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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohner:innen nach § 15 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 2Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 3Genehmigung der Tagesordnung
- 4Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses am 22.06.2026
- 5Ratsgymnasium Gladbeck: Hauptpreis beim landesweiten Wettbewerb "Shalom" 2025/26Zur Vorlage · 26/0427 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 26/0427 des Amts für Bildung und Erziehung informiert den Schulausschuss über den Erfolg des Ratsgymnasiums Gladbeck beim landesweiten Wettbewerb „Shalom – jüdisches Leben heute“ für den Zeitraum 2025/26. Eine Schülergruppe aus der neunten Klasse wurde für das Spiel „Shalompoly“, welches sich mit jüdischen Festen und Bräuchen befasst, mit dem Hauptpreis ausgezeichnet. Die Auszeichnung umfasst ein Preisgeld in Höhe von 12.000 Euro, welches für eine Gedenkstättenfahrt in Zusammenarbeit mit dem Verein Denk!Dran verwendet werden soll. Zudem erhält die Schule eine Skulptur, die für ein Jahr in den Schulräumlichkeiten ausgestellt wird.
Der Wettbewerb wird vom Ministerium für Schule und Bildung sowie der Bezirksregierung Münster durchgeführt. Die Preisverleihung fand im Juni 2026 im Landtag in Düsseldorf statt. Die Vorlage führt zudem aus, dass bereits im März 2026 ein weiterer Beitrag des Religionskurses mit dem Dr. Selig S. Auerbach-Preis der Gesellschaft für christlich-jüdische Zusammenarbeit Recklinghausen ausgezeichnet wurde. Die Schule engagiert sich in verschiedenen Projekten gegen Antisemitismus und für interreligiösen Dialog, unter anderem durch Gedenkveranstaltungen, die Pflege von Stolpersteinen und die Zusammenarbeit mit lokalen Vereinen. Der Schulausschuss wird gebeten, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.
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Beratungsfolge
- 14.09.2026 · Sitzung des Schulausschusses
- 6Familiengrundschulzentren (in Gladbeck "Familienschule") Ausweitung um zwei weitere Standorte durch Förderung des MSB (Neufassung der Förderrichtlinie speziell für Schulen im Rahmen des Startchancen-Programms)Zur Vorlage · 26/0416 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Startchancen-Programms des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen wird die Förderung von Familiengrundschulzentren in Gladbeck erweitert. Nachdem bereits seit 2021 die Pestalozzischule und die Regenbogenschule als sogenannte „Familienschulen“ gefördert werden, ist nun eine Ausweitung um zwei weitere Standorte vorgesehen.
Der Schulträger hatte im Rahmen eines Förderaufrufs Anträge für die Lambertischule, die Mosaikschule, die Südparkschule sowie die Wittringer Schule gestellt. Nach einem Teilablehnungsbescheid der Bezirksregierung wurden nach Abstimmung mit der zuständigen Schulaufsicht die Mosaikschule und die Wittringer Schule als Standorte für die Förderung ausgewählt. Ausschlaggebend für diese Entscheidung waren die sozialräumlichen Bedarfe, die vorhandenen Kooperationsstrukturen sowie die organisatorischen Voraussetzungen für eine zeitnahe Umsetzung.
Die Förderung umfasst Personalkosten für eine kommunale Koordinierungsstelle sowie für Leitungskräfte an den Zentren. Zudem werden Personal- und Sachkosten für Angebote zur Sprachbildung, Prävention und Elternberatung sowie Maßnahmen zur sozialen Vernetzung unterstützt. Die Finanzierung erfolgt als Projektförderung durch eine Anteilfinanzierung, bei der bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben durch das Land übernommen werden, während die Kommune einen Eigenanteil von mindestens 20 Prozent trägt. Für die kommunale Koordinierung soll eine befristete 0,5-Stelle geschaffen werden. Die endgültige Bewilligung durch die Bezirksregierung steht noch aus.
