Sitzung des Sozialausschusses
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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohner nach § 15 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 2Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 3Genehmigung der Tagesordnung
- 4Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses am
- 5Gewaltschutzgesetz-Informationen über Vorkommen von Gewalt und Nachstellungen in häuslicher UmgebungZur Vorlage · 05/0165 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 05/0165 des Sozialamtes dient der Information des Sozialausschusses über die rechtlichen Rahmenbedingungen und die praktischen Auswirkungen des Gewaltschutzgesetzes sowie des Polizeigesetzes Nordrhein-Westfalen im Kontext häuslicher Gewalt.
Der Bericht erläutert, dass häusliche Gewalt zwischen erwachsenen Personen in einer Lebensgemeinschaft stattfindet, wobei Kinder als Mitbetroffene einzustufen sind. Zur Sicherung des Schutzes der Betroffenen und des Kindeswohls werden die Befugnisse der Polizei angeführt. Nach § 34 a des Polizeigesetzes NRW ist die Polizei befugt, bei Gewaltandrohung oder Gewaltanwendung eine Wohnungsverweisung sowie ein bis zu zehn Tage dauerndes Rückkehrverbot für die gewalttätige Person zu erteilen.
Zudem wird auf die zivilrechtlichen Möglichkeiten nach dem Gewaltschutzgesetz hingewiesen. Betroffene volljährige Personen können gerichtliche Schutzanordnungen beantragen, die Kontaktverbote oder Annäherungsverbote sowie die alleinige Nutzung der Wohnung regeln können.
Für die Praxis des Jugendamtes ergeben sich daraus Möglichkeiten, frühzeitig auf familiäre Problemlagen zu reagieren und Hilfemaßnahmen für Kinder und Eltern zu entwickeln. Die Umsetzung erfolgt in Kooperation mit freien Trägern der Jugendhilfe. Zudem wird das Thema im Rahmen des Arbeitskreises „Gegen Gewalt in der Familie“ sowie der Jugendwoche 2006 behandelt. Die Vorlage sieht vor, dass der Sozialausschuss den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nimmt. Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
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- 6Wohnen im AlterZur Vorlage · 05/0162 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage des Sozialamtes zur Thematik Wohnen im Alter thematisiert die Auswirkungen der demografischen Entwicklung auf die Stadt Gladbeck. Laut den statistischen Prognosen wird der Anteil der über 60-Jährigen in der Stadt innerhalb der nächsten zehn Jahre von voraussichtlich 25,8 % auf 27,8 % ansteigen. Parallel dazu ist ein Zuwachs bei den über 70-Jährigen sowie bei den über 80-Jährigen zu verzeichnen, während der Anteil der Jugendlichen sinkt.
Diese Entwicklung beeinflusst die Anforderungen an den Wohnungsmarkt, da sich die Bedürfnisse älterer Menschen hinsichtlich Komfort, Sicherheit, Barrierefreiheit und der zentralen Lage verändern. Neben der stationären Unterbringung in Pflegeeinrichtungen, von denen aktuell sechs Einrichtungen mit 699 Plätzen zur Verfügung stehen, gewinnt das Service- oder Betreute Wohnen an Bedeutung. Ein wesentlicher Aspekt ist der Wunsch vieler Senioren, so lange wie möglich in der vertrauten, eigenen Wohnung zu verbleiben, was gegebenenfalls Anpassungen des Wohnraums erfordert.
Die städtische Seniorenberatung unterstützt bei der Vergabe von gefördertem Wohnraum sowie bei der Beratung zu Wohnraumänderungen und berät zudem Bauherren und Architekten. Für die zukünftige Stadtplanung werden Ansätze wie selbstorganisierte Wohngemeinschaften, integriertes Wohnen und eine altersgerechte Stadtteilentwicklung als notwendige Entwicklungen angeführt. Der Sozialausschuss soll den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nehmen.
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- 7Bundesteilhabegesetz für BehinderteZur Vorlage · 05/0164 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage des Sozialamtes zur Sitzung des Sozialausschusses am 19. April 2005 befasst sich mit der Einführung eines Bundesteilhabegeldes für Menschen mit Behinderungen. Der Vorschlag basiert auf einer Empfehlung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge aus dem Dezember 2004. Ziel der Maßnahme ist es, durch eine steuerfinanzierte monatliche Geldleistung die Selbstbestimmung und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu fördern.
