Sitzung des Umweltausschusses
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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohner nach § 15 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 2Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 3Genehmigung der Tagesordnung
- 4Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses am
- 5WärmepumpentechnikZur Vorlage · 09/0026 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Umweltausschusses am 19. Januar 2009 wird das Thema Wärmepumpentechnik behandelt. Grundlage für die Tagesordnung ist ein Antrag der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Kompetenzzentrum Wärmepumpen im Innovationszentrum Wiesenbusch“, der bereits für eine Sitzung im November 2008 zur Behandlung vorgesehen war.
Die Vorlage sieht vor, dass über den Sachverhalt mündlich berichtet wird. Es sind keine finanziellen Auswirkungen durch die Behandlung dieses Tagesordnungspunktes zu erwarten. Die Federführung der Vorlage liegt beim Büro des Bürgermeisters.
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- 6Solarstadtplan für die Stadt GladbeckZur Vorlage · 08/0542 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung befasst sich mit der Prüfung der Realisierung eines Solarstadtplans für Gladbeck, der als internetgestütztes Solareignungskataster konzipiert ist. Ziel des Projekts ist es, den Bürgerinnen und Bürgern eine einfache Überprüfung der Eignung ihrer Dachflächen für Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen zu ermöglichen. Das Kataster soll Informationen zu Dachneigung, Exposition, Verschattung, Flächengröße und Globalstrahlung bereitstellen sowie potenzielle Energieerträge, CO2-Einsparungen und Investitionsvolumina berechnen.
Für die Umsetzung in Gladbeck sind technische Voraussetzungen wie digitale Höhen- und Gebäudeinformationen erforderlich. Während Höhendaten aus einer Befliegung von 2006 bereits vorliegen, ist das digitale Gebäudekataster noch unvollständig. Zur Vervollständigung der Datenbasis wäre eine weitere Befliegung des Stadtgebietes sowie eine Auswertung der Daten notwendig. Die Berechnung der Solareignung könnte durch die Projektgruppe „SUN-AREA“ der Fachhochschule Osnabrück erfolgen, wofür Kosten von etwa 20.000 Euro veranschlagt werden.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Erstellung des Katasters lediglich den ersten Schritt darstellt. Ein nachhaltiger Erfolg erfordert eine kontinuierliche Betreuung, die Beratung von Hausbesitzern sowie die Kooperation mit Handwerksbetrieben und Finanzinstituten. Die Umsetzung des Projekts setzt die Bereitstellung zusätzlicher finanzieller Mittel sowie personeller Ressourcen voraus, da die notwendigen Beratungsleistungen nicht durch bestehende Kapazitäten der Verwaltung abgedeckt werden können. Der Umweltausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
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- 7Lärmaktions- und Lärmminderungsplanung in GladbeckZur Vorlage · 08/0545 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 08/0545 befasst sich mit der Lärmaktions- und Lärmminderungsplanung in Gladbeck, welche auf der EU-Umgebungslärmrichtlinie sowie dem Bundes-Immissionsschutzgesetz basiert. Ziel der Planung ist die Ermittlung von Lärmkarten und die Erstellung von Aktionsplänen, um Belastungen durch Straßen-, Flug-, Schienen- und Gewerbelärm zu vermeiden. Als Auslösewerte für die Planung sind Grenzwerte von 70 dB(A) am Tag und 60 dB(A) in der Nacht festgelegt.
Die aktuelle Auswertung der relevanten Straßen in Gladbeck zeigt für lediglich zwei Wohnungen eine Betroffenheit durch Lärmwerte. Da keine flächendeckende Erfassung der Lärmsituation vorliegt, wird derzeit kein Handlungsbedarf für die Erstellung eines neuen Lärmaktionsplans festgestellt. Für dieses Vorhaben sind keine finanziellen Auswirkungen vorgesehen.
Der investive Finanzplan der Vorlage führt zudem Positionen zum Personalaufwand, zu Sach- und Dienstleistungen sowie zum Transferaufwand auf, wobei zwischen einmaligen und jährlichen Einzahlungen und Auszahlungen differenziert wird. Der Entwurf sieht vor, dass der Umweltausschuss den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nimmt. Die abschließende Beschlussfassung erfolgt durch die zuständigen Gremien, wobei die Unterzeichnung der Vorlage durch den Bürgermeister oder den Ersten Beigeordneten vorgesehen ist.
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- 8Förderung von Solarkollektoren 1. Bericht der Verwaltung 2. Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 28.11.2008Zur Vorlage · 09/0001 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung legt eine Beschlussvorlage zur Änderung der Förderrichtlinien für Solarkollektoren-Anlagen im Stadtgebiet Gladbeck vor. Hintergrund der Vorlage ist die Entwicklung der Förderanträge im Jahr 2008, in dem die Zahl der bewilligten Anlagen mit 39 Projekten den höchsten Stand seit 1997 erreichte. Da die ursprünglichen Haushaltsmittel in Höhe von 22.500 Euro bereits im Mai 2008 erschöpft waren, mussten zusätzliche Mittel aus dem Budget des Bürgermeisterbüros genutzt werden, um weitere Anträge zu decken.
Ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sah vor, die Förderung für Neubauten ersatzlos zu streichen und statlück die Förderung für Altbauten von 150 Euro auf 180 Euro pro Quadratmeter zu erhöhen. Die Verwaltung lehnt den Wegfall der Neubauförderung jedoch ab, verweist auf die gesetzlichen Verpflichtungen des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes und schlägt stattdessen eine differenzierte Regelung vor.
Der Vorschlag der Verwaltung sieht vor, die Förderhöhe für Altbauten auf 120 Euro pro Quadratmeter effektiver Kollektorfläche und für Neubauten auf 80 Euro pro Quadratmeter anzupassen. Zudem soll der maximale Zuschuss pro Anlage von 1.250 Euro auf 800 Euro gesenkt werden. Der ermittelte Betrag soll auf volle 50 Euro aufgerundet werden. Zudem soll ein Verweis auf ein Inbetriebnahmeprotokoll der ELE GmbH aus den Richtlinien entfernt werden. Der Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, diese Änderungen anzunehmen.
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- 9Beschlusscontrolling Beschlussliste 2. Halbjahr 2008Zur Vorlage · 08/0546 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 08/0546 dient der Vorlage der Beschlussliste für das zweite Halbjahr 2008 im Umweltausschuss. Das Dokument wurde vom Bürgermeisterbüro erstellt und war für die Sitzung des Umweltausschusses am 19. Januar 2009 vorgesehen.
Gegenstand der Vorlage ist das Beschlusscontrolling, wobei die detaillierte Liste der Beschlüsse als Anlage zum Dokument beigefügt ist. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch die Vorlage keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Es sind weder einmalige noch jährliche Auswirkungen in der Ergebnisrechnung oder im investiven Finanzplan zu verzeichnen. Es stehen somit keine zusätzlichen Haushaltsmittel für die Umsetzung der in der Liste enthaltenen Punkte zur Verfügung. Der Entwurf sieht vor, dass der Bürgermeister die Vorlage zur Beschlussfassung vorlegt.
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- 10Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden
- 11Mitteilungen des Dezernenten