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Beschlussvorlage

Kindergartenbedarfsplanung

15/0089 Jugendhilfeausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 15/0089 des Jugendhilfeausschusses befasst sich mit der Kindergartenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2015/2016 in Gladbeck. Gegenstand der Planung ist die jährliche Mittelanmeldung gegenüber dem Land gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Kita-Verordnung. Die Planung umfasst die Festlegung von Gruppenformen und Betreuungsumfängern von 25, 35 und 45 Stunden wöchentlich auf Basis aktueller Kinderzahlen. Als Stichtag für die Alterszuordnung dient der 1. November des jeweiligen Kindergartenjahres, wobei für die Altersgruppe der drei- bis sechsjährigen Kinder eine Nachfragequote von 98 Prozent festgesetzt wurde.

Die Daten zeigen für die Stadt eine unterschiedliche Versorgungssituation. Während der Versorgungsgrad für 3- bis 6-Jährige bei 95,2 Prozent liegt, besteht bei den einjährigen Kindern ein Fehlbedarf, da für 592 Kinder lediglich 67 Plätze zur Verfügung stehen. Auch bei den zweijährigen Kindern ist eine Versorgungslücke von 54,8 Prozent zu verzeichnen. In den Wohnbereichen Butendorf, Brauck und Rosenhügel wird ein Mangel von 80 Kindergartenplätzen für Kinder über drei Jahren ausgewiesen, wobei zusätzliche Kapazitäten durch kirchliche Träger zur Deckung des Bedarfs vorgesehen sind.

Die Finanzierung der Einrichtungen erfolgt über Pauschalen des Landes. Die prognostizierten Kosten für die Kindertageseinrichtungen steigen von 12.732.530 Euro im Zeitraum 2010/2011 auf 16.190.285 Euro für das Jahr 2015/2016. Der Jugendhilfeausschuss soll den dargestellten Planungen zustimmen.

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