Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration
Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- 1Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 2Genehmigung der Tagesordnung
- 3Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses am 30.06.2026
- 4Vorstellung von Wegweiser im VestZur Vorlage · 26/0376 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration am 22. September 2026 wird die Verwaltung eine Vorstellung des Präventionsprogramms „WEGWEISER im Vest“ vorlegen. Die Vorlage Nr. 26/0376 dient der Kenntnisnahme eines Berichts durch das Gremium.
Das Programm „WEGWEISER – stark ohne islamistischen Extremismus“ ist eine Initiative des Landes Nordrhein-Westfalen, die darauf abzielt, Radikalisierungsprozesse bei jungen Menschen zu verhindern und alternative Lebensperspektiven aufzuzeigen. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der individuellen Beratung von Angehörigen, Freunden sowie Lehrkräften aus dem Schul- und Sportwesen. Durch Bildungsangebote und Gespräche zum Thema Islamismus sollen betroffene Jugendliche frühzeitig erreicht und deren soziales Umfeld in die Lösungsfindung einbezogen werden. Zudem bietet das Team im Vest Beratungsleistungen und Sensibilisierungsmaßnahmen zum Themenfeld „Graue Wölfe/Ülkücü“ an.
Das Programm wird landesweit über regionale Beratungsstellen aufgebaut. Die im Vest tätige Einheit ist dem freien Träger RE/init e.V. zugeordnet, der bereits Beratungsstellen in Bottrop und Recklinghausen unterhält. Ergänzend zum Bericht der Verwaltung wird das Beratungsteam in der Sitzung präsent sein. Aus der Vorlage geht hervor, dass für die Durchführung keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt entstehen und keine wesentlichen klimarelevanten Auswirkungen zu erwarten sind.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration
- 5Vorstellung der KinderhospizarbeitZur Vorlage · 26/0381 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 26/0381 des Amts für Migration und Zusammenleben dient der Vorstellung der Kinderhospizarbeit im Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration. Gegenstand der Vorlage ist die Tätigkeit des Ambulanten Kinder- und Jugendhospizdienst Emscher-Lippe, der Familien in Gladbeck und den angrenzenden Städten begleitet, deren Kinder oder Jugendliche an einer lebensverkürzenden oder lebensbedrohlichen Erkrankung leiden.
Das Angebot umfasst eine regelmäßige ehrenamtliche Begleitung, die sich an das erkrankte Kind, die Geschwister sowie die Eltern richtet und eine bedarfsorientierte Unterstützung im Familienalltag vorsieht. Im Rahmen der Vorlage wird darauf hingewiesen, dass im Herbst ein neuer Ehrenamtskurs beginnt und der Dienst nach weiteren ehrenamtlichen Kräften sucht, die an einer Mitarbeit oder der Begleitung betroffener Familien interessiert sind.
Die Verwaltung stellt fest, dass durch die Information keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Zudem sind keine wesentlichen klimarelevanten Auswirkungen festzustellen. Der Entwurf sieht vor, dass der Ausschuss den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nimmt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration
- 6Durchführung der Wochen der Vielfalt / Fest der VielfaltZur Vorlage · 26/0384 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 26/0384 des Amts für Migration und Zusammenleben dient der Information des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration über die geplante Durchführung der Wochen der Vielfalt im Jahr 2027. Die Veranstaltung, die bereits zum vierten Mal stattfindet, ist als eine Reihe dezentraler Aktionen konzipiert, die im Zeitraum vom 14. Juni bis zum 26. Juni 2027 stattfinden sollen. Den Abschluss der Veranstaltungsreihe bildet ein Fest auf dem Willy-Brandt-Platz.
Das Programm sieht die Präsentation von Vereinen, Gruppen und Initiativen vor, die über ihre Arbeit informieren. Neben kulinarischen Angeboten und Aktivitäten für Kinder und Familien ist ein Bühnenprogramm mit Musik und Tanz vorgesehen. Ziel der Maßnahmen ist die thematische Auseinandersetzung mit dem gesellschaftlichen Zusammenhalt und dem Zusammenleben in Gladbeck.
