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Beschlussvorlage

Bundesteilhabegesetz für Behinderte

05/0164

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage des Sozialamtes zur Sitzung des Sozialausschusses am 19. April 2005 befasst sich mit der Einführung eines Bundesteilhabegeldes für Menschen mit Behinderungen. Der Vorschlag basiert auf einer Empfehlung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge aus dem Dezember 2004. Ziel der Maßnahme ist es, durch eine steuerfinanzierte monatliche Geldleistung die Selbstbestimmung und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu fördern.

Der Leistungsanspruch soll Personen umfassen, die das 27. Lebensjahr vollendet haben und einen Grad der Behinderung von mindestens 80 aufweisen, sofern die Behinderung angeboren oder vor Vollendung des 27. Lebensjahres eingetreten ist. Die Leistung richtet sich an Personen, die aufgrund ihrer Behinderung nicht in der Lage sind, durch Erwerbsarbeit ihren Lebensunterhalt zu sichern, und für die keine anderen Ansprüche aus der Sozialversicherung, Schadensersatz oder Sonderopferausgleich bestehen. Die Höhe der Leistung soll sich an der Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz orientieren, wobei ein Abschlag von 10 Prozent auf einen Betrag von 553 Euro vorgesehen ist.

Die Feststellung der Anspruchsberechtigung sowie die administrative Auszahlung sollen durch die Versorgungsämter erfolgen. Die Finanzierung der Leistung soll durch den Bund erfolgen, wobei eine teilweise Refinanzierung durch den Wegfall von Kindergeldansprüchen sowie durch Umwidmungen aus der Kriegsopferversorgung möglich erscheint. Für die Stadt Gladbeck werden etwa 250.000 berechtigte Personen geschätzt. Der Entwurf sieht vor, dass der Sozialausschuss den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nimmt.

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