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Beratungsfolge
- 22.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration
- 22.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration
- 14.09.2026 · Sitzung des Schulausschusses
- 14.09.2026 · Sitzung des Schulausschusses
Zur Vorlage · 26/0416 · Mitteilungsvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
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Im Rahmen des Startchancen-Programms des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen wird die Förderung von Familiengrundschulzentren in Gladbeck erweitert. Nachdem bereits seit 2021 die Pestalozzischule und die Regenbogenschule als sogenannte „Familienschulen“ gefördert werden, ist nun eine Ausweitung um zwei weitere Standorte vorgesehen.
Der Schulträger hatte im Rahmen eines Förderaufrufs Anträge für die Lambertischule, die Mosaikschule, die Südparkschule sowie die Wittringer Schule gestellt. Nach einem Teilablehnungsbescheid der Bezirksregierung wurden nach Abstimmung mit der zuständigen Schulaufsicht die Mosaikschule und die Wittringer Schule als Standorte für die Förderung ausgewählt. Ausschlaggebend für diese Entscheidung waren die sozialräumlichen Bedarfe, die vorhandenen Kooperationsstrukturen sowie die organisatorischen Voraussetzungen für eine zeitnahe Umsetzung.
Die Förderung umfasst Personalkosten für eine kommunale Koordinierungsstelle sowie für Leitungskräfte an den Zentren. Zudem werden Personal- und Sachkosten für Angebote zur Sprachbildung, Prävention und Elternberatung sowie Maßnahmen zur sozialen Vernetzung unterstützt. Die Finanzierung erfolgt als Projektförderung durch eine Anteilfinanzierung, bei der bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben durch das Land übernommen werden, während die Kommune einen Eigenanteil von mindestens 20 Prozent trägt. Für die kommunale Koordinierung soll eine befristete 0,5-Stelle geschaffen werden. Die endgültige Bewilligung durch die Bezirksregierung steht noch aus.
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Beratungsfolge
- 22.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration
- 22.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration
- 14.09.2026 · Sitzung des Schulausschusses
- 14.09.2026 · Sitzung des Schulausschusses
- 7Mittagsverpflegung an den Gladbecker Grundschulen - Sachstandsbericht und Prüfung verschiedener Modelle zur finanziellen Entlastung von FamilienZur Vorlage · 26/0443 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 26/0443 zum Sachstandsbericht der Mittagsverpflegung an Gladbecker Grund- und weiterführenden Schulen dient der Kenntnahme im Schulausschuss. Gegenstand der Vorlage ist die Prüfung von Modellen zur finanziellen Entlastung von Familien sowie die Sicherstellung der Versorgung im Hinblick auf den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2026/27.
An den Grundschulen liegen die monatlichen Elternbeiträge zwischen 55 € und 69,50 €. Für das Schuljahr 2024/25 beliefen sich die Gesamtkosten für 1.631 Kinder auf rund 1.490.000 €, wobei die Stadt Gladbeck nach Abzug von Landesfördermitteln einen Anteil von etwa 339.000 € trägt. Der Durchschnittspreis pro Mahlzeit beträgt hier 3,20 €. An weiterführenden Schulen sind 623 Schüler registriert, was Kosten von etwa 407.442 € bei einem Durchschnittspreis von 5,45 € pro Mahlzeit entspricht. Im Schuljahr 2025/26 wurden für 1.223 Kinder Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) zur Kostenbefreiung ausgezahlt. Insgesamt wurden durch den Bund knapp 1 Mio. € an BuT-Förderung erstattet.
Zur Entlastung von Familien werden zwei Varianten geprüft. Variante 1 sieht eine vollständige Kostenübernahme vor, die sich jährlich auf bis zu knapp 1,9 Mio. € belaufen würde. Variante 2 behält das bestehende System bei, in dem die Stadt Gladbeck bereits für das Schuljahr 2024/25 einen Betrag von 339.000 € leistet. Die Verwaltung bewertet die Beibehaltung des bestehenden Systems als sachgerechter und wirtschaftlicher.
