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Beschlussvorlage

Kindergartenbedarfsplanung

09/0019 Jugendhilfeausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 09/0019 des Jugendhilfeausschusses befasst sich mit der Kindergartenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2009/10 in Gladbeck. Gegenstand der Planung ist die Festlegung von Gruppenformen und Betreuungsumfängen unter Berücksichtigung der Kinderzahlen sowie die Verbesserung des Angebots für Kinder unter drei Jahren. Die rechtliche Grundlage bildet das Kinderbildungsgesetz, welches drei Gruppenformen mit wöchentlichen Betreuungszeiten von 25, 35 und 45 Stunden vorsieht. Für das Kindergartenjahr 2009/10 wird eine Nachfragequote für drei- bis sechsjährige Kinder von 98 Prozent festgesetzt. Das Angebot für einjährige und jüngere Kinder ist auf fünf spezifische Einrichtungen begrenzt.

Die statistische Auswertung der Versorgungssituation zeigt für die Altersgruppe der drei- bis sechsjährigen Kinder eine Gesamtstadt-Versorgungsquote von 98,7 Prozent, was 1.970 Plätzen für 2.037 Kinder entspricht. Bei den zwei- bis dreijährigen Kindern sowie bei den Einjährigen besteht laut Vorlage ein Fehlbedarf an Plätzen.

Die Finanzierung der Tageseinrichtungen erfolgt über das KiBiz-System mit kind- und gruppenformbezogenen Pauschalen. Die Kosten für die städtische Finanzierung steigen von 11.962.951 Euro im Zeitraum 2008/09 auf 12.430.736 Euro im Zeitraum 2009/10, was einem Anstieg des städtischen Aufwands um 150.291 Euro entspricht. Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss der dargestellten Planung zustimmt. Die Vorlage wurde im Auftrag des Bürgermeisters durch den zuständigen Beigeordneten erstellt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 196 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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