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Beschlussvorlage

Förderung offener Formen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit hier: Bezuschussung der Träger der freien Jugendhilfe aus Landes- und Kommunalmitteln

10/0251 Jugendhilfeausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 10/0251 des Amts für Jugend und Familie regelt die Förderung offener Formen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit für das Haushaltsjahr 2010. Grundlage für die Entscheidung des Jugendhilfeausschusses sind die Satzung des Jugendamtes sowie die geltenden Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen für Aufgaben der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe.

Nach der endgültigen Zuweisung der Landesmittel durch das Landesjugendamt Ende Januar 2010 ist die Höhe der Förderung für Angebote der Spielplatzarbeit im Jahr 2010 analog zum Vorjahr festgesetzt. Durch die Kombination aus Landes- und Kommunalmitteln kann die maximale Förderung im Rahmen der bestehenden Richtlinien für die Träger der freien Jugendhilfe realisiert werden. Die Verwaltung schlägt eine Verteilung der Gesamtfördermittel vor, die in einer beigefügten Tabelle detailliert auf die jeweiligen Träger aufgeteilt ist.

Der Entwurf sieht vor, den Trägern der freien Jugendhilfe die Landes- und Kommunalmittel wie dargestellt zu gewähren. Die Auszahlung der Restmittel soll unter Berücksichtigung der bereits im ersten Quartal 2010 gezahlten Abschläge in drei Raten erfolgen. Ein Abschlag ist unmittelbar nach dem Beschluss des Ausschusses fällig, die weiteren Zahlungen sind jeweils zum 15. Juli und 15. Oktober 2010 vorgesehen. Die finanziellen Auswirkungen im Rahmen der Ergebnisrechnung belaufen sich auf einen einmaligen Aufwand von 499.200 Euro bei einem einmaligen Ertrag von 271.594 Euro.

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