Bebauungsplan Nr. 106 Gebiet: Kleingartenanlage Bergstraße hier: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 09/0173 des Amts für Stadtplanung und Bauaufsicht sieht die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 106 im Gebiet der Kleingartenanlage Bergstraße vor. Der ursprüngliche Aufstellungsbeschluss wurde durch den Rat der Stadt Gladbeck am 1. Juli 1993 gefasst, mit dem Ziel, den Versorgungsbestand an Kleingärten im nördlichen Stadtgebiet zu verbessern.
Nach Angaben der Verwaltung wurde die Fläche aufgrund einer geringen Nachfrage nach Kleingärten bisher nicht entwickelt. Der Bedarf im Stadtgebiet konnte durch bestehende Anlagen an der Schulstraße sowie im Stadtgarten Frochtwinkel abgedeckt werden. Da seit dem ursprünglichen Beschluss keine weiteren Verfahrensschritte für den Bebauungsplan durchgeführt wurden, ist eine Aufhebung vorgesehen. Eine Fortsetzung des Verfahrens würde neue Beschlüsse auf der aktuellen Rechtsgrundlage erfordern.
Die Fläche der geplanten Kleingartenanlage Bergstraße ist im Flächennutzungsplan der Stadt Gladbeck als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Dauerkleingärten ausgewiesen. Eine bedarfsgerechte Neuaufstellung des Bebauungsplanes wird als jederzeit möglich beschrieben. Mit der Aufhebung des Beschlusses vom 1. Juli 1993 entstehen keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt. Der Entwurf sieht vor, dass der Stadtplanungs- und Bauausschuss die Aufhebung des genannten Beschlusses festlegt.
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