweiligen Träger aufgeteilt ist.
Der Entwurf sieht vor, den Trägern der freien Jugendhilfe die Landes- und Kommunalmittel wie dargestellt zu gewähren. Die Auszahlung der Restmittel soll unter Berücksichtigung der bereits im ersten Quartal 2010 gezahlten Abschläge in drei Raten erfolgen. Ein Abschlag ist unmittelbar nach dem Beschluss des Ausschusses fällig, die weiteren Zahlungen sind jeweils zum 15. Juli und 15. Oktober 2010 vorgesehen. Die finanziellen Auswirkungen im Rahmen der Ergebnisrechnung belaufen sich auf einen einmaligen Aufwand von 499.200 Euro bei einem einmaligen Ertrag von 271.594 Euro.
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- 6Anerkennung des 'Interkulturellen Bildungszentrum Gladbeck e.V.' IBG. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIIIZur Vorlage · 10/0282 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Gladbeck hat eine Beschlussvorlage zur Anerkennung des Interkulturellen Bildungszentrums Gladbeck e. V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII vorliegen. Der Verein, der der Moscheegemeinde in Gladbeck-Brauck angehört und dem Verband Islamischer Kulturzentren (VIKZ) angegliedert ist, verfolgt gemeinnützige Ziele in den Bereichen Jugendförderung, Bildung und Erziehung.
Das Angebot des Vereins umfasst unter anderem wöchentliche Treffen für junge Männer im Alter von 16 bis 21 Jahren, Hausaufgabenhilfe für Kinder sowie die Betreuung von Kleinkindern und Müttern in speziellen Gruppen durch geschultes Personal. Zudem sind Freizeitaktivitäten und religiöse Schulungsveranstaltungen geplant.
Die Verwaltung hat die Voraussetzungen für die Anerkennung geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass der Verein die Kriterien des SGB VIII erfüllt, da er unmittelbar Kinder- und Jugendarbeit leistet, gemeinnützige Zwecke verfolgt und die fachlichen sowie personellen Voraussetzungen für einen Beitrag zur Jugendhilfe gegeben sind. Die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit ist laut Prüfung der zuständigen Fachabteilung gegeben. Mit der Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe sind keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt verbunden. Der Beschlussentwurf sieht die Anerkennung für den örtlichen Zuständigkeitsbereich des Amtes für Jugend und Familie vor.
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- 7Ausbau der Betreuungsangebote für unter dreijährige KinderZur Vorlage · 10/0302 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 10/0302 des Jugendhilfeausschusses befasst sich mit der aktualisierten Planung zum Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren in Gladbeck. Das Ziel der Planung ist die Erreichung einer Versorgungsquote von insgesamt 35 Prozent, wobei sich dieser Wert aus einem Bestand von 3 Prozent und einem geplanten Ausbau von 32 Prozent zusammensetzt.
Basierend auf einer geschätzten Jahrgangsstärke von etwa 600 Kindern sollen bis zum Jahr 2013 insgesamt 576 zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen werden. Diese Kapazitätserweiterung unterteilt sich in 403 Plätze in Kindertageseinrichtungen sowie 173 Plätze in der Tagespflege. Die Umsetzung erfolgt durch eine schrittweise Steigerung der Gesamtzahl der Plätze von 390 im Jahr 2010 auf die angestrebten 576 Plätze im Jahr 2013. Für die Realisierung dieser Maßnahmen sind 13 zusätzliche Gruppen des Gruppentyps II mit einer Kapazität von jeweils 10 Kindern erforderlich.
Hinsichtlich der finanziellen Rahmenbedingungen für bauliche Maßnahmen sieht die Planung eine Förderung durch das Land vor. Diese umfasst 90 Prozent der Höchstbeträge für die Ausstattung mit 3.500 Euro, für den Umbau mit 8.500 Euro sowie für Neubauten mit 20.000 Euro. Der Ausschuss wird gebeten, den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen.
