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Beschlussvorlage

Innovationszentrum Wiesenbusch Gladbeck Betriebsgesellschaft mbH; hier: Neubestellung eines Vertreters für die Gesellschafterversammlung

09/0032 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Gladbeck beabsichtigt, einen neuen Vertreter für die Gesellschafterversammlung der Innovationszentrum Wiesenbusch Gladbeck Betriebsgesellschaft mbH zu bestellen. Die Stadt ist Gesellschafterin der genannten Gesellschaft.

Die Notwendigkeit dieser Neubesetzung ergibt sich aus dem Ausscheiden des bisherigen Vertreters, der sein Mandat zum 11. Dezember 2008 niedergelegt hat. Gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (§ 113 Abs. 2 Satz 1 GO NRW) ist die Stadt als Gemeinde verpflichtet, einen vom Rat bestellten Vertreter in den Organen juristischer Personen zu benennen, an denen sie unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist.

Die Durchführung der Wahl soll nach den Vorgaben des § 50 Abs. 2 GO NRW erfolgen. Dieser sieht vor, dass Wahlen durch offene Abstimmung oder durch Abgabe von Stimmzetteln vollzogen werden. Eine Person gilt als gewählt, wenn sie mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Im Falle eines Gleichstands zwischen den beiden Stimmenstärksten findet eine engere Wahl statt, wobei bei weiterer Stimmgleichheit das Los entscheidet.

Mit der Neubesetzung der Vertretung in der Gesellschafterversammlung sind laut der vorliegenden Beschlussvorlage keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt verbunden. Der Entwurf sieht vor, dass der Rat eine Person zur Vertretung der Stadt Gladbeck in der Betriebsgesellschaft bestimmt.

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