Einführung der verpflichtenden sprachlichen Vorkurse (ABC-Klassen) nach § 36 Abs. 9 Schulgesetz NRW - Sachstandsbericht und weiteres Vorgehen des Schulträgers
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 26/0417 des Amtes für Bildung und Erziehung befasst sich mit der Einführung verpflichtender sprachlicher Vorkurse, der sogenannten ABC-Klassen, sowie des Förderkonzepts ABC-Plus. Diese Neuregelungen basieren auf dem 18. Schulrechtsänderungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen. Ziel ist die frühzeitige Förderung der deutschen Sprachkompetenz bei Kindern mit Sprachförderbedarf vor der Einschulung.
Im Rahmen der Neuregelung wird bei der Schulanmeldung festgestellt, ob ein erheblicher Sprachförderbedarf besteht. In solchen Fällen ist die Teilnahme an einem Vorkurs verpflichtend. Das Anmeldeverfahren für Grundschulen wird ab dem Schuljahr 2028/29 auf das vorangehende Frühjahr vorgezogen. Die Durchführung der Kurse kann in Grundschulen, Kindertageseinrichtungen oder an anderen geeigneten Orten erfolgen. Ergänzend ermöglicht das Konzept ABC-Plus eine dreijährige Schuleingangsphase für Kinder mit entsprechenden Lernvoraussetzungen.
Für den Schulträger ergeben sich durch die Maßnahme organisatorische Aufgaben, wie die Bereitstellung von Unterrichtsräumen, die Ausstattung mit Lernmitteln sowie die Organisation der Schülerbeförderung. Die pädagogische Durchführung und die Bereitstellung der Lehrkräfte liegen in der Verantwortung des Landes. Die finanziellen Auswirkungen für die Stadt sind derzeit noch nicht bezifferbar, da sie von der Anzahl der förderbedürftigen Kinder und der verfügbaren Raumkapazitäten abhängen. Ein landesweiter Belastungsausgleich für die entstehenden Kosten ist vorgesehen. Die Verwaltung soll nun gemeinsam mit dem Jugendamt und der Schulaufsichtsbehörde den Bedarf ermitteln und ein Umsetzungskonzept erarbeiten.
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