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Beschlussvorlage

Änderung der Ordnung der Musikschule über die Erhebung von Entgelten für den Besuch der Musikschule der Stadt Gladbeck vom 12.12.1997

17/0363 Schulausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 17/0363 des Amts für Bildung und Erziehung sieht eine Änderung der Ordnung über die Erhebung von Entgelten für den Besuch der Musikschule der Stadt Gladbeck vor. Ziel der Anpassung ist es, die Entgelte zum 1. Januar 2018 zu erhöhen, um den steigenden Aufwendungen und Kosten Rechnung zu tragen und den Zuschussbedarf im Rahmen des Haushaltssanierungsplans zu begrenzen. Durch die vorgeschlagene Änderung werden Mehreinnahmen in Höhe von rund 14.500 Euro erwartet. Die letzte Anpassung der Entgeltsätze fand am 1. Januar 2017 statt.

Die Neuregelung umfasst zudem die Aufnahme neuer Angebote in die Entgeltordnung. Erstmals werden die Angebote „Musikkäfer“ für Kinder im Alter von 6 bis 18 Monaten sowie „Maxi-Musicus“ für Kinder von 5 bis 6 Jahren berücksichtigt. Bestehende Entgeltermäßigungen und Befreiungen für Inhaber der Gladbeck-Card oder vergleichbarer Dokumente bleiben unverändert bestehen. Es wird jedoch festgelegt, dass vorrangig Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket einzusetzen sind, sofern für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr ein Anspruch nach SGB II, SGB XII oder BKGG besteht. Die Beibehaltung der Entgeltermäßigungstatbestände soll die Nutzung des Musikschulangebots durch einkommensschwache Gruppen ermöglichen. Die Vorlage wurde zur Vorberatung an den Schulausschuss und zur Entscheidung an den Rat vorgelegt.

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