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Beschlussvorlage

Konjunkturprogramm der Bundesregierung 1. Bericht der Verwaltung 2. Vorschlag gem. § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse der CDU-Ratsfraktion vom 15.01.2009 - Konsequenzen aus dem Konjunkturpaket II der Bundesregierung vom 14.01.2009 - 3. Vorschlag gem. § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse der SPD-Ratsfraktion vom 19.01.2009 - Auswirkungen des zweiten Konjunkturprogramms der Bundesregierung auf die Stadt Gladbeck -

09/0089 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 09/0089 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit den Auswirkungen des Konjunkturpakets II der Bundesregierung auf die Stadt Gladbeck. Auf Grundlage der Vereinbarung zwischen der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden zum Zukunftsinvestitionsgesetz fließen Mittel für Investitionen in die kommunale Infrastruktur sowie in den Bereich Bildung.

Nach einer Modellrechnung rechnet die Stadt Gladbeck mit Zuweisungen in Höhe von insgesamt rund 8,3 Millionen Euro. Davon entfallen 5,15 Millionen Euro auf den Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur und 3,19 Millionen Euro auf den Bereich Infrastruktur. Die Umsetzung der kommunalen Eigenanteile erfolgt vorerst über einen Sonderfonds des Landes, wobei die Rückzahlung der kommunalen Anteile ab dem Jahr 2012 in zehn Jahresraten erfolgen soll.

Im Bereich der Bildungsinfrastruktur sind unter anderem die Umsetzung einer Ganztagsoffenive am Heisenberg-Gymnasium, die Vernetzung von Schulen, energetische Maßnahmen in Schulen und Kindergärten sowie eine Fassadensanierung an der Anne-Frank-Realschule vorgesehen. Im Bereich der allgemeinen Infrastruktur ist das Vorziehen der Erweiterung der Feuer- und Rettungswache von den Planjahren 2011/2012 auf das Jahr 2010 sowie die Installation einer Photovoltaikanlage auf der Feuerwache geplant. Zudem sind Erneuerungen der Stadtteilplätze in Zweckel, Sanierungen von Spielplätzen und Bolzplätzen vorgesehen. Maßnahmen des klassischen Straßenbaus sind nach den vorliegenden Bestimmungen nicht zuwendungsfähig. Der Entwurf sieht die Beschlussfassung der beigefügten Projektlisten vor.

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