Der Leistungsanspruch soll Personen umfassen, die das 27. Lebensjahr vollendet haben und einen Grad der Behinderung von mindestens 80 aufweisen, sofern die Behinderung angeboren oder vor Vollendung des 27. Lebensjahres eingetreten ist. Die Leistung richtet sich an Personen, die aufgrund ihrer Behinderung nicht in der Lage sind, durch Erwerbsarbeit ihren Lebensunterhalt zu sichern, und für die keine anderen Ansprüche aus der Sozialversicherung, Schadensersatz oder Sonderopferausgleich bestehen. Die Höhe der Leistung soll sich an der Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz orientieren, wobei ein Abschlag von 10 Prozent auf einen Betrag von 553 Euro vorgesehen ist.
Die Feststellung der Anspruchsberechtigung sowie die administrative Auszahlung sollen durch die Versorgungsämter erfolgen. Die Finanzierung der Leistung soll durch den Bund erfolgen, wobei eine teilweise Refinanzierung durch den Wegfall von Kindergeldansprüchen sowie durch Umwidmungen aus der Kriegsopferversorgung möglich erscheint. Für die Stadt Gladbeck werden etwa 250.000 berechtigte Personen geschätzt. Der Entwurf sieht vor, dass der Sozialausschuss den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nimmt.
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- 8Vergleich SGB XII mit SGB IIZur Vorlage · 05/0161 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 05/0161 des Sozialamtes dient der Information des Sozialausschusses über den Vergleich zwischen dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) und dem Sozialgesetzbuch II (SGB II). Hintergrund der Vorlage ist die gesetzliche Neuregelung zum 1. Januar 2005, durch die das Bundessozialhilfegesetz aufgehoben und die Sozialhilfe in das SGB XII eingegliedert wurde. Gleichzeitig wurde mit dem SGB II die Grundsicherung für Arbeitsuchende als eigenständiges Regelwerk etabliert.
Das SGB XII umfasst verschiedene Leistungsbereiche, darunter die Hilfe zum Lebensunterhalt, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfen zur Gesundheit, Eingliederungshilfe für behinderte Menschen sowie Hilfe zur Pflege und zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten. Die Leistungen werden als Geld-, Sach- oder Dienstleistungen erbracht und beinhalten Regelsätze sowie angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung.
Im Gegensatz dazu richtet sich das SGB II an Erwerbsfähige und deren Bedarfsgemeinschaften mit dem Ziel, Hilfebedürftigkeit durch die Eingliederung in Arbeit zu verringern. In Gladbeck werden die Aufgaben nach dem SGB II durch die Bezirksstelle der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) im Kreis Recklinghausen wahrgenommen. Für rechtliche Streitigkeiten aus beiden Gesetzbüchern sind die Sozialgerichte zuständig. Die Verwaltung sieht für diese Neuregelungen keine finanziellen Auswirkungen im Haushalt vor. Der Entwurf sieht vor, dass der Sozialausschuss den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nimmt.
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- 9Sachstandsbericht der ARGE bezüglich der ArbeitsvermittlungZur Vorlage · 05/0175 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 05/0175 des Sozialamtes dient als Sachstandsbericht der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) in Bezug auf die Arbeitsvermittlung. Der Bericht ist für die öffentliche Sitzung des Sozialausschusses am 19. April 2005 vorgesehen.
Aus den Inhalten der Vorlage geht hervor, dass der Bericht den aktuellen Stand der Tätigkeiten oder Prozesse innerhalb der Arbeitsgemeinschaft zur Arbeitsvermittlung darstellt. Der Beigeordnete und Stadtkämmerer ist als Berichterstatter für die Vorlage vorgesehen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen sind in dem Dokument keine Veränderungen oder neuen Belastungen aufgeführt. Es sind weder einmalige noch jährliche Einnahmen oder Ausgaben für die Verwaltung oder die Vorhaben der Arbeitsgemeinschaft im Rahmen dieser Vorlage verzeichnet. Es stehen somit keine zusätzlichen Haushaltsmittel zur Verfügung, die durch diesen Sachstandsbericht beansprucht werden.
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- 10Sanierung und Instandsetzung des Übergangsheimes Frentroper Straße; hier: Dringlichkeitsantrag der DKP-Ratsfraktion
- 11Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 12Mitteilungen der Ausschussvorsitzenden
- 13Mitteilungen des Dezernenten