Für die Durchführung der Veranstaltung sind im Rahmen der Ergebnisrechnung einmalige Aufwendungen in Höhe von 18.000 Euro veranschlagt. Diese Kosten werden durch einmalige Einzahlungen, etwa durch Zuschüsse oder Beiträge Dritter, in gleicher Höhe gedeckt. Die entsprechenden Haushaltsmittel stehen zur Verfügung. Eine wesentliche Klimarelevanz der Maßnahme wurde nicht festgestellt, weshalb keine Alternativenprüfung durchgeführt wurde. Der Entwurf sieht vor, dass der Ausschuss den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nimmt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration
- 7Einführung der verpflichtenden sprachlichen Vorkurse (ABC-Klassen) nach § 36 Abs. 9 Schulgesetz NRW - Sachstandsbericht und weiteres Vorgehen des SchulträgersZur Vorlage · 26/0417 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 26/0417 des Amtes für Bildung und Erziehung befasst sich mit der Einführung verpflichtender sprachlicher Vorkurse, der sogenannten ABC-Klassen, sowie des Förderkonzepts ABC-Plus. Diese Neuregelungen basieren auf dem 18. Schulrechtsänderungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen. Ziel ist die frühzeitige Förderung der deutschen Sprachkompetenz bei Kindern mit Sprachförderbedarf vor der Einschulung.
Im Rahmen der Neuregelung wird bei der Schulanmeldung festgestellt, ob ein erheblicher Sprachförderbedarf besteht. In solchen Fällen ist die Teilnahme an einem Vorkurs verpflichtend. Das Anmeldeverfahren für Grundschulen wird ab dem Schuljahr 2028/29 auf das vorangehende Frühjahr vorgezogen. Die Durchführung der Kurse kann in Grundschulen, Kindertageseinrichtungen oder an anderen geeigneten Orten erfolgen. Ergänzend ermöglicht das Konzept ABC-Plus eine dreijährige Schuleingangsphase für Kinder mit entsprechenden Lernvoraussetzungen.
Für den Schulträger ergeben sich durch die Maßnahme organisatorische Aufgaben, wie die Bereitstellung von Unterrichtsräumen, die Ausstattung mit Lernmitteln sowie die Organisation der Schülerbeförderung. Die pädagogische Durchführung und die Bereitstellung der Lehrkräfte liegen in der Verantwortung des Landes. Die finanziellen Auswirkungen für die Stadt sind derzeit noch nicht bezifferbar, da sie von der Anzahl der förderbedürftigen Kinder und der verfügbaren Raumkapazitäten abhängen. Ein landesweiter Belastungsausgleich für die entstehenden Kosten ist vorgesehen. Die Verwaltung soll nun gemeinsam mit dem Jugendamt und der Schulaufsichtsbehörde den Bedarf ermitteln und ein Umsetzungskonzept erarbeiten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration
- 14.09.2026 · Sitzung des Schulausschusses
- 14.09.2026 · Sitzung des Schulausschusses
- 8Familiengrundschulzentren (in Gladbeck "Familienschule") Ausweitung um zwei weitere Standorte durch Förderung des MSB (Neufassung der Förderrichtlinie speziell für Schulen im Rahmen des Startchancen-Programms)Zur Vorlage · 26/0416 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Startchancen-Programms des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen wird die Förderung von Familiengrundschulzentren in Gladbeck erweitert. Nachdem bereits seit 2021 die Pestalozzischule und die Regenbogenschule als sogenannte „Familienschulen“ gefördert werden, ist nun eine Ausweitung um zwei weitere Standorte vorgesehen.
Der Schulträger hatte im Rahmen eines Förderaufrufs Anträge für die Lambertischule, die Mosaikschule, die Südparkschule sowie die Wittringer Schule gestellt. Nach einem Teilablehnungsbescheid der Bezirksregierung wurden nach Abstimmung mit der zuständigen Schulaufsicht die Mosaikschule und die Wittringer Schule als Standorte für die Förderung ausgewählt. Ausschlaggebend für diese Entscheidung waren die sozialräumlichen Bedarfe, die vorhandenen Kooperationsstrukturen sowie die organisatorischen Voraussetzungen für eine zeitnahe Umsetzung.