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- 8Kindertageseinrichtungen hier: Sonderfinanzierung freier Träger für das KiGa-Jahr 2010/11Zur Vorlage · 10/0303 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage des Amts für Jugend und Familie befasst sich mit der Sicherstellung der Finanzierung für Kindertageseinrichtungen in Gladbeck im Kindergartenjahr 2010/2011. Grundlage ist die bereits im Januar 2010 beschlossene Kindergartenbedarfsplanung. Um das Platzangebot aufrechtzuerhalten, ist die Bereitstellung von Sonderfördermitteln für freie Träger vorgesehen, die die gesetzlichen Eigenanteile nicht selbst tragen können.
Für den Kita-Zweckverband wurde bereits eine Sonderfinanzierung in Höhe von 37.716 Euro bewilligt, um vier Gruppen zu unterstützen. Der vorliegende Entwurf sieht nun die Gewährung weiterer Sonderfördermittel in einer Gesamthöhe von 447.988 Euro für die verbleibenden Träger vor.
Die Arbeiterwohlfahrt soll einen Zuschuss von 107.803 Euro erhalten, was einer Sonderförderung von 9 Prozent der Betriebskosten entspricht. Die Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde beantragt eine Sonderförderung von 283.117 Euro, um einen reduzierten Eigenanteil von 8 Prozent zu leisten. Für den Sozialdienst katholische Frauen ist eine Förderung von 57.068 Euro vorgesehen. Diese umfasst für die Einrichtung „Arche“ eine Sonderförderung von 7 Prozent und für die Einrichtungen „Oase“ sowie „Terebinthe“ eine Förderung von 9 Prozent. Die entsprechenden Haushaltsmittel stehen für diese Maßnahmen zur Verfügung.
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- 9Richtlinien über die Gewährung wirtschaftlicher Erziehungshilfen für Kinder, Jugendliche und junge VolljährigeZur Vorlage · 10/0307 · Beschlussvorlage
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Das Amt für Jugend und Familie hat eine Beschlussvorlage (10/0307) vorgelegt, die neue Richtlinien über die Gewährung wirtschaftlicher Erziehungshilfen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige nach dem SGB VIII zum Gegenstand hat. Diese Regelungen ersetzen die bestehende Fassung vom 02.07.1992, um auf gesetzliche Änderungen zu reagieren und eine kreiseinheitliche Behandlung im Kreis Recklinghausen zu gewährleisten. Die Richtlinien regeln verschiedene finanzielle Leistungen, darunter die Übernahme von Unterbringungskosten, Pflegegeld, einmalige Beihilfen sowie die Kostenheranziehung.
Im Bereich der Familienförderung sind spezifische Beträge für Schwangerschaftsbekleidung und Säuglingsausstattung festgelegt. Die Richtlinien umfassen zudem Leistungen für die Hilfe in Tagesgruppen, die Vollzeitpflege sowie die Bereitschaftspflege. Für die Vollzeitpflege sind Regelungen zum Pflegegeld, zur Alterssicherung und zur Unfallversicherung enthalten. Einmalige Beihilfen werden für die Erstausstattung, persönliche Anlässe wie Einschulung, Taufe oder Kommunion, Ferien sowie Klassenfahrten und Sehhilfen vorgesehen. Die Entscheidung über eine Weihnachtsbeihilfe obliegt dem Jugendhilfeausschuss.
Für die Verselbstständigung sowie den Einzug in Wohngruppen sind Ausstattungsbeihilfen vorgesehen. Die Kostenheranziehung erfolgt nach den Vorgaben des SGB VIII und der Kostenbeitragsverordnung. Der Kostenbeitrag wird durch einen öffentlich-rechtlichen Leistungsbescheid festgesetzt, wobei Verwaltungskosten unberücksichtigt bleiben. Bei eigenem Einkommen der jungen Menschen gilt ein Freibetrag von 25 Prozent, während bei jungen Volljährigen vorhandenes Vermögen einzusetzen ist. Der Beschlussentwurf sieht das sofortige Inkrafttreten der neuen Richtlinien vor.