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- 14.09.2026 · Sitzung des Schulausschusses
- 8Erweiterung der Josefschule zur Sicherstellung der Dreizügigkeit sowie Umsetzung des Rechtsanspruches Ganztagsbetreuung durch den Offenen GanztagZur Vorlage · 26/0433 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes für Bildung und Erziehung sieht eine stufenweise bauliche Erweiterung der Josefschule vor. Hintergrund ist die Schulentwicklungsplanung, nach der sich die Schule von einer zweizügigen zu einer dauerhaft dreizügigen Grundschule entwickelt. Zudem soll die bauliche Struktur den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung sowie den Ausbau des Offenen Ganztages unterstützen.
Für das Schuljahr 2027/2028 ist die Schaffung von kurzfristigen Kapazitäten vorgesehen. Um die Unterrichtsversorgung von drei Eingangsklassen sicherzustellen, sollen ein Klassenraum mit 60 m² sowie zwei Differenzierungsräume mit insgesamt 50 m² errichtet werden.
Für das Schuljahr 2028/2029 ist eine mittelfristige Erweiterung geplant, die einen Gesamtbedarf von etwa 450 m² umfasst. Diese Phase beinhaltet bauliche Veränderungen im Bestand, wie die Schaffung einer Verbindungstür, eines Sichtfensters sowie die Umstrukturierung des Verwaltungstraktes. Darüber hinaus sollen eine Mensa mit Nebenräumen, zwei zusätzliche Klassenräume, ein multifunktionaler Plusraum sowie weitere Differenzierungsräume entstehen. Die Planung sieht zudem die pädagogische Nutzung von Verkehrsflächen als Lernbereiche vor.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Voraussetzungen für die kurzfristigen Maßnahmen zum Schuljahr 2027/2028 zu schaffen und die Planung für die mittelfristige Erweiterung zum Schuljahr 2028/2029 aufzunehmen. Die Bereitstellung der erforderlichen Planungs- und Haushaltsmittel ist Bestandteil des Beschlussentwurfs. Die genauen finanziellen Auswirkungen werden im Zuge der weiteren Entwurfsplanung ermittelt.
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- 14.09.2026 · Sitzung des Schulausschusses
- 9Integrierte Strategie zur Umsetzung des Startchancen-Programms und der Schul-IT Ausstattungsplanung in der Stadt Gladbeck & Pestalozzischule: Projekt zur Umsetzung des Ganztags im BestandZur Vorlage · 26/0418 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 26/0418 des Schulausschusses behandelt den aktuellen Sachstand von drei Projekten, die die Stadt Gladbeck in Zusammenarbeit mit der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH im Rahmen des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans durchführt.
Das erste Projekt umfasst die Entwicklung einer Rahmenkonzeption für sieben Schulen im Rahmen des Startchancen-Programms. Die Schwerpunkte liegen auf der Sprachförderung, der Reduzierung von Lernrückständen sowie dem Umgang mit personellen Engpässen. Ein Umsetzungsfahrplan sowie die Rahmenkonzeption sollen bis Ende November 2026 vorliegen.
Im zweiten Projekt wird eine Schul-IT-Ausstattungsplanung erstellt, die als Grundlage für eine künftige Medienentwicklungsplanung dient. Hierfür wurde eine Online-Erhebung an allen 17 Schulen durchgeführt, deren Ergebnisse im September 2026 zur Validierung von Leitplanken genutzt werden sollen.
Das dritte Projekt befasst sich mit der Entwicklung eines integrierten Ganztagskonzepts für die Pestalozzischule, um die baulichen Voraussetzungen für den Ganztagsbetrieb ab dem Schuljahr 26/27 zu sichern. Ein multifunktionales Nutzungskonzept wurde bereits entwickelt, wobei die bestehende Raumorganisation des historischen Gebäudes weitgehend übernommen werden kann. Es wurde jedoch ein Flächenbedarf identifiziert, der mittelfristig durch einen Neubau für eine Mensa, eine Küche und Verwaltungsflächen ausgeglichen werden soll. Eine Präsentation zur Konkretisierung der Raumnutzung und Ausstattung ist für Anfang September vorgesehen. Laut Vorlage ergeben sich aus diesen Maßnahmen keine finanziellen Auswirkungen oder wesentlichen Klimarelevanzen. Der Schulausschuss wird gebeten, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.