Die Förderung umfasst Personalkosten für eine kommunale Koordinierungsstelle sowie für Leitungskräfte an den Zentren. Zudem werden Personal- und Sachkosten für Angebote zur Sprachbildung, Prävention und Elternberatung sowie Maßnahmen zur sozialen Vernetzung unterstützt. Die Finanzierung erfolgt als Projektförderung durch eine Anteilfinanzierung, bei der bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben durch das Land übernommen werden, während die Kommune einen Eigenanteil von mindestens 20 Prozent trägt. Für die kommunale Koordinierung soll eine befristete 0,5-Stelle geschaffen werden. Die endgültige Bewilligung durch die Bezirksregierung steht noch aus.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration
- 14.09.2026 · Sitzung des Schulausschusses
- 14.09.2026 · Sitzung des Schulausschusses
- 9a) Antrag der SPD-Ratsfraktion vom 08.09.2026 gem. § 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration hier: Einbürgerungspraxis in Gladbeck b) Stellungnahme der VerwaltungZur Vorlage · 26/0458 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration am 22. September 2026 liegt eine Beschlussvorlage zur Einbürgerungspraxis in Gladbeck vor. Hintergrund ist ein Antrag der SPD-Ratsfraktion, der statistische Daten und Informationen zum Verfahrensablauf sowie zur personellen Situation in der zuständigen Behörde einfordert.
Die Stellungnahme der Verwaltung legt dar, dass die Anzahl der gestellten Einbürgerungsanträge in den Jahren 2023 bis 2025 zwischen 521 und 558 lag. Die Quote der erfolgreich vollzogenen Einbürgerungen bewegte sich in diesem Zeitraum zwischen etwa 41 % und 65 %. Als Hauptgründe für Ablehnungen werden ein nicht gesicherter Lebensunterhalt, mangelndes Wissen zur freiheitlich demokratischen Grundordnung sowie nicht im Antrag angegebene Strafverfahren angeführt. Ein Vergleich mit anderen Kommunen im Kreis Recklinghausen oder Landesdurchschnitten ist laut Verwaltung aufgrund fehlender Vergleichszahlen nicht möglich.
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit bis zur Entscheidung beträgt derzeit drei bis sechs Monate. Die Verwaltung führt eine Verlängerung der Bearbeitungsdauer auf die komplexeren Prüfungsanforderungen infolge der Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts im Juni 2024 sowie auf einen gestiegenen Beratungsbedarf zurück.
Personell stehen in der Staatsangehörigkeitsbehörde derzeit zwei Stellen im gehobenen und drei Stellen im mittleren Dienst zur Verfügung, ergänzt durch eine Stelle aus dem Kommunalen Integrationsmanagement. Zwei befristete Stellen sind aktuell ausgeschrieben. Organisatorisch steht die Umstellung auf die E-Akte an, um die Effizienz der Arbeitsabläufe zu steigern.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration
- 10a) Antrag der SPD-Ratsfraktion vom 08.09.2026 gemäß § 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration hier: Prüfung alternativer Möglichkeiten zur Sicherstellung der vollständigen Erfassung der Wahlberechtigten b) Bericht der VerwaltungZur Vorlage · 26/0327 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration am 30. Juni 2026 wird über die Vorlage 26/0327 beraten. Gegenstand der Sitzung ist ein Antrag der SPD-Fraktion vom 8. September 2026, der eine Prüfung alternativer Möglichkeiten zur Sicherstellung der vollständigen Erfassung der Wahlberechtigten vorsieht. Der Antrag wurde gemäß der Geschäftsordnung des Ausschusses gestellt.
Zusätzlich liegt der Sitzung ein Bericht der Verwaltung vor. Die Vorlage ist im Zuständigkeitsbereich des Beigeordneten angesiedelt und wird dem Ausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt. Aus den Dokumenten geht hervor, dass durch die Bearbeitung des Antrags keine finanziellen Auswirkungen entstehen und keine wesentliche Klimarelevanz vorliegt. Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Ausschuss den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nimmt. Federführend für die Vorlage ist das Amt für Migration und Zusammenleben.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration
- 11Beschlusscontrolling für das 1. Halbjahr 2026Zur Vorlage · 26/0378 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 26/0378 des Amts für Migration und Zusammenleben dient der Information des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration. Gegenstand der Vorlage ist das Beschlusscontrolling für das erste Halbjahr 2026.
Mit der Vorlage wird die entsprechende Beschlusscontrollliste vorgelegt, die als Anlage zum Dokument beigefügt ist. Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Ausschuss die Liste zur Kenntnis nimmt.
Aus finanzieller Sicht sind durch die Vorlage keine Auswirkungen zu verzeichnen. Zudem wird festgehalten, dass keine wesentliche Klimarelevanz vorliegt, weshalb eine Durchführung einer Haupt- und Alternativenprüfung nicht erforderlich war. Die Vorlage wurde im Auftrag der Bürgermeisterin durch den zuständigen Beigeordneten erstellt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration
- 12Berichte aus den Ausschüssen
- 13Anfragen nach § 17 der Geschäftsordnung für den Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
- 14Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden
- 15Mitteilungen des Dezernenten