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Beschlussvorlage

Kindergartenbedarfsplanung 2008/2009

08/0116 Jugendhilfeausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 08/0116 des Jugendhilfeausschusses befasst sich mit der Kindergartenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2008/2009. Grundlage der Planung ist die Ablösung des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder durch das Kinderbildungsgesetz zum 1. August 2008. Mit der neuen Rechtslage erweitern sich die Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren, die Rolle der Familienzentren wird verankert und die Kindertagespflege wird der Einrichtung von Kindertagesstätten gleichgestellt.

Die Planung sieht verschiedene Gruppenformen mit wöchentlichen Betreuungszeiten von 25, 35 oder 45 Stunden vor. Für die Altersstufe der 3- bis 6-Jährigen wird eine Nachfragequote von 98 Prozent angestrebt. Das Angebot für Kinder unter drei Jahren umfasst fünf stadtweite Einrichtungen sowie Tagespflegeplätze. Für den Jahrgang der Zweijährigen stehen derzeit Plätze für 152 von 610 Kindern zur Verfügung.

Durch veränderte Personalschlüssel und geringere Gruppenstärken entstehen jährliche Mehrkosten in Höhe von 1.512.438 Euro. Nach Abzug der Landesbeteiligung von 534.220 Euro verbleibt ein kommunaler Aufwand von 978.218 Euro, wobei für das Jahr 2008 anteilig 407.591 Euro anfallen. Zudem reduziert sich der Trägeranteil der Kirchen von 20 auf 12 Prozent. Die Kostensteigerung gegenüber der vorherigen Finanzierung ist auf maximal 15 Prozent begrenzt. Die Vorlage schlägt die Zustimmung zu den Planungen für das Kindergartenjahr 2008/2009 vor.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 192 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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