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- 14.09.2026 · Sitzung des Schulausschusses
- 10Sofortprogramm für die Aufwertung von SchultoilettenZur Vorlage · 26/0429 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Schulausschuss der Stadt Gladbeck wird über ein Sofortprogramm zur Aufwertung von Schultoiletten beraten. Die Vorlage basiert auf einem gemeinsamen Antrag der SPD- und CDU-Fraktionen zum Haushalt 2026, der Mittel in Höhe von 250.000 Euro für die Sanierung von Schulhöfen und Sanitäranlagen vorsieht.
Im Rahmen einer Begehung aller 241 Schultoiletten in Gladbeck hat das Amt für Immobilienwirtschaft den Zustand der Anlagen hinsichtlich Hygiene, Geruch, Technik und baulicher Substanz erfasst. Auf Grundlage einer prozentualen Bewertung des Ist-Zustandes sollen notwendige Maßnahmen nach Dringlichkeit priorisiert werden. Als kurzfristig umsetzbare Sofortmaßnahmen sind Maßnahmen zur Verbesserung der Optik und der Geruchssituation vorgesehen. Dazu gehören Intensivreinigungen, Anstrich- und Verputzarbeiten, das Anbringen von WC-Brillen sowie das Aufbringen von graffitiresistenten Folierungen an Kabinenwänden. Parallel dazu werden Methoden wie der Einsatz von Ozongeräten oder spezieller Reinigungsmittel getestet.
An der Ingeborg-Drewitz-Gesamtschule soll ein Prozess initiiert werden, an dem der Kinder- und Jugendbeauftragte der Stadt, der Jugendrat sowie die Schulleitung und Lehrkräfte beteiligt sind. Die Kosten für die Maßnahmen werden derzeit ermittelt, wobei die bereitgestellten Haushaltsmittel von 250.000 Euro zur Verfügung stehen. Der Beschlussentwurf sieht die Zustimmung des Schulausschusses zur beschriebenen Vorgehensweise vor.
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Beratungsfolge
- 14.09.2026 · Sitzung des Schulausschusses
- 11Einführung der verpflichtenden sprachlichen Vorkurse (ABC-Klassen) nach § 36 Abs. 9 Schulgesetz NRW - Sachstandsbericht und weiteres Vorgehen des SchulträgersZur Vorlage · 26/0417 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 26/0417 des Amtes für Bildung und Erziehung befasst sich mit der Einführung verpflichtender sprachlicher Vorkurse, der sogenannten ABC-Klassen, sowie des Förderkonzepts ABC-Plus. Diese Neuregelungen basieren auf dem 18. Schulrechtsänderungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen. Ziel ist die frühzeitige Förderung der deutschen Sprachkompetenz bei Kindern mit Sprachförderbedarf vor der Einschulung.
Im Rahmen der Neuregelung wird bei der Schulanmeldung festgestellt, ob ein erheblicher Sprachförderbedarf besteht. In solchen Fällen ist die Teilnahme an einem Vorkurs verpflichtend. Das Anmeldeverfahren für Grundschulen wird ab dem Schuljahr 2028/29 auf das vorangehende Frühjahr vorgezogen. Die Durchführung der Kurse kann in Grundschulen, Kindertageseinrichtungen oder an anderen geeigneten Orten erfolgen. Ergänzend ermöglicht das Konzept ABC-Plus eine dreijährige Schuleingangsphase für Kinder mit entsprechenden Lernvoraussetzungen.
Für den Schulträger ergeben sich durch die Maßnahme organisatorische Aufgaben, wie die Bereitstellung von Unterrichtsräumen, die Ausstattung mit Lernmitteln sowie die Organisation der Schülerbeförderung. Die pädagogische Durchführung und die Bereitstellung der Lehrkräfte liegen in der Verantwortung des Landes. Die finanziellen Auswirkungen für die Stadt sind derzeit noch nicht bezifferbar, da sie von der Anzahl der förderbedürftigen Kinder und der verfügbaren Raumkapazitäten abhängen. Ein landesweiter Belastungsausgleich für die entstehenden Kosten ist vorgesehen. Die Verwaltung soll nun gemeinsam mit dem Jugendamt und der Schulaufsichtsbehörde den Bedarf ermitteln und ein Umsetzungskonzept erarbeiten.
