Änderung der Förderrichtlinien von Solarkollektoren
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 09/0163 des Bürgermeisterbüros sieht eine Änderung der Richtlinien zur Förderung von Solarkollektoranlagen im Stadtgebiet Gladbeck vor. Die Verwaltung schlägt vor, die bestehende Fassung vom 1. Januar 2002 rückwirkend zum 1. Januar 2009 anzupassen.
Im Rahmen der vorgeschlagenen Änderung soll in § 5 die Möglichkeit, das Inbetriebnahmeprotokoll der ELE GmbH als Ersatz für vorgenannte Nachweise vorzulegen, ersatzlos gestrichen werden. Zudem soll § 6 eine neue Fassung zur Ermittlung des Zuschussbetrages erhalten. Demnach beträgt der Zuschuss für Altbauten 120 Euro pro Quadratmeter installierter effektiver Kollektorfläche und für Neubauten 80 Euro pro Quadratmeter. Der ermittelte Betrag ist auf volle 50 Euro aufzurunden, wobei die maximale Förderhöhe pro Anlage auf 800 Euro begrenzt ist.
Die Vorlage geht auf vorangegangene Beratungen im Umweltausschuss sowie im Haupt- und Finanzausschuss zurück, bei denen eine Entscheidung über die Anpassung der Förderrichtlinien zunächst vertagt worden war. Der Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, den vorgeschlagenen Beschluss anzunehmen. Finanzielle Auswirkungen der Änderung werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 159 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 92303100165
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20090417073600
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rat
- Planfeststellung für den Bau der A 52 vom AK Essen-Nord (B 224) bis AK Essen/Gladbeck, im Abschnitt Teil 01: AK Essen-Nord (B 224) südlich AK Essen-Gladbeck (Stadtgrenze Bottrop/Gladbeck) von Bau-km 0+000 bis Bau-km 3+625,072 in den Städten Essen und Bottrop sowie in den Gemeinden Hünxe und Schermbeck hier: Stellungnahme der Stadt Gladbeck im Rahmen des Anhörungsverfahren 25.03.2009
- Dringlichkeitsantrag gem. § 48 Abs. 1 Satz 5 GO der SPD-Ratsfraktion ' Bauvorhaben auf dem Grundstück des Gesundheitsamtes' 03.04.2009
- Dringlichkeitsantrag gem. § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW der SPD-Ratsfraktion 'Resolution zum Kommunalwahltermin' 03.04.2009
- Planfeststellung für den Bau der A 52 vom AK Essen-Nord (B 224) bis AK Essen/Gladbeck, im Abschnitt Teil 01: AK Essen-Nord (B 224) - südlich AK Essen/Gladbeck (Stadtgrenze Bottrop/Gladbeck) von Bau-km 0+000 bis Bau-km 3+625,072 in den Städten Essen und Bottrop sowie in den Gemeinden Hünxe und Schermbeck hier: Stellungnahme der Stadt Gladbeck im Rahmen des Anhörungsverfahren 09.03.2009
- Bebauungsplan Nr. 16 Gebiet: Schürenkampstraße / B 224 hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) 08.04.2009
- Integriertes Handlungskonzept für das Projekt Integrierte Stadtentwicklung Gladbeck-Mitte 1. Statusbericht 2. Förmliche Festlegung des Stadterneuerungsgebietes Gladbeck-Mitte 08.04.2009