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Beschlussvorlage

Änderung der Förderrichtlinien von Solarkollektoren

09/0163 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 09/0163 des Bürgermeisterbüros sieht eine Änderung der Richtlinien zur Förderung von Solarkollektoranlagen im Stadtgebiet Gladbeck vor. Die Verwaltung schlägt vor, die bestehende Fassung vom 1. Januar 2002 rückwirkend zum 1. Januar 2009 anzupassen.

Im Rahmen der vorgeschlagenen Änderung soll in § 5 die Möglichkeit, das Inbetriebnahmeprotokoll der ELE GmbH als Ersatz für vorgenannte Nachweise vorzulegen, ersatzlos gestrichen werden. Zudem soll § 6 eine neue Fassung zur Ermittlung des Zuschussbetrages erhalten. Demnach beträgt der Zuschuss für Altbauten 120 Euro pro Quadratmeter installierter effektiver Kollektorfläche und für Neubauten 80 Euro pro Quadratmeter. Der ermittelte Betrag ist auf volle 50 Euro aufzurunden, wobei die maximale Förderhöhe pro Anlage auf 800 Euro begrenzt ist.

Die Vorlage geht auf vorangegangene Beratungen im Umweltausschuss sowie im Haupt- und Finanzausschuss zurück, bei denen eine Entscheidung über die Anpassung der Förderrichtlinien zunächst vertagt worden war. Der Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, den vorgeschlagenen Beschluss anzunehmen. Finanzielle Auswirkungen der Änderung werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.

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