Sitzung des Sozialausschusses
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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohner nach § 15 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 2Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 3Genehmigung der Tagesordnung
- 4Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses am
- 5Bestellung eines Schriftführers/stellvertretenden SchriftführersZur Vorlage · 05/0332 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 05/0332 des Amts für Familie, Jugend und Soziales regelt die Neubesetzung der Funktionen für die Protokollführung im Sozialausschuss der Stadt Gladbeck. Grundlage für die Vorlage ist die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, welche die Erstellung von Niederschriften über die im Ausschuss gefassten Beschlüsse sowie deren Unterzeichnung durch den Ausschussvorsitzenden und einen bestellten Schriftführer vorschreibt.
Anlass für die Neubesetzung ist der Wechsel eines bisherigen Stadtamtmanns in eine andere Behörde zum 1. Juli 2005. In der vorliegenden Vorlage wird daher beantragt, für die Fertigung der Niederschriften über die Sitzungen des Sozialausschusses einen Stadtamtmann als Schriftführer sowie einen weiteren Stadtamtmann als stellvertretenden Schriftführer zu bestellen.
Mit der Neubesetzung der Funktionen sind laut den Angaben in der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Der Beschlussentwurf sieht vor, die bisherige Besetzung durch die genannten Funktionen der Stadtverwaltung abzulösen.
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- 6Beschlusscontrolling; 1. Halbjahr 2005Zur Vorlage · 05/0333 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 05/0333 des Amtes für Familie, Jugend und Soziales dient der Vorlage des Beschlusscontrollings für das erste Halbjahr 2005 im Sozialausschuss. Grundlage für diese Berichterstattung ist ein Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses aus dem Jahr 1997. Gemäß der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse ist vorgesehen, eine stichwortartige Kontrolle der Beschlüsse für den Rat sowie alle Fachausschüsse zweimal jährlich vorzulegen.
Der Entwurf sieht vor, dass der Sozialausschuss den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nimmt. Die entsprechende Beschlusskontrollliste für das betreffende Halbjahr ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Aus den Dokumenten geht hervor, dass durch die Vorlage keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Die zuständige Fachabteilung hat die Vorlage zur Beratung in der Sitzung des Sozialausschusses am 13. September 2005 vorbereitet.
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- 7Leistungs- und Finanzbericht; 1. Halbjahr 2005Zur Vorlage · 05/0334 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 05/0334 des Amts für Familie, Jugend und Soziales dient der Information des Sozialausschusses über den Leistungs- und Finanzbericht für das erste Halbjahr 2005. Die Berichterstattung erfolgt, wie bereits seit dem Jahr 2002 etabliert, halbjährlich auf Produktbasis.
Aufgrund der Umsetzung der Gesetze zur Reform des Arbeitsmarktes (Hartz IV) zum 1. Januar 2005 verändert sich die Struktur der Berichte. Die bisherigen Berichte zu den Produkten Finanzierungsbeteiligung, Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Beschäftigungsförderung entfallen künftig. Der Halbjahresbericht wird jedoch um neue inhaltliche Schwerpunkte erweitert. Neben den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz umfasst der Bericht ab dem Jahr 2005 nun auch die Produkte Leistungen nach dem SGB XII, Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz, Wohngeld, Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz sowie Leistungen nach dem Bundesvertriebenengesetz.
Die Verwaltung stellt in der Sitzung eine entsprechende Präsentation vor, um die neuen Inhalte darzustellen. Mit der Vorlage wird beantragt, dass der Sozialausschuss den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nimmt. Finanzielle Auswirkungen durch diese Umstellung der Berichtsstruktur werden nicht ausgewiesen.
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- 8Gladbecker Bündnis für Familien - Erziehung, Bildung, ZukunftZur Vorlage · 05/0335 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 05/0335 des Amtes für Familie, Jugend und Soziales befasst sich mit dem „Gladbecker Bündnis für Familie – Erziehung, Bildung, Zukunft“. Grundlage ist ein im Haushalt 2005 eingerichteter Fonds „Familie, Kinder, Jugend, Schule“ mit einem Gesamtvolumen von 615.000 Euro. Davon wurden bereits 472.000 Euro für verschiedene Schwerpunkte, darunter Schulrenovierungen, Integration und die Stärkung der Kinder- und Jugendarbeit, verplant.
Das Bündnis für Familie konzentriert sich auf den Ausbau verlässlicher Erziehungs- und Bildungsstrukturen unter Berücksichtigung des Gender Mainstreamings. Die in der Vorlage beschriebenen Handlungsfelder umfassen unter anderem Schulsozialarbeit, Ganztagsbetreuung, Gewaltprävention, Sprachförderung sowie die Unterstützung des Übergangs von der Schule in den Beruf. Konkrete Ansätze beinhalten die Qualifizierung von Tagesmüttern, den Ausbau von Betreuungsangeboten für Kleinkinder sowie die Förderung der Partizipation von Mädchen und Jungen.