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Beratungsfolge
- 22.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration
- 22.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration
- 14.09.2026 · Sitzung des Schulausschusses
- 14.09.2026 · Sitzung des Schulausschusses
Zur Vorlage · 26/0417 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 26/0417 des Amtes für Bildung und Erziehung befasst sich mit der Einführung verpflichtender sprachlicher Vorkurse, der sogenannten ABC-Klassen, sowie des Förderkonzepts ABC-Plus. Diese Neuregelungen basieren auf dem 18. Schulrechtsänderungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen. Ziel ist die frühzeitige Förderung der deutschen Sprachkompetenz bei Kindern mit Sprachförderbedarf vor der Einschulung.
Im Rahmen der Neuregelung wird bei der Schulanmeldung festgestellt, ob ein erheblicher Sprachförderbedarf besteht. In solchen Fällen ist die Teilnahme an einem Vorkurs verpflichtend. Das Anmeldeverfahren für Grundschulen wird ab dem Schuljahr 2028/29 auf das vorangehende Frühjahr vorgezogen. Die Durchführung der Kurse kann in Grundschulen, Kindertageseinrichtungen oder an anderen geeigneten Orten erfolgen. Ergänzend ermöglicht das Konzept ABC-Plus eine dreijährige Schuleingangsphase für Kinder mit entsprechenden Lernvoraussetzungen.
Für den Schulträger ergeben sich durch die Maßnahme organisatorische Aufgaben, wie die Bereitstellung von Unterrichtsräumen, die Ausstattung mit Lernmitteln sowie die Organisation der Schülerbeförderung. Die pädagogische Durchführung und die Bereitstellung der Lehrkräfte liegen in der Verantwortung des Landes. Die finanziellen Auswirkungen für die Stadt sind derzeit noch nicht bezifferbar, da sie von der Anzahl der förderbedürftigen Kinder und der verfügbaren Raumkapazitäten abhängen. Ein landesweiter Belastungsausgleich für die entstehenden Kosten ist vorgesehen. Die Verwaltung soll nun gemeinsam mit dem Jugendamt und der Schulaufsichtsbehörde den Bedarf ermitteln und ein Umsetzungskonzept erarbeiten.
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Beratungsfolge
- 22.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration
- 22.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration
- 14.09.2026 · Sitzung des Schulausschusses
- 14.09.2026 · Sitzung des Schulausschusses
- 12Berichtswesen; Beschluss-Controlling-Beschlussliste 1. Halbjahr 2026 Beschlüsse in öffentlicher SitzungZur Vorlage · 26/0414 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 26/0414 des Amtes für Bildung und Erziehung liegt dem Schulausschuss zur Kenntnisnahme vor. Gegenstand der Vorlage ist das Berichtswesen im Rahmen des Beschluss-Controllings, konkret die Beschlussliste für das erste Halbjahr 2026 bezüglich der in öffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüsse.
Die Vorlage dient der Information über die im betreffenden Zeitraum getroffenen Entscheidungen. Aus den Dokumenten geht hervor, dass durch die Vorlage keine finanziellen Auswirkungen entstehen und keine wesentliche Klimarelevanz vorliegt, weshalb keine Alternativenprüfung durchgeführt wurde. Der Entwurf sieht vor, dass der Schulausschuss die beigefügte Beschlussliste zur Kenntnis nimmt. Die Zuständigkeit für die Vorlage liegt beim zuständigen Beigeordneten.
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Beratungsfolge
- 14.09.2026 · Sitzung des Schulausschusses
- 13Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 14Mitteilungen der Ausschussvorsitzenden
- 15Mitteilungen des Dezernenten
- 16Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRWnicht öffentlich
- 17Genehmigung der Tagesordnungnicht öffentlich
- 18Niederschrift über die nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses am 22.06.2026nicht öffentlich
- 19Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüssenicht öffentlich
- 20Mitteilungen der Ausschussvorsitzendennicht öffentlich
- 21Mitteilungen des Dezernentennicht öffentlich