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- 1013. Kinder- und Jugendbericht der BundesregierungZur Vorlage · 10/0310 · Beschlussvorlage
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Die Ratsfraktionen SPD und Bündnis 90 „Die Grünen“ haben einen gemeinsamen Antrag gestellt, den 13. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung auf die Tagesordnung des Jugendhilfeausschusses zu setzen. Gegenstand der Vorlage 10/0310 ist die Förderung von gesundheitsbezogener Prävention und Gesundheitsförderung in der Kinder- und Jugendhilfe. Ziel ist die Auseinandersetzung mit der Vernetzung von Jugendhilfe und Gesundheitssystem sowie die Einbindung präventiver Ansätze in den Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan 2010–2014. Zudem soll eine familienpolitische Ausrichtung der Stadt Gladbeck erarbeitet werden, unter anderem durch die Kooperation zwischen dem Gesundheitsbereich und der Jugendhilfe sowie die Entwicklung eines kommunalen Bildungsnetzwerks.
Die Vorlage führt Daten des Berichts sowie der Gesundheitsberichterstattung des Kreises Recklinghausen an. Bei den 3- bis 6-Jährigen liegt die psychische Unauffälligkeit bei 86,7 %, bei den 7- bis 10-Jährigen bei 82,6 %. Auffälligkeiten treten verstärkt bei Jungen, Kindern mit Migrationshintergrund und niedrigem Sozialstatus auf. Im Bereich der körperlichen Aktivität zeigt sich, dass bei den 11- bis 17-Jährigen eine Mediennutzung von über 360 Minuten mit körperlicher Inaktivität korreliert. Bezüglich des Suchtmittelkonsums wird ein Cannabis-Erstkonsum von 12,8 % bei den 14- bis 17-Jährigen ausgewiesen. Psychische Auffälligkeiten betreffen 16,6 % der 11- bis 13-Jährigen und 12,4 % der 14- bis 17-Jährigen, wobei ein sozialer Gradient erkennbar ist. Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nimmt. Finanzielle Auswirkungen werden nicht aufgeführt.
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- 11Koordinierungsstelle - Kita - Grundschule - ElternZur Vorlage · 10/0311 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 10/0311 des Amts für Jugend und Familie sieht die Einrichtung einer Koordinierungsstelle im Sachgebiet Familienbüro vor. Das Projekt, das auf eine Laufzeit von drei Jahren angelegt ist, soll die Zusammenarbeit zwischen Kindertageseinrichtungen, Grundschulen und Eltern stärken. Ziel ist es, durch gezielte Familienbildung, Einzelberatung und ein professionelles Übergangsmanagement die Erziehungs- und Bildungskompetenzen von Eltern zu fördern und die Partizipation im Bildungssystem zu verbessern.
Die Koordinierungsstelle soll mit zwei pädagogischen Fachkräften besetzt werden, die präventiv arbeiten und eine Scharnierfunktion zwischen den Institutionen und den Familien einnehmen. Die Aufgaben umfassen unter anderem aufsuchende Sozialarbeit, die Unterstützung des pädagogischen Personals bei spezifischen Problemlagen sowie die Entwicklung von Gruppenangeboten und Familienbildungsangeboten. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Gestaltung der Übergänge zwischen Kindertageseinrichtung und Grundschule.
Das Projekt richtet sich an verschiedene Kindertageseinrichtungen und Grundschulen, wobei ein besonderer Fokus auf der Unterstützung von Familien mit Migrationshintergrund und in sozial schwierigen Lebenslagen liegt. Die Kosten für die dreijährige Projektlaufzeit belaufen sich auf insgesamt 270.000 Euro, wovon 225.000 Euro für Personalkosten und 45.000 Euro für Sachkosten veranschlagt sind. Der jährliche Aufwand für die Stadt Gladbeck wird mit 90.000 Euro beziffert. Der Jugendhilfeausschuss wird gebeten, die Durchführung des Projektes zu befürworten.
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- 12Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 13Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden
- 14Mitteilungen des Dezernenten