Zur Umsetzung der strategischen Ziele wurden fünf Werkstätten gebildet, die sich mit den Themen Schule und Jugendhilfe, Gesundheit und Familie, Familienbildung, dem „Lernenden Gladbeck“ sowie dem Bündnis für Integration befassen. Die Moderation dieser Arbeitsgruppen erfolgt durch Vertreter der beteiligten Ämter und Institutionen. Das weitere Vorgehen sieht vor, dass die Werkstätten Vorschläge und Konzepte erarbeiten, welche anschließend der Projektleitung zur Vorlage beim Haupt- und Finanzausschuss übermittelt werden. Die endgültige Freigabe der Mittel obliegt dem Haupt- und Finanzausschuss mit einer Zweidrittelmehrheit.
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- 9Zuschüsse 2005Zur Vorlage · 05/0336 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 05/0336 des Amts für Familie, Jugend und Soziales regelt die Verteilung von Zuschüssen für das Jahr 2005. Im Haushaltsbuch der Stadt Gladbeck sind für die Förderung der Wohlfahrtspflege Mittel in Höhe von insgesamt 70.155 Euro ausgewiesen. Diese Beträge basieren auf den Ansätzen der Vorjahre, die bereits im Jahr 200<0xC2>3 um 10 Prozent gekürzt wurden.
Die Verteilung der Mittel erfolgt nach festgelegten Kriterien. Ein Teilbetrag von 43.695 Euro ist für die Verbände der freien Wohlfahrtspflege vorgesehen. Davon entfallen 41.379 Euro auf die Begegnungsstätten für Senioren sowie 2.316 Euro auf Stadtranderholungsmaßnahmen für Senioren. Die Höhe der Zuschüsse für die Begegnungsstätten berechnet sich nach der Art und Anzahl der unterhaltenen Einrichtungen aller Träger, während die Mittel für die Stadtranderholung auf der Teilnehmerzahl und den Erholungstagen der Vorjahresveranstaltungen basieren.
Ein weiterer Betrag von 3.600 Euro ist für anerkannte Kriegsopferverbände vorgesehen. Davon werden 3.139 Euro der Arbeitsgemeinschaft der Kriegsopferverbände zugewiesen, die die Mittelverteilung innerhalb der Verbände selbstständig vornimmt. Die restlichen 461 Euro dienen der Unterhaltung der Geschäftsstelle des VdK.
Zusätzlich umfasst die Vorlage die Mittel für eine Frauenberatungsstelle in Höhe von 22.860 Euro. Diese Haushaltsstelle ist derzeit durch einen Sperrvermerk versehen. Der Sozialausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, diesen Sperrvermerk nicht aufzuheben.
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- 10Soziale Stadt Brauck; StatusberichtZur Vorlage · 05/0337 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 05/0337 des Jugendhilfeausschusses enthält einen Statusbericht zur Umsetzung der Fördermaßnahmen im Programm „Soziale Stadt Brauck“. Der Bericht dokumentiert die finanziellen Entwicklungen der bisherigen Förderanträge. Für den ersten Förderantrag ab dem 1. Januar 2005 wurden zuwendungsfähige Kosten in Höhe von 802.000 Euro bewilligt, wovon eine Zuwendung von 641.000 Euro erfolgte. Zu den umgesetzten Maßnahmen gehören das Stadtteilmanagement, ein Fassadenprogramm für die Bergarbeitersiedlung, ein Programm für Haus- und Hofflächen sowie die Umgestaltung der Schulhöfe der Schillerschule und der Rossheideschule.
Der zweite Förderantrag ab dem 1. Januar 2006 umfasst Maßnahmen zur Sprachförderung, soziale Projekte sowie bauliche Projekte mit Gesamtkosten von 496.200 Euro, wobei eine Förderquote von 80 Prozent erwartet wird. Für den dritten Förderantrag im Jahr 2006 wurden Gesamtkosten von 823.789 Euro kalkuliert, ebenfalls unter der Erwartung einer 80-prozentigen Förderung. Ein weiterer Bestandteil des Berichts ist die Suche nach einem gemeinsamen Standort für das Internationale Mädchenzentrum, die Jugendarbeit und das Stadtteilbüro, wobei darauf hingewiesen wird, dass der Erwerb fremder Immobilien nicht förderfähig ist.
