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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 103 Gebiet: Brauckstraße / Hartmannshof hier: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses

09/0172

✦ KI-Zusammenfassung

Der Stadtplanungs- und Bauausschuss der Stadt Gladbeck wird über die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 103 im Gebiet Brauckstraße / Hartmannshof beraten. Der Rat der Stadt Gladbeck hatte bereits am 11. Juli 1991 den Beschluss gefasst, das Verfahren für dieses Gebiet einzuleiten. Ziel war es, die Flächen westlich des Hartmannshofes und südlich der Brauckstraße als Wohnbaufläche zur Erweiterung des Siedlungsraumes zu nutzen.

Im Rahmen des IBA-Wettbewerbes „Energiesparendes Bauen – umweltbewusst Wohnen“ war eine Überplanung mit zukunftsorientierten Bauformen für Einfamilien-, Reihen- und Mehrfamilienhäuser vorgesehen, unterstützt durch die RWE AG sowie die Zeitschrift CAPITAL. Nach Gesprächen mit potenziellen Investoren im Zeitraum von 1992 bis 1993 teilte die Victoria Mathias Verwaltungsgesellschaft mbH im Jahr 1994 mit, dass eine Umsetzung des Projektes „Wohnen 2000“ aus wirtschaftlichen und unternehmerischen Gründen nicht möglich sei.

In der Folge wurde das Bebauungsplanverfahren nicht weitergeführt, sodass lediglich der ursprüngliche Aufstellungsbeschluss bestehen blieb. Da für die Entwicklung des Gebiets aktuell kein Bedarf besteht und eine Wiederaufnahme des Verfahrens neue Beschlüsse auf der geltenden Rechtsgrundlage erfordern würde, sieht die vorliegende Beschlussvorlage die Aufhebung des Beschlusses vom 11. Juli 1991 vor. Durch die Aufhebung gilt für die planungsrechtliche Beurteilung von Bauvorhaben der § 35 BauGB. Finanzielle Auswirkungen ergeben sich aus der Vorlage nicht.

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