Hinsichtlich der finanziellen Ausstattung ist vermerkt, dass Haushaltsmittel für Zuschüsse und Beiträge Dritter bereitstehen, jedoch keine Mittel für Personalkosten, Unterhalts-, Betriebs- oder Finanzierungskosten zur Verfügung stehen. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, dass der Sozialausschuss den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage wurde durch den zuständigen Beigeordneten und Stadtkämmerer unterzeichnet.
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- 11ARGE - Bericht der Bezirksstellenleitung -Zur Vorlage · 05/0338 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 05/0338 des Amts für Familie, Jugend und Soziales informiert den Sozialausschuss über den aktuellen Stand der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) sowie die Entwicklung der Bezirksstelle Gladbeck. Nachdem der Kreis Recklinghausen im Jahr 2004 die Gründung einer ARGE mit der Arbeitsagentur Recklinghausen beschlossen hatte, wurden die Interessen der Stadt Gladbeck in die entsprechenden Vertragsverhandlungen einbezogen. Eine eigenständige ARGE für Gladbeck mit der Agentur für Arbeit Gelsenkirchen konnte aus formaljuristischen Gründen nicht realisiert werden.
Seit dem 1. Januar 2005 ist die ARGE zwischen dem Kreis Recklinghausen und der Arbeitsagentur Recklinghausen formal errichtet. Im Zuge dessen wurden Übergangsregelungen zur Sicherstellung der Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II getroffen. Die Verwaltung berichtet, dass die personellen, räumlichen und technischen Voraussetzungen für eine voll funktionsfähige Bezirksstelle zum 1. Juli 2005 weitgehend geschaffen wurden. Dies umfasste die Besetzung der Stellen gemäß dem vereinbarten Mengengerüst sowie den Ausbau von 18 zusätzlichen Arbeitsplätzen in der Wilhelmstraße 8. Zudem wurden interne Umzüge in der Wilhelmstraße 10 durchgeführt, um die Geschäftsprozesse der ARGE von denen des Amtes für Familie, Jugend und Soziales sowie der Arbeitsagentur zu trennen. Die Übergangsregelung ist nach aktuellem Stand gegenstandslos, da die Abwicklung der Leistungen über die Software der Arbeitsagentur erfolgt. Für den Zeitraum des ersten Halbjahres 2005 wird zudem eine positive Tendenz bei der Entwicklung der Jugendarbeitslosigkeit festgestellt. Der Sozialausschuss soll den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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- 12Einführung einer Freiwilligen-Card; ZwischenberichtZur Vorlage · 05/0339 · Beschlussvorlage
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Das Amt für Familie, Jugend und Soziales hat im Rahmen der Vorlage 05/0339 einen Zwischenbericht zur Einführung einer sogenannten „Freiwilligen-Card“ vorgelegt. Das Projekt wird vom Netzwerk Ehrenamt und Freiwilligenarbeit im Kreis Recklinghausen initiiert und soll als ergänzende Form der Wertschätzung für engagierte Bürgerinnen und Bürger dienen. Ziel ist es, neben bestehenden Strukturen wie der Ehrennadel neue Formen der Freiwilligenarbeit, etwa in Bürgerinitiativen oder Projekten, einzubeziehen.
Die Karte ist nicht als Verleihung konzipiert, sondern kann von Freiwilligen sowie Organisationen selbst erworben werden. Die Finanzierung erfolgt über den Kartenverkauf, wodurch das Projekt unabhängig von öffentlichen Zuschüssen bleiben soll. Neben ideellen Vorteilen und Vergünstigungen soll die Karte künftig auch als Spendenkarte fungieren, bei der Rabatte bei Einkäufen oder Dienstleistungen als Spende an Vereine oder Verbände weitergeleitet werden können. Als potenzielle Partner für die Aktion werden unter anderem das Sozialministerium Nordrhein-Westfalen, die AOK Recklinghausen, die Sparkasse im Vest sowie verschiedene Wohlfahrtsverbände genannt.
Die Umsetzung sieht den Start der Öffentlichkeitsarbeit für Dezember 2005 und die Ausgabe der Karten für Anfang 2006 vor. Für die Stadt Gladbeck entstehen durch das Vorhaben keine finanziellen Auswirkungen. Der Entwurf sieht vor, dass der Sozialausschuss den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nimmt.
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- 13Vorschlag gem. § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse hier: Antrag der DKP-Ratsfraktion vom 30.08.2005 - Jobsucher-Ticket für den gesamten VRR-Bereich für ALG-II-Empfänger -
- 14Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 15Mitteilungen der Ausschussvorsitzenden
- 16Mitteilungen